Grundlagen für die Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung (BP-1)
Mit dieser Nachhaltigkeitserklärung beginnt der DB-Konzern mit einer freiwilligen Berichterstattung in Anlehnung an die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die nicht Teil des geprüften Konzernjahresabschlusses ist. Unsere Berichterstattung in Anlehnung an die ESRS basiert auf den ESRS Set 1 vom 22. Dezember 2023 sowie teilweise bereits auf den vorgeschlagenen Anpassungen im Rahmen der fachlichen Stellungnahme der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zum Entwurf der vereinfachten ESRS vom 3. Dezember 2025. Das bedeutet für unsere Berichterstattung:
- Erstellung der Nachhaltigkeitserklärung grundsätzlich auf Basis des ESRS Set 1.
- Anwendung des ESRS-Entwurfs vom 3. Dezember 2025 für alle Angabepflichten in ESRS 2 (die Minimum Disclosure Requirements bzw. General Disclosure Requirements werden in den Themenstandards je nach ESRS-Basis des Kapitels berichtet), die neuen Angabepflichten E1-2 (Identifizierung klimabezogener Risiken und Szenarioanalyse) und E1-3 (Resilienz im Zusammenhang mit dem Klimawandel), die Angabepflichten für das Thema Gesundheitsschutz und Sicherheit in S1 sowie alle Angabepflichten zu DB-spezifischen Themen. Bei Angabepflichten, die auf Basis des ESRS Set 1 erstellt wurden, wurden vereinzelt Datenpunkte nicht berichtet, die laut ESRS-Entwurf vom 3. Dezember 2025 entfallen.
- Nicht bzw. nicht vollständige Berichterstattung einzelner Datenpunkte.
Eine Darstellung dieser Anwendungsfälle ist im ESRS-Index zu finden. Die ESRS-Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2025 erfolgt insofern auf keiner einheitlichen ESRS-Basis, ist nicht vollständig i. S. d. ESRS und wurde keiner Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen.
Diese Nachhaltigkeitserklärung wurde auf konsolidierter Basis erstellt. Der Konsolidierungskreis entspricht grundsätzlich der finanziellen Berichterstattung. Einzelne Kennzahlen wurden noch nicht mit einer konzernweiten Abdeckung erhoben.
Die Nachhaltigkeitserklärung umfasst unsere eigene Geschäftstätigkeit sowie die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette auf Basis unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse. Sie umfasst nicht den per 30. April 2025 verkauften Geschäftsbereich DB Schenker.
2025 wurden Praktikant:innen und Werkstudent:innen aus der Definition der Mitarbeitendenzahl herausgenommen und werden seit dem zu den Nachwuchskräften gezählt. Hintergrund war der überwiegende Ausbildungscharakter dieser Gruppen. Die Werte für Vorjahre bzw. Vorjahresenden wurden nicht angepasst. Sofern von weiteren in ESRS 1 beschriebenen Erleichterungen, Optionen oder sonstigen spezifischen Bestimmungen Gebrauch gemacht wurde, wird an den entsprechenden Stellen in den Themenkapiteln darauf hingewiesen.
Informationen zu Ereignissen, die nach Ende des Berichtszeitraums eingetreten sind, sind im Zusammengefassten Lagebericht im Kapitel Nachtragsbericht zu finden.