Bundestag beschließt Infrastrukturbeschleunigungsgesetz
Am 10. Februar 2023 beschloss der Bundestag das Gesetz zur Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Infrastrukturbereich (VwGO), wodurch die Dauer von Gerichtsverfahren bei Vorhaben mit einer »hohen wirtschaftlichen oder infrastrukturellen Bedeutung« künftig deutlich reduziert werden soll. Dazu zählen der Ausbau des Schienennetzes, Windenergieanlagen, größere Gasversorgungsleitungen, Fernstraßen und Hochspannungsleitungen. Insgesamt soll das VwGO mehr Flexibilität für die Gerichte und straffere Verfahren ermöglichen.