Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sowie wesentliche zu berichtende Informationen (IRO-1)
Zur Bestimmung unserer wesentlichen Themen in der eigenen Geschäftstätigkeit und entlang unserer Wertschöpfungskette haben wir 2025 die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse aus 2024 als Basis genutzt und punktuelle Anpassungen und Verbesserungen vorgenommen. 2025 wurde keine gesamthafte Neubewertung der IROs (Impacts, Risks, Opportunities) durchgeführt, jedoch haben wir unsere Wertschöpfungskette systematischer betrachtet, erste Erkenntnisse aus der ESRS-Anwendung berücksichtigt sowie in Einzelfällen Bewertungskorrekturen vorgenommen. Darüber hinaus wurden die IROs des 2025 verkauften nicht fortgeführten Geschäftsbereichs DB Schenker aus den Ergebnissen herausgerechnet.
Vorgehen doppelte Wesentlichkeitsanalyse
Bei der erstmaligen Durchführung einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse 2024 in Orientierung an den Vorgaben der ESRS haben wir im ersten Schritt eine Liste von potenziell wesentlichen Themen erstellt, die sich aus den in ESRS 1 (Application Requirement [AR; Allgemeine Anforderung] 16) des ESRS Set 1 enthaltenen Nachhaltigkeitsaspekten sowie unternehmensspezifischen Themen zusammensetzt. Im zweiten Schritt haben wir für diese Themen, basierend auf dem Integrierten Bericht 2023 sowie weiteren thematischen Quellen (z. B. DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner oder Mitarbeitendenbefragung 2022), tatsächliche und potenzielle positive und negative Auswirkungen, die der DB-Konzern auf Nachhaltigkeitsthemen hat, sowie die sich daraus ableitenden Chancen und Risiken definiert und zugeordnet. Bevor diese sog. IROs in die Bewertungsphase gingen, wurden sie von internen Fachexpert:innen hinsichtlich Richtigkeit, Relevanz und Vollständigkeit validiert. Im dritten Schritt haben die internen Fachexpert:innen unter Berücksichtigung von Stakeholderinteressen Wesentlichkeitsbewertungen für die IROs vorgenommen.
Bei einem Großteil der IROs in der vorgelagerten Wertschöpfungskette wurde bei deren Bewertung auf die Ergebnisse der LkSG-Risikoanalyse zurückgegriffen. Somit wurde in diesem Schritt der Wesentlichkeitsanalyse überwiegend Tier-1 betrachtet. Die detaillierte Bewertungsmethodik orientierte sich an den Anforderungen der ESRS sowie am bestehenden Chancen- und Risikomanagement des DB-Konzerns. Für Auswirkungen haben wir die Schwere und die Eintrittswahrscheinlichkeit und für finanzielle Risiken und Chancen den finanziellen Effekt sowie die Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
Bei der Bewertung der IROs mussten Einschätzungen hinsichtlich des Zeithorizonts (Eintrittsjahr sowie Kurz-, Mittel- und Langfristigkeit) vorgenommen werden. Die Erheblichkeit der Auswirkungen wurde anhand der Komponenten Eintrittswahrscheinlichkeit, Ausmaß, Umfang und Unabänderlichkeit (nur bei negativen Auswirkungen) bestimmt. Grundsätzlich wurden i. d. R. die aktuellen Auswirkungen des DB-Konzerns, also unter Berücksichtigung bereits ergriffener Maßnahmen, bewertet. Bei der Bewertung der Chancen und Risiken wurde der finanzielle Effekt abgeschätzt. Aus diesen Bewertungen, zusammen mit den für die unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten hinterlegten Werten sowie unter der gewichteten Berücksichtigung, ob ein IRO einen Bezug zu Menschenrechten hat, wurde ein Score pro IRO berechnet.
Ab einem Ergebnis gleich dem oder größer als der Schwellenwert, werden die Auswirkungen gleichermaßen von uns betrachtet. Es erfolgt keine Priorisierung der Auswirkungen basierend auf deren Bewertungsergebnissen.
Bei der Erfassung von potenziellen und tatsächlichen IROs wurde die gesamte Wertschöpfungskette betrachtet. Hierfür haben wir 2025 die Wertschöpfungsketten mit erwarteten wesentlichen Auswirkungen des DB-Konzerns, inkl. Warenflüssen, Akteuren und Abhängigkeiten, skizziert und den dort auftretenden Sektoren Branchenrisiken zugeordnet. Im Anschluss haben interne Fachexpert:innen die Darstellungen validiert.
Eine Einbeziehung der Perspektiven von unseren wesentlichen Stakeholdern sowie von Betroffenen (z. B. im Kontext Lärmschutz) im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse erfolgte mittelbar über interne Fachexpert:innen. Die Fachexpert:innen stehen im Rahmen verschiedener Dialogformate im Austausch mit den jeweils relevanten Stakeholdergruppen und haben deren Interessen stellvertretend berücksichtigt.