Governance

Menschenrechte

Managementansatz und Ziele

Für uns sind der Schutz und die Förderung von Menschenrechten von größter Bedeutung. Über die Wahrung von Menschenrechten in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Nicht­diskriminierung sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz inner­halb des DB-Konzerns berichten wir insbesondere im Kapitel ­Mitarbeitende.

Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie die Menschenrechte respektieren. Unsere diesbezüglichen Anforderungen sind u. a. im DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner formuliert. Dieser nimmt Bezug auf die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), etwa zum Schutz gegen Kinder- und Zwangsarbeit und vor Dis­kriminierung in Beschäftigung und Beruf. Er enthält Regelungen zu einer angemessenen Entlohnung, zu geregelten Arbeitszeiten sowie zur Präferenz von regulären Beschäftigungsverhältnissen. In Verträgen mit Geschäftspartnern kann das Recht zur Auditierung vereinbart werden, samt negativen Rechtsfolgen bei Nichteinhalten des Kodex. Der DB-Verhaltenskodex ist Teil der vertraglichen Verpflichtungen unserer Geschäftspartner. Für unsere eigenen Mitarbeitenden und Führungskräfte stellen die Konzerngrundsätze Ethik entsprechende Anforderungen auf. Diese sind arbeitsrechtlich verbindlich.

Wir lehnen jegliche Form moderner Sklaverei ab, sei es Zwangs- oder Pflichtarbeit, Leibeigenschaft, Menschenhandel oder Kinderarbeit, und berichten hierzu auch gem. den Vorgaben des UK Modern Slavery Acts und ab dem Geschäftsjahr 2023 gem. dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Für die weltweiten Aktivitäten von DB Schenker gelten eigens entwickelte Social Minimum Standards. Dieses Regelwerk spezifiziert den übergeordneten Verhaltenskodex des DB-Konzerns und bietet insbesondere im internationalen Kontext Mindeststandards auch für Situationen, in denen na­­tionale und internationale Gesetze keine angemessenen Sozialmaßnahmen vorsehen. Die Einhaltung der Social Minimum Standards wird regelmäßig in Stichproben an ausgewählten Standorten von der Konzernrevision überprüft.

Bei Anhaltspunkten zu Verstößen gegen Menschenrechte stehen Mitarbeitenden, Kund:innen, Lieferanten und wei­te­ren potenziell Betroffenen, auch anonym, verschiedene Kanä­­le für Meldungen zur Verfügung. Das zentrale Hinweismanagement­­, dessen Ausgestaltung mit dem Konzernbetriebs­rat bezüglich der Belange der Mitarbeitenden abgestimmt wurde, kann auch für menschenrechtsbezogene Sachverhalte genutzt werden. Ein Kanal ist unser elektronisches Hinweissystem. Daneben stehen auch der postalische Weg sowie Vertrauensanwält:innen zur Verfügung. DB-Mitar­beitende können sich zudem an die Ombudsstelle Personal wenden. 2022 wurden über das Hinweissystem Verdachtsfälle im Bereich Menschenrechte im mittleren zweistelligen Bereich gemeldet (überwiegend Fälle möglicher problematischer Arbeitsbedingungen sowie potenzieller Diskriminierung).

Umsetzung Lieferketten­sorgfaltspflichtengesetz

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden, ab dem 1. Januar 2023 menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in den Lieferketten zu vermeiden bzw. zu minimieren. Ziel des Gesetzes sind die Verbesserung der internationalen Menschenrechtssituation, die Sicherung des Umweltschutzes und die Vermeidung von Umweltschäden, die Stärkung der sozialen und unternehmerischen Verantwortung und die Schaffung von Durchsetzungspotenzialen in Lieferketten.

Im DB-Konzern wird die Umsetzung des LkSG durch ein konzernübergreifendes Projekt vorbereitet, das durch den Bereich Nachhaltigkeit und Umwelt gesteuert und verantwortet wird. Die Leitung der Abteilung Strategie & Reporting Nachhaltigkeit und Umwelt überwacht als LkSG-Beauftragte die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen.

2022 stand insbesondere die Vorbereitung der konzernweiten Risikoanalyse im Fokus, um sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch in der Lieferkette mehr Transparenz über menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu schaffen.

Zudem wurde das bestehende Hinweismanagement auf Grundlage der Anforderungen des LkSG geprüft und wei­terentwickelt und ist seit dem 1. Januar 2023 für alle LkSG-Themen zugänglich. Hierdurch besteht die Möglichkeit, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- und umweltbezogener Pflichten hinzuweisen.

Um die Durchführung präventiver Maßnahmen zu ermöglichen, wurden 2022 außerdem Vorbereitungen getroffen wie z. B. die Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Beschaffung im DB-Konzern, insbesondere die der Allgemeinen Einkaufsbedingungen.

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