Allgemeine Angaben (ESRS 2)

Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug zu Nachhaltigkeit (GOV-1)

Im Vorstand werden Nachhaltigkeitsthemen zu einem großen Teil im Ressort der Vorstandsvorsitzenden geführt und von dieser überwacht. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Nachhaltigkeit und Umwelt, Politische Beziehungen, Infrastrukturmodernisierung und Produktqualität. Einzelne Nachhaltigkeitsthemen sind anderen Vorstandsressorts zugeordnet, etwa die Themen Mitarbeitende, Datenschutz und Compliance dem Ressort Personal und Recht, oder werden als übergreifendes Thema von mehreren Ressorts überwacht.

Der Aufsichtsrat berücksichtigt im Rahmen des Auswahlprozesses für die Bestellung neuer Vorstandsmitglieder die Expertise der Kandidat:innen für das entsprechende Ressort umfassend und bezieht dabei auch die relevanten Nachhaltigkeitsthemen mit ein.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden zur Hälfte durch den Eigentümer der DB AG in den Aufsichtsrat entsandt bzw. gewählt und zur anderen Hälfte durch die Arbeitnehmenden gewählt. Es obliegt den Aufsichtsratsmitgliedern grundsätzlich selbst, ihre Qualifizierung für Nachhaltigkeitsthemen sicherzustellen. Zu übergreifenden Themen werden für die Mitglieder des Aufsichtsrats situativ Informationsveranstaltungen zu Nachhaltigkeitsthemen angeboten, insbesondere in Hinblick auf neue technische Entwicklungen. Beispiele sind die Digitalisierung der Schiene, die zentral für die Themen Infrastrukturmodernisierung und Pünktlichkeit ist, oder auch das Thema künstliche Intelligenz, das für viele Nachhaltigkeitsthemen wie z. B. das Erkennen von Bewuchs im Gleis, aber auch für die Mitarbeitenden und die Unternehmenskultur eine hohe Relevanz hat.

Die Festlegung der Ziele des DB-Konzerns erfolgt durch Beschluss des Vorstands und im Rahmen der Unternehmensplanung durch den Aufsichtsrat. Dies betrifft auch Nachhaltigkeitsthemen wie insbesondere die Infrastrukturmodernisierung und Pünktlichkeit. Der Fortschritt bei der Erreichung der Ziele wird über die quartalsweise Berichterstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat überwacht. Nachhaltigkeitsziele fließen auch in die variable Vergütung des Vorstands und der leitenden Angestellten ein. Hierzu legt der Aufsichtsrat Ziele für den Vorstand fest; der Vorstand beschließt die Ziele und Steuerungsgrößen für den DB-Konzern, die in angemessenem Umfang auch in die variable Vergütung der leitenden Angestellten des DB-Konzerns mit eingehen.

Der Aufsichtsrat hält jährlich eine Strategiesitzung ab, in der die Strategie des DB-Konzerns inkl. der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen mit dem Vorstand diskutiert wird. Bei der Festlegung der Strategie und der Ziele des DB-Konzerns finden die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen Berücksichtigung. Die Effekte unterschiedlicher Themen werden abgewogen und in einen Ausgleich gebracht, soweit diese gegenläufig sind, etwa die Themen Pünktlichkeit und Infrastrukturmodernisierung. Finanzielle Auswirkungen wesentlicher Nachhaltigkeitsthemen sind Bestandteil des Risikomanagementprozesses des DB-Konzerns und der Risikoberichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat.

Weitere Informationen im Zusammengefassten Lagebericht im Corporate Governance Bericht sowie im Abschnitt Nachhaltigkeitsmanagement.

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