Mitarbeitende

Beschäftigungsbedingungen

Wir wollen Beschäftigungsbedingungen auf Basis aktueller und zukünftiger gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen sowie der Erwartungen von Mitarbeitenden und Bewerber:innen an einen modernen Arbeitgeber konsequent weiterentwickeln. Dabei sind Themen wie Flexibilisierung, Partizipation und Individualisierung wesentlich. Beschäftigungsbedingungen sowie deren Weiterentwicklung sollen hierbei adressatengerecht an die Mitarbeitenden kommuniziert und Feedback ermöglicht werden. Bei der Weiterentwicklung soll stets die Einbindung der jeweiligen Interessenvertretungen erfolgen.

Tarifliche Entgelterhöhung

Der DB-Konzern und die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) haben am 26. März 2024 einen Tarifabschluss in der Tarifrunde 2023/2024 erzielt. Kernelement ist ein Optionsmodell, mit dem Mitarbeitende im Schichtdienst in den GDL-Mehrheitsbetrieben künftig selbst über ihre Wochenarbeitszeit entscheiden. Im GDL-Geltungsbereich sinkt die Referenzarbeitszeit 2026 in mehreren Schritten bis 2029 für Zugpersonale im Schichtdienst auf 35 Stunden, für andere Mitarbeitende im Schichtdienst (z. B. Werkstatt) auf 36 Stunden. Dabei sinkt die Arbeitszeit für die Mitarbeitenden ab 2027 nicht automatisch ab. Die tatsächliche Arbeitszeit wählen die Mitarbeitenden im Optionsmodell auf bis zu 40 Stunden selbst und können dadurch mehr Entgelt erhalten.

Darüber hinaus wurden 420€ mehr Entgelt in zwei Schritten sowie eine Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 2.850€ vereinbart. Zudem fällt das Zwölf-Tage-Urlaubswahlmodell zum 1. Januar 2026 weg, wodurch die Kapazität erhöht und die Produktivität gesteigert wird. Das Sechs-Tage-Ur­laubs­wahl­modell bleibt bestehen.

Der Tarifvertrag läuft 26 Monate bis zum 31. Dezember 2025, danach folgt eine zweimonatige Verhandlungsphase, in der ebenfalls Friedenspflicht gilt. Darüber hinaus werden bereits vor Beginn der Verhandlungen Schlichtungsmodalitäten für den Fall abgestimmt, dass sie nicht gütlich zu Ende gebracht werden können. Die Laufzeit für die Bestimmungen zur Arbeitszeit endet am 31. Dezember 2028.

Kollektivrechtliche Regelungen

Mitarbeitende nach Beschäftigungsart 
per 31.12. / in NP
202420232022
Tarifkräfte209.454202.925192.438
Beamt:innen9.30110.86012.689
Mitarbeitende mit Individualverträgen 1)12.92213.16112.338
DB-Konzern231.677226.946217.465

Deutschland (Gesellschaften mit rund 98% der inländischen Mitarbeitenden).
Inkl. DB Schenker (nicht fortgeführter Geschäftsbereich).
1) In dem Wert für die Mitarbeitenden mit Individualverträgen sind im Wesentlichen leitende Angestellte (Führungskräfte), Mitarbeitende, die übertariflich vergütet werden (sog. ­AT-Mitarbeitende), und Mitarbeitende mit einzelvertraglichen Vereinbarungen enthalten.

Die Arbeitsbedingungen und die Vergütung unserer Mitar­bei­ten­den richten sich weltweit in Ergänzung zu den landesspezifischen gesetzlichen Regelungen überwiegend nach Tarifverträgen, die mit den jeweiligen zuständigen Gewerkschaften vereinbart sind.

  • Grundsätzlich gelten Tarifverträge für die Mitarbeitenden in Deutschland.
  • Die Tätigkeit der Be­amten im DB-Konzern beruht auf einer gesetzlichen Zuweisung im Rahmen des Art. 2 § 12 ENeuOG. Auf dieser Grundlage werden für die Beamt:innen die tarif­lichen Bestimmungen in­nerhalb des DB-Konzerns sinngemäß angewendet, soweit die beamtenrechtlichen Regelungen dem nicht entgegenstehen.
  • Die Beschäftigungsbedingungen der außertariflichen Arbeitnehmenden sowie der leitenden Angestellten im ­DB-Konzern werden grundsätzlich nicht durch Tarifverträge bestimmt. Gleichwohl bestehen für die Entgelte des weitaus überwiegenden Teils der außertariflichen Arbeitnehmenden Banduntergrenzen, die sich an den höchsten tariflichen Entgelten orientieren.
  • Zudem achtet der DB-Konzern darauf, dass die Beschäftigungsbedingungen der tariflichen und außertariflichen Arbeitnehmenden sowie leitenden An­gestellten personalpolitisch anschlussfähig aufeinander ­abgestimmt sind.

Die Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und sonstigen Re­gelungen des DB-Konzerns zu Beschäftigungsbedingungen sind grundsätzlich geschlechterneutral ausgestaltet. Stellenbewertungen und Vergütungshöhen orientieren sich ausschließlich an den Anforderungen der jeweiligen Tätigkeit.

Mitarbeitende mit kollektiv­rechtlichen Regelungen 
per 31.12. / in NP
20242023Verände­rung2022
absolut%
Mitarbeitende mit Tarif­verträgen218.744213.770+4.974+2,3205.110
Anteil in %94,494,2+0,294,3

Deutschland (Gesellschaften mit rund 98% der inländischen Mitarbeitenden). 
Inkl. DB Schenker (nicht fortgeführter Geschäftsbereich).

Der Anteil der Mitarbeitenden, für die kollektivrechtliche Regelungen gelten, liegt nahezu unverändert auf einem sehr hohen Niveau.

Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Wir wollen den gesellschaftlichen Veränderungen und den Wünschen der Mitarbeitenden bei der Arbeitszeitgestaltung gerecht werden. Unsere Bemühungen, Flexibilisierungsmöglichkeiten in der Arbeitszeitgestaltung stetig weiterzuentwickeln, sollen auf die Steigerung der Arbeitgeberattraktivität einzahlen und haben somit hohe Bedeutung für die Mitarbeitendenbindung und -rekrutierung.

  • Mit dem Wahlmodell Arbeitszeit können Mitarbeitende entscheiden, ob sie ihre Arbeitszeit um eine oder zwei Wochenstunden reduzieren, sechs oder zwölf Tage zusätzlichen Urlaub im Jahr haben oder ein erhöhtes Entgelt vorziehen.
  • Bei der Verwendung erbrachter Mehrleistung bieten sich für unsere Mitarbeitenden mehrere Wahlmöglichkeiten. Neben den klassischen Optionen der Freistellung oder Auszahlung können tarifliche Mitarbeitende Zeitguthaben aus Überzeit sowie Urlaubstage und Entgelt in ein individuelles Langzeitkonto einbringen und sich zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt freistellen lassen. Es wird darauf geachtet, dass gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit eingehalten werden. Mehrarbeit wird zudem nur bei beidseitiger Zustimmung geleistet.
  • Mit arbeitgeberfinanzierten Beiträgen in den DEVK-Pensionsfonds bietet der DB-Konzern eine die gesetzliche Rente ergänzende attraktive Altersversorgung an.
  • Tarifliche Mitarbeitende können zudem auf Antrag Zeitguthaben aus Überzeit, Zusatzurlaub für Wechselschicht-, Schicht- und Nachtarbeit oder tariflichen Urlaub, der über den gesetzlichen Urlaub hinausgeht, ganz oder teilweise in betriebliche Altersvorsorge (bAV) umwandeln. Die Umwandlung in die bAV wird vom DB-Konzern zusätzlich gefördert.
  • In den Betrieben mit Schicht- und Wechseldienst wollen wir im Rahmen von betrieblichen Arbeitszeitprojekten die Beteiligung und Partizipation der Mitarbeitenden an der Arbeitszeitgestaltung sowie deren Individualisierung stärken.

Weitere Informationen im Abschnitt Sozial- und Nebenleis­tun­gen.

Mitarbeitende nach Arbeitszeit und Geschlecht per 31.12. / in NP202420232022
Vollzeit278.424304.451304.725
davon Frauen65.08868.84867.891
Teilzeit29.69535.64932.159
davon Frauen15.65217.06316.456
DB-Konzern308.119340.100336.884

Inkl. nicht fortgeführter Geschäftsbereiche.

Der DB-Konzern bietet verschiedene Teilzeitmodelle zur bes­se­ren Vereinbarkeit von Beruf und Familie an.

Mitarbeitende nach Vertragsart per 31.12. / in NP202420232022
Unbefristet292.503320.308317.306
davon Frauen75.81679.79277.972
Befristet15.61619.79219.578
davon Frauen4.9246.1196.375
DB-Konzern308.119340.100336.884

Inkl. nicht fortgeführter Geschäftsbereiche.

Der Anteil der Mitarbeitenden mit unbefristeten Arbeitsverträgen liegt mit rund 95% auf einem sehr hohen Niveau (in Deutschland: rund 94%).

Inanspruchnahme und Rückkehr nach Elternzeit per 31.12.20242023Veränderung2022
absolut%
Mitarbeitende, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, in NP5.6195.582+37+0,75.918
davon Frauen1.7141.629+85+5,21.722
Rückkehrende aus der Elternzeit in NP5.4435.541–98–1,85.895
davon Frauen1.5901.595–5–0,31.688
Rückkehrrate 1) in %96,999,3–2,499,6
Männer98,799,8–1,1100,3
Frauen92,897,9–5,198,0
Nach zwölf Monaten noch beschäftigte Rückkehrende aus der Elternzeit in NP4.6795.017–338–6,74.706
davon Frauen1.2311.323–92–7,01.161
Verbleiberate 2) in %84,485,1–0,789,7
Männer87,487,8–0,492,9
Frauen77,278,4–1,281,3

Deutschland (Gesellschaften mit rund 93% der inländischen Mitarbeitenden). 
Da Elternzeit bis zu drei Jahren genommen werden kann, ist es möglich, dass Mitarbeitende über bis zu vier Geschäftsjahre erfasst werden. Dies erklärt, dass die Anzahl der aus der Elternzeit zurück­gekehrten Mitarbeitenden, die Anzahl der Mitarbeitenden, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, übersteigen kann.
1) Mitarbeitende, die nach der Elternzeit zurückgekehrt sind, im Verhältnis zu Mitarbeitenden, die Elternzeit in Anspruch genommen haben.
2) Mitarbeitende, die zwölf Monate nach ihrer Rückkehr nach der Elternzeit noch beschäftigt waren, im Verhältnis zu Mitarbeitenden, die in früheren Berichtszeiträumen nach der Elternzeit an den Arbeitsplatz zurückgekehrt sind.

Die Verteilung der genommenen Elternzeit nach Männern und Frau­en spiegelt auch die Verteilung der Geschlechter im DB-Konzern in Deutschland wider. Die Rückkehr- und Verbleiberate unserer Mitarbeitenden ist sehr hoch, was auch die Attraktivität als Arbeitgeber und unsere Anstrengun­gen zur Mitarbeitendenbindung reflektiert.

Rund um die Elternzeit macht der DB-Konzern zahlreiche Angebote, um Eltern Unterstützung und Wertschätzung entgegenzubringen. Mitarbeitende können während der Elternzeit ihre dienstlichen Endgeräte behalten und darüber sowie persönlich über einen sog. Elternzeit-Buddy in Kontakt mit ihrem Team bleiben. Zur Geburt des Kindes hat die Führungskraft die Möglichkeit, den Eltern ein Wertschätzungspaket nach Hause liefern zu lassen. In Kooperation mit der Stiftungs­familie BSW & EWH wird den Mitgliedern ebenfalls ein Baby-Begrüßungspaket zugeschickt sowie ein Elternnetzwerk zu Austausch- und Vernetzungszwecken angeboten.

Nach der Elternzeit wird arbeitenden Eltern gemeinsam mit dem Familiendienstleister awo lifebalance kostenlose Unterstützung bei z. B. der Suche nach einem Kitabetreuungsplatz angeboten. Zudem bietet die Kindertageseinrichtung Bahnbini in Frankfurt am Main bis zu 90 Mitarbei­ten­denkindern eine qualifizierte Betreuung. Die Kita wird von der Stiftungsfamilie BSW & EWH betrieben, Träger ist die Kita Concept Trägerschaften gGmbH.

Bei kurzfristigen und unvorhersehbaren Betreuungs­engpässen bietet der DB-Konzern an einigen Standorten ein Eltern-­Kind-Zimmer.

Externe Zeitarbeitnehmende per 31.12.202420232022
Externe Zeitarbeitnehmende in NP2.4772.6632.631
Verhältnins externe Zeitarbeitehmende zu Mitarbeitenden des DB-Konzerns in %1,11,21,2

Deutschland (Gesellschaften mit rund 99% der inländischen Mitarbeitenden).
Externe Zeitarbeitnehmende zählen nicht zu den Mitarbeitenden des DB-Konzerns.
Inkl. DB Schenker (nicht fortgeführter Geschäftsbereich).

Bei besonderen Bedarfsengpässen wird zur Überbrückung kurzfristiger bzw. temporärer Personalbedarfe zusätzlich zum Einsatz von Zeitarbeitnehmenden der DB Zeitarbeit mit externen Zeitarbeitsfirmen zusammengearbeitet. Externe Zeitarbeitnehmende zählen nicht zu den Mitarbeitenden des DB-Konzerns, da sie bei dem jeweiligen Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt sind. Der Anteil der externen Zeitarbeitnehmenden lag annähernd auf dem Niveau des Vorjahresendes.

Mitarbeitende nach Regionen und Arbeitszeit per 31.12. / in NP20242023Veränderung2022
absolut%
Deutschland236.369231.080+5.289+2,3221.343
Vollzeit209.230204.125+5.105+2,5196.677
Teilzeit27.13926.955+184+0,724.666
Europa (ohne Deutschland)39.81777.094–37.277–48,482.220
Vollzeit37.41368.547–31.134–45,474.892
Teilzeit2.4048.547–6.143–71,97.328
Asien/Pazifik16.71317.259–546–3,218.055
Vollzeit16.64517.184–539–3,117.983
Teilzeit6875–7–9,372
Nordamerika11.39611.033+363+3,311.523
Vollzeit11.33110.976+355+3,211.470
Teilzeit6557+8+14,053
Übrige Welt3.8243.635+189+5,23.743
Vollzeit3.8053.620+185+5,13.704
Teilzeit1915+4+26,739
DB-Konzern308.119340.100–31.981–9,4336.884
Vollzeit278.424304.451–26.027–8,5304.725
Teilzeit29.69535.649–5.954–16,732.159

Inkl. DB Schenker (nicht fortgeführter Geschäftsbereich).

Mitarbeitende nach 
Regionen und Vertragsart 
per 31.12. / in NP
20242023Veränderung2022
absolut%
Deutschland236.369231.080+5.289+2,3221.343
Unbefristet227.974221.043+6.931+3,1211.842
Befristet8.39510.037–1.642–16,49.501
Europa (ohne Deutschland)39.81777.094–37.277–48,482.220
Unbefristet37.26872.475–35.207–48,677.455
Befristet2.5494.619–2.070–44,84.765
Asien/Pazifik16.71317.259–546–3,218.055
Unbefristet12.39312.486–93–0,713.159
Befristet4.3204.773–453–9,54.896
Nordamerika11.39611.033+363+3,311.523
Unbefristet11.32210.954+368+3,411.467
Befristet7479–5–6,356
Übrige Welt3.8243.635+189+5,23.743
Unbefristet3.5463.350+196+5,93.382
Befristet278285–7–2,5361
DB-Konzern308.119340.100–31.981–9,4336.884
Unbefristet292.503320.308–27.805–8,7317.306
Befristet15.61619.792–4.176–21,119.578

Inkl. DB Schenker (nicht fortgeführter Geschäftsbereich).

Mobiles Arbeiten

Seit 2021 ist für Mitarbeitende wie Führungskräfte mit Bürotätigkeiten mobiles Arbeiten als fester Bestandteil des Arbeitsalltags verankert. Überdies sollen an allen bundesweiten Bürostandorten sukzessive Desksharing und ein tätigkeitsorientiertes Bürokonzept, das z. B. durch Workshopräume die Zusammenarbeit unterstützt, eingeführt werden.

Einsatz von KI-Systemen

Gemeinsam mit der Interessenvertretung auf Konzernebene wurde eine zentrale Grundlage für definierte Themencluster (Kultureller Rahmen, Verantwortungsrahmen und Rechtlicher Rahmen) und Schwerpunktthemen mit dem Künstliche- Intelligenz-(KI-)Rahmenpapier geschaffen. Das KI-Rahmenpapier bietet erstmals Leitplanken und Standards für den Einsatz von KI-Systemen im Arbeitskontext und deren mitbestimmungsrechtliche und datenschutzrechtliche Begleitung. Es beinhaltet eine Begriffsbestimmung, was im DB-Konzern unter einem KI-System zu verstehen ist, und es enthält ein konkretes Vorgehensmodell als Richtschnur für die Beurteilung und praktische Handhabbarkeit von KI-Systemen in der betrieblichen Mitbestimmung und bietet für die Betriebspartner vor Ort die notwendige Orientierung.

Flankierend zum KI-Rahmenpapier wurde ein einheitlicher Prüfungs- und Freigabeprozess für KI-Systeme etabliert (KI-Governance-Prozess). Hierüber werden konzerneinheitliche technische und datenschutzrechtliche Standards für KI-Systeme sichergestellt, die das Fundament für eine spätere betriebsverfassungsrechtliche Beteiligung von KI-Systemen auf der jeweils zuständigen Ebene bilden.

Als erster Anwendungsfall wurde eine datenschutzkonforme Ausprägung des KI-Assistenten ChatGPT (»BahnGPT«) mit der Interessenvertretung auf Konzernebene beteiligt und im Anschluss daran produktiv gesetzt.

Sozial- und Nebenleistungen

Der DB-Konzern will allen Mitarbeitenden eine faire, leistungsgerechte und diskriminierungsfreie Vergütung bieten, die regelmäßig überprüft wird. Neben der Vergütung sowie einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung und Förderung der Eigenvorsorge bieten wir vielseitige Sozial- und Nebenleistungen. Auch die Sozialpartner (Stiftungs­­­fami­lie Bahn-Sozialwerk [BSW] und Eisenbahn-Waisenhort [EWH], BAHN-BKK, Verband Deutscher Eisenbahner-Sportvereine, DEVK-Versicherungen und Sparda-Banken) bieten attraktive Leistungen für DB-Mitarbeitende. In Zusammenarbeit mit der Stiftungsfamilie BSW & EWH bieten wir unseren Mitarbeitenden verschiedene Angebote zur Kinderbetreuung und weitreichende Unterstützung bei der Pflege von Angehörigen an.

Mobilitätsleistungen und geförderter Wohnraum

Mit einer digitalen Wohnungsbörse wollen wir Mitarbeitenden den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum erleichtern. Gleichzeitig haben wir die Zusammenarbeit mit Wohnungsgesellschaften weiter intensiviert. Wir haben Kooperationsverträge mit fünf Wohnungsunternehmen, die unseren Mit­ar­beitenden Zugang zu einem Pool von rund 800.000 Woh­nungen ermöglichen. Darüber hinaus gibt es in sechs Städten in Deutschland temporäre, möblierte Wohnraumangebote für Mitarbeitende. Zusätzlich analysieren wir die Bedarfslage unserer Mitarbeitenden, um künftig konkrete Wohnungsprojekte planen und bei Bedarf umsetzen zu können.

Wir streben an, unseren Mitarbeitenden ein vielseitiges, grünes, flexibles und unkompliziertes Mobilitätsportfolio aus v. a. DB-eigenen Diensten anzubieten. Das DB Firmenrad, ein Mitarbeitendentarif für unser Bikesharing-Angebot »Call-a-Bike« oder auch die Fahrvergünstigungen bilden hierbei den Grundstein. Außertarifliche und leitende Angestellte können darüber hinaus als Alternativen zum Firmenwagen ein Mobilitätsbudget (mittels Bonvoyo-App) und die BahnCard 100 wählen. Auch für den Weg zur Arbeit wollen wir unseren Mitarbeitenden Zugang zu günstigen Angeboten für das monatliche Verbund-Jobticket bzw. Deutschland-Ticket ermöglichen und diese – je nach tarifvertraglich geregelter Fallgestaltung – ganz oder teilweise finanzieren.

Leitende und außertariflich Angestellte

Die variable Vergütung der leitenden Angestellten, tariflichen und außertariflichen Arbeitnehmenden (AT) ist an den Starke-Schiene-­Zielen ausgerichtet. Die Basis zur Bemessung der kurzfristigen variablen Vergütung (Short-term Incentive; STI) bildet ein Kennzahlenset aus finanziellen und nicht finanziellen Kennzahlen, wie EBIT, Kundenzufriedenheit, Pünktlichkeit, Mitarbeitendenzufriedenheit, Frauen in Führung, Anteil erneuerbarer Energien am DB-Bahnstrommix und – je nach Vertragsstufe – der persönlichen Leistung. Einige Vertragsstufen im leitenden Bereich erhalten eine langfristige variable Vergütung, deren Basis ein Kennzahlenset aus verkehrspolitischen und wirtschaftlichen Zielen bildet.

  • Um die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu verbessern, können leitende Angestellte und außertarifliche Arbeitnehmende eine berufliche Auszeit nehmen. Darüber hinaus unterstützen wir Führung in Teilzeit, Jobsharing und Interimsmanagement.
  • Das Programm »Besondere Teilzeit im Alter für leitende Angestellte im DB-Konzern« soll die individuelle Arbeitsbelastung von älteren leitenden Angestellten reduzieren und gleichzeitig die Beschäftigungsfähigkeit bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter erhalten.
  • Mit dem Wahlmodell können leitende Angestellte entscheiden, ob sie sechs Tage zusätzlichen Urlaub im Jahr oder ein erhöhtes Entgeltäquivalent vorziehen. AT-Arbeitnehmende können entscheiden, ob sie ihre Arbeitszeit um eine Wochenstunde reduzieren oder sechs Tage zusätzlichen Urlaub im Jahr oder ein erhöhtes Entgelt vorziehen.
  • Mit arbeitgeberfinanzierten Beiträgen für die betriebliche Altersvorsorge werden für leitende Angestellte und außertarifliche Arbeitnehmende Versorgungsleistungen nach dem Erwerbsleben sichergestellt.
  • Die BahnCard 100 und das Mobilitätsbudget (mittels Bonvoyo-App) bieten leitenden Angestellten und AT-Arbeitneh­menden eine ökologische Alternative zum Firmenwagen.

Modernes Gesundheitsmanagement

Ein Beitrag zur Gestaltung moderner Beschäftigungsbedingungen soll auch die Digitalisierung von Gesundheitsangeboten darstellen. Daneben sind die Folgeerscheinungen der Corona-Pandemie weiterhin im besonderen Fokus, wie z. B. Long- bzw. Post-Covid. Hierzu wurden, jeweils mithilfe der Sozialpartnerschaften mit der Stiftungsfamilie BSW & EWH, dem Verband Deutscher Eisenbahner-Sportvereine (VDES), BAHN-BKK sowie der Knappschaft-Bahn-See, entsprechende Angebote entwickelt und fortlaufend angepasst.

Wir wollen die Gesundheit unserer Mitarbeitenden aus einer ganzheitlichen Perspektive unterstützen und dabei gezielte Angebote für die körperliche, mentale und soziale Gesundheit durch betriebsärztliche und arbeitspsycholo­gische Betreuung verknüpfen. Dies umfasst bspw. Themen wie Stress­bewältigung, Bewegung, Ernährung sowie professionelle Unterstützung bei psychischen Erkrankungen. Unsere Mitarbeitenden können sich mit individuellen Bedarfen in der betrieblichen Gesundheitsförderung jederzeit formlos an ihre Führungskraft wenden. Ein konzernweit angewendetes HR Operation Model und daraus resultierende regelmäßige Austausche zwischen der operativen Führungskraft und dem Personalbereich sollen sicherstellen, dass die Führungskräfte über ausreichend Informationen zu den jeweils passenden Gesundheitsangeboten verfügen. Der Zugriff auf Angebote der betrieblichen Gesundheitsförderung soll allen Mitarbeitenden somit niedrigschwellig sowie jederzeit zur Verfügung stehen.

Das Produktportfolio des betrieblichen Gesundheitsmanagements umfasst alle klassischen Präventionsbereiche (betriebsärztlicher Dienst, gesunde Arbeitsbedingungen, Gesundheitsförderung und Prävention, soziale und Krisenunterstützung sowie betriebliche Eingliederung und Inklusion). In Summe bieten wir mehr als 100 unterschiedliche Angebote an, die sich stets an den Bedarfen der Mitarbeitenden orientieren. Sämtliche Produkte, zu denen auch die Angebote der Gesundheitsförderung gehören, werden in einem standardisierten Prozess aktiv verwaltet und bei Bedarf weiterentwickelt.

Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement

Im DB-Konzern werden die Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nicht zentral aufgesetzt, sondern in die Geschäftstätigkeit integriert und innerhalb der Managementsysteme der DB-Gesellschaften berücksichtigt.

Die verbindlichen Standards in den Rahmenrichtlinien zum Arbeits- und Gesundheitsschutz werden über die Konzernrichtlinie Risikominimierung festgelegt. Mit der Rahmenrichtlinie zur medi­zinischen und psychologischen Eignung werden Regelungen zur Feststellung der medizinischen und psychologischen Eignung definiert. Ziel ist es, Bewerber:innen und Mitarbeitende entsprechend den gesundheitlichen Anforderungen ihrer Tätigkeit einsetzen zu können und da­­mit die Sicherheit des Bahn- und Busbetriebs sowie Dritter zu gewährleisten. Das Handbuch Arbeitsschutz entspricht den staatlichen und autonomen Arbeits-/Gesundheitsschutzvorschriften und enthält eine Zusammenstellung der Rah­men­richtlinien, Anhänge sowie Vordrucke für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz für alle Mitarbeitenden im DB-Konzern in Deutschland. Handbuchbestandteile behandeln u. a. die Themen Arbeitsschutz im DB-Konzern, Fremdfirmeneinsatz, Auslandseinsatz, Biostoffe, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Arbeiten im Gleisbereich, persönliche Schutzausrüstung, Vorgehensweise bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen.

Unsere Arbeits- und Gesundheitsschutzpolitik ist darauf ausgerichtet, die Zahl der Unfallereignisse und die Schwere der Unfälle kontinuierlich zu vermindern.

In den Rahmenrichtlinien zum Arbeitsschutz werden die wesentlichen Unternehmerpflichten, die gem. §§ 1 –13 ArbSchG vorgegeben sind, konkretisiert. Bspw. wird in der Rahmenricht­linie »Arbeitsschutz im DB-Konzern« die Ausgestaltung eines Managementsystems inkl. Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses (ASA) für jede DB-Gesellschaft gefordert. Im Rahmen des quartalsweise tagenden Arbeitsschutzausschusses werden u. a. die Belange der Mitarbeitenden durch die teilnehmende Interessenvertretung berücksichtigt und getrof­fene Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz kommuniziert.

Die Rahmenrichtlinie »Gefährdungsbeurteilung« beschreibt hingegen, dass eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksich­tigung der IT-Anwendung SAP Environment, Health and Safety Management (SAPEHS) durchzuführen und zu dokumentieren ist, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Die dokumentierte Gefährdungsbeurteilung ist regelmäßig sowie anlassbezogen (z. B. Änderungen von Arbeitsabläufen) zu prüfen. Dabei werden die bisherigen Maßnahmen nach einem vorgegebenen Verfahren zur Ermittlung und Beurteilung von Gefahren festgelegt bzw. aktualisiert. Relevante Inhalte aus der Gefährdungsbeurteilung werden den Mitarbeitenden im Rahmen der Unterweisung bekannt gemacht. Der DB-Konzern stellt seinen Mitarbeitenden elektro­nische Lernmodule für die Unterweisung zur Verfügung. Da­­bei werden allgemeine Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz vermittelt, die in einem persönlichen Gespräch mit der Führungskraft konkretisiert werden können.

Weiterhin wird in einer Rahmenrichtlinie die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge konkretisiert, die unseren arbeitsmedizinischen Diensten als Grundlage für ihre beratende Tätigkeit dient. Die Aufgaben unserer arbeitsmedizinischen Dienste ergeben sich aus gesetzlichen Vorgaben (z. B. Arbeitssicherheitsgesetz) und internen Rahmenrichtlinien. Damit werden die Schwerpunkte Prävention (arbeitsbedingte Erkrankungen und Unfälle), Gesundheitsförderung und Wiedereingliederung sichergestellt. Regelmäßige Schulungen, digitale Terminvereinbarung und Ergebnismitteilung über SAPEHS sowie die konkreten fachlichen Anforderungen an das medizinische Personal der arbeitsmedizinischen Dienste sollen eine stabil hohe Qualität gewährleisten.

Der Einsatz von Fremdfirmen und Leiharbeitnehmenden (inkl. Unterweisung der externen Personen durch die Fremdfirma, den Ver- oder Entleiher) wird in der Rahmenrichtlinie »Arbeitsschutz beim Einsatz von Fremdfirmen und Leiharbeitnehmenden« behandelt. Der DB-Konzern unterstützt beauftragte Fremdfirmen gem. der Rahmenrichtlinie bei der Gefährdungsbeurteilung bezüglich der betriebsspezifischen Gefahren im Eisenbahnwesen. Bei besonders gefährlichen Tätigkeiten im Eisenbahnwesen, bspw. Infrastrukturarbeiten im Gleisbereich, wird in Abstimmung mit der Fremdfirma eine aufsichtsführende Person/Koordinator:in festgelegt, die die Durchführung der festgelegten Schutzmaßnahmen sicherstellt. In unserer Verantwortung als Auftraggeber treffen wir weiterhin organisatorische Regelungen im Rahmen der Vergabeprüfung bezüglich Eignung und Tauglichkeit, zur Einhaltung der Unternehmerpflichten, bei der örtlichen Ein- und Unterweisung sowie zur Kontrolle der Sicherheitsmaßnah­­men. Un­­abhängig von den präventiven Maßnahmen des DB-Konzerns sind die jeweiligen Arbeitgeber der Mitarbeitenden gem. den staatlichen sowie autonomen Arbeitsschutzvorschriften für den Schutz der eigenen Mitarbeitenden, die Anzeige eines Arbeitsunfalls und die Darstellung des Unfallgeschehens verantwortlich.

Unabhängig von den klar abgrenzbaren Verpflichtungen der Fremdfirmen im Arbeitsschutz wird jeder schwere und tödliche Arbeitsunfall der Auftragnehmer auch durch unsere Arbeitsschutzorganisation untersucht. Die entsprechenden Vorgaben sind in internen Prozessen fixiert.

Die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel wird in der Rahmenrichtlinie »Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen und an Betriebsmitteln« sichergestellt.

Zusätzlich wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität des präventiven Arbeitsschutzes für den DB-Konzern in Deutschland im Sinne von Zero Accident in der quartalsweise zusammenkommenden Arbeitsgruppe Arbeitsschutz weiterentwickelt, z. B. die Weiterentwicklung des DB-Lernportfolios im Arbeitsschutz mit neuen elektronischen Lernkursen. 2024 haben über 75.000 Mitarbeitende elektronische Lernkurse zur Unterweisung ergänzend zum persönlichen Gespräch verwendet. Über 600 Führungskräfte haben den neuen elektronischen Lernkurs zur Wahrnehmung und Kontrolle der Unternehmerpflichten absolviert. Insgesamt wurden mehr als 272.000 Kurse zum Arbeitsschutz abgeschlossen. Neben den Fachstellen im Arbeitsschutz der DB-Gesellschaften nehmen auch Mitglieder des Konzernbetriebsrats an der Arbeitsgruppe teil, um bei konzernweiten Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz mitzuwirken.

Mit der gemeinsamen Arbeitsschutzstrategie Zero Accident wird im DB-Konzern in Deutschland das strategische Ziel »keine Arbeitsunfälle oder arbeitsbedingten Erkrankungen« verfolgt. Höchste Priorität hat dabei die Vermeidung tödlicher und schwerer Arbeitsunfälle sowie von Berufskrankheiten. Wenn trotzdem ein tödlicher oder schwerer Arbeitsunfall eintritt, kooperieren wir eng mit den zuständigen Behörden und entwickeln Maßnahmen, um vergleichbare Unfallursachen künftig auszuschließen. Wir sind im Zero Accident Forum des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung vertreten. Das Forum ist ein Netzwerk von Unternehmen, um voneinander zu lernen, damit die Zahl der Arbeits- und Wegeunfälle auf null reduziert werden kann.

Krankenstand auf Basis Stunden / in %202420232022
DB-Konzern inkl. DB Schenker6,26,37,2
DB Fernverkehr7,07,07,8
DB Regio7,47,78,9
DB Cargo7,77,58,1
DB InfraGO5,35,46,3
DB Energie3,93,94,6
Sonstige 6,16,16,7
DB Schenker (nicht fortgeführter Geschäftsbereich)5,35,26,2

Deutschland (Gesellschaften mit rund 98% der inländischen Mitarbeitenden).

Der Krankenstand war 2024 in etwa auf Vorjahresniveau.

Arbeitsunfälle und Ltif202420232022
DB-Konzern   
Tödliche Arbeitsunfälle 1)047
davon in Deutschland 2)047
Lost Time Injury Frequency (LTIF) 2), 3)21,422,222,9
Nicht fortgeführte Geschäftsbereiche 4)   
Tödliche Arbeitsunfälle 1)000
davon in Deutschland 2)000

1) Weltweit (Gesellschaften mit rund 98% der Mitarbeitenden).
2) Deutschland (Gesellschaften mit rund 97% der inländischen Mitarbeitenden).
3) Lost Time Injury Frequency = LTI (Arbeitsunfälle ab einem Kalendertag Abwesenheit)  1.000.000/Arbeitsstunden. 
4) Inkl. DB Schenker (nicht fortgeführter Geschäftsbereich).

Die Einhaltung interner Standards und nationaler Gesetze dient dem Schutz der Mitarbeitenden. Ein wichtiger Beitrag sind eine sichere Arbeitsgestaltung sowie gesunde Mitarbeitende. Das Ziel, die Wahrnehmung der Sicherheit und das Bewusstsein für die eigene Verantwortung zu verbessern, wurde durch digitale Veranstaltungen und eine aktive Kommunikation zum Arbeitsschutz umgesetzt. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Sicherheit zu optimieren. Mit der Unfallhäufigkeit (Lost Time Injury Frequency; LTIF) haben wir eine Steuerungsgröße etabliert, mit dem Ziel, die Unfallhäufigkeit weiter zu reduzieren. Die Daten zum LTIF werden größtenteils über die IT-Plattform SAPEHS, die den betriebsärztlichen Dienst und den Arbeitsschutz, das Unfallmanagement sowie das Gefahrstoffmanagement verzahnt, bereitgestellt. Die Meldung und Anzeige von Arbeitsunfällen erfolgt gem. den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland an die gesetzliche Unfallversicherung innerhalb von drei Kalendertagen nach Bekanntwerden des Unfalls. Die Ermittlung des Schadens und die Regelung der Unfallfolgekosten obliegen der Autonomie des jeweiligen gesetzlichen Unfallversicherungsträgers. Statistisch werden nur tödliche, jedoch keine schweren Arbeitsunfälle ausgewiesen bzw. berichtet. Beinaheunfälle können anonym über die IT-Anwendung Unfall-Online gemeldet werden.

2024 haben sich keine tödlichen Arbeitsunfälle von Mitar­beitenden im DB-Konzern (im Vorjahr bei: DB Cargo, DB Sicher­heit und DB InfraGO [Geschäftsbereich Fahrweg]) ereignet. Wenn tödliche Arbeitsunfälle eintreten, werden diese im DB-Konzern in den betroffenen Geschäftsfeldern systematisch untersucht und mögliche prozessuale Verbesserungen sowie weitere Maßnahmen identifiziert und umgesetzt.

In die Ermittlung des LTIF werden 65 DB-Gesellschaften in Deutschland einbezogen. Bei der genauen Betrachtung des LTIF ergibt sich ein differenziertes Bild, auch im internationalen Vergleich, da alle Tätigkeitsgebiete innerhalb des DB-Konzerns in die Ermittlung einbezogen werden. Im Rahmen der Arbeitsschutzpolitik ist es unser Ziel, den LTIF kontinuierlich und nachhaltig zu senken. Dazu tragen unsere Maßnahmen gem. Zero Accident bei. Wir beziehen die DB-Gesellschaften in der Arbeitsgruppe Arbeitsschutz ein und zielen dadurch auf die Förderung einer übergreifenden Sicher­heitskultur ab, um die Sicherheit unserer Mitarbeitenden zu gewährleisten. Der LTIF in Deutschland bewegt sich auf Vorjahresniveau mit sinkender Tendenz.

Mit unserer Strategie zur Verbesserung der Qualität des präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes haben wir auch 2024 insbesondere die digitale und technologische Transforma­tion des DB-Konzerns vorangetrieben.

Weiterhin arbeiten wir kontinuierlich daran, die Verantwortung und die Vorbildfunktion von Führungskräften stärker herauszustellen sowie die Mitwirkung der Mitarbeitenden an einer wertschöpfenden Sicherheitskultur im Sinne der Verhaltensprävention zu erhöhen. Daher wollen wir fortlaufend weitere Lernangebote für Mitarbeitende und Führungskräfte innerhalb der Arbeitsschutzstrategie für den DB-Konzern in Deutschland entwickeln.

Maßnahmen gegen Diskriminierung

Um Diskriminierung entgegenzuwirken, bieten wir durch die Nutzung unseres Be­schwer­deverfahrens die Möglichkeit zur anonymen Abgabe von Hinweisen. Meldungen können hier bspw. über unser elektronisches Hinweissystem ein­­gereicht werden.

Wir dulden keine sexuelle Belästigung oder Diskriminierung von Personen, insbesondere aufgrund nationaler, ethnischer oder sozialer Herkunft, Hautfarbe, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Geschlecht, Alter, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung oder Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Dieses Diskriminierungsverbot bezieht sich auch auf die Entgeltzahlung.

Wir setzen uns für ein Betriebsklima ohne Diskriminierung, Mobbing und sexuelle Belästigung ein. Jeder Vorfall wird konkret und individuell behandelt, um ein korrektes Vorgehen zu gewährleisten und Betroffene vertrauensvoll zu unterstützen. Neben den Regelungen in Konzernbetriebsvereinbarungen (KBV), wie der für Gleichbehandlung und zum Schutz vor Diskriminierung, der KBV Inklusion sowie der Rahmen-KBV zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Biografie, sowie den Richtlinien zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, zum betrieblichen Eingliederungsmanagement oder den Compliance-Richtlinien steht allen Mitarbeitenden mit der konzerninternen Ombudsstelle kompetente Unterstützung bei der Klärung und Bearbeitung von Konfliktfällen zur Verfügung. Der Fokus richtet sich dabei auf eine unbürokratische und eigenverantwortliche außergerichtliche Konfliktlösung. Die Ombuds­stelle koordiniert den konzerninternen Pool von Mediator:innen gem. den Regelungen der KBV Mediation. Die MUT-Hotline des DB-Konzerns in Deutschland bietet als externe Beratungsstelle unseren Mitarbeitenden und ihren Angehörigen Unterstützung bei persönlichen, gesundheitlichen, sozialen und beruflichen Anliegen. Darüber hinaus sind die Themen Vermeidung unbewusster Vorurteile und Umgang mit Diskriminierung im Schulungsangebot der DB Akademie verankert.

Ein Leitfaden zur Online-Kommunikation, der »Wegweiser Respektvolle Kommunikation im Netz«, soll präventiv gegen Cybermobbing wirken.

Maßnahmen zur Inklusion und Wiedereingliederung

Der DB-Konzern setzt auf ein umfassendes betriebliches Ein­­gliederungsmanagement (BEM), das auf gesetzlichen Grundlagen basiert und durch eine konzernweit gültige Rah­menricht­linie erweitert wurde. Das präventive Eingliederungsmanagement wird digital unterstützt, was Prozesse vereinfacht und standardisiert. Das BEM zur Integration und das Verfahren zur befristeten Nichteignung regeln die Weiterbeschäftigung von dauerhaft bzw. befristet leistungs­ein­ge­schränkten Mitarbeitenden.

Inklusion ist für uns ein zentrales Anliegen. Unsere Grundsätze für eine erfolgreiche Inklusion von Mitarbeitenden 
mit Behinderung sind in der KBV Inklusion verankert. Der Aktionsplan Bahn beinhaltet konkrete Maßnahmen zur Förderung von Inklusion und setzt damit die Anliegen des Nationalen Aktionsplans sowie der UN-Behin­dertenrechts­­­konven­tion um.

Besondere Inklusionsmaßnahmen zeichnen wir gemeinsam mit der Konzernschwerbehindertenvertrauensperson mit dem DB-Inklusionspreis »Leuchtturm« aus und fördern damit die Sichtbarkeit erfolgreicher Inklusion im DB-Konzern. Mit einem internen Qualifizierungsangebot für Inklusionsbeauftragte wollen wir ein einheitliches Verständnis dieser Rolle sowie eine standardisierte Vermittlung von Wissen zu dieser Rolle und den damit verbundenen Aufgaben schaffen. Die stetig erzielten Fortschritte im Bereich Inklusion sind geprägt durch ein starkes Miteinander von Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretung und externen Partnern. Intern unterstützt zudem auch die Koordinierungsstelle Fördermittel, Rente, Ausgleichsabgabe bei der Beantragung von Fördermitteln.

Nachhaltigkeitsindizes

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