Taxonomiekennzahlen
Nach der Analyse aller taxonomierelevanten Wirtschaftsaktivitäten des DB-Konzerns wurden im Einklang mit Art. 8 der Verordnung (EU) 2020/852 jeweils die »ökologisch nachhaltigen« Umsatzerlöse, Investitionen (Capital Expenditures; Capex) und Betriebsausgaben (Operational Expenditures; Opex) ermittelt. Die Herleitung der finanziellen Kennzahlen basiert auf den Definitionen in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178. Die Änderungen aus der Delegierten Verordnung (EU) 2026/73 werden, insbesondere hinsichtlich der tabellarischen Darstellungen der Taxonomiefähigkeit und -konformität sowie des Wegfalls des Meldebogens gem. Anhang XII der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2178 im Vergleich zum Vorjahr, berücksichtigt.
Durch das Vorgehen bei der Berechnung der Taxonomiekennzahlen wurde sichergestellt, dass es zu keinen Doppelzählungen bei der Zuordnung der Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben zu einzelnen Wirtschaftsaktivitäten gekommen ist. Umsätze, Investitionen und Betriebsausgaben wurden, soweit möglich, auschließlich der jeweils umsatzrelevanten Tätigkeit zugeordnet.
| Taxonomiekennzahlen / in % | 2025 | 2024 |
|---|---|---|
| Taxonomiefähige Anteile | ||
| Umsatz | 90,6 | 90,3 |
| Investitionen (Capex) | 94,6 | 94,5 |
| Betriebsausgaben (Opex) | 78,7 | 78,4 |
| Taxonomiekonforme Anteile | ||
| Umsatz | 66,8 | 67,2 |
| Investitionen (Capex) | 79,7 | 70,1 |
| Betriebsausgaben (Opex) | 63,2 | 62,5 |
Die Herleitung des taxonomiefähigen und -konformen Umsatzes erfolgte auf Basis des Umsatzes des DB-Konzerns. In Relation dazu wurde dann der Anteil des Umsatzes ermittelt, der mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist.
Die Differenz zwischen Taxonomiefähigkeit und -konformität ist zu überwiegenden Teilen auf nicht taxonomiekonforme Aktivitäten von DB Regio und DB Cargo zurückzuführen (z. B. Betrieb dieselbetriebener Züge).
Der Großteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätig-keiten des DB-Konzerns ist den Kriteriensets CCM 6.1 (Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr), CCM 6.2 (Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr) und CCM 6.14 (Schienenverkehrsinfrastruktur) zuzuordnen. Die taxonomiefähigen Umsatzerlöse können in den meisten Geschäftsfeldern mithilfe des Umsatzkontenplans ermittelt werden. Zur Herleitung der taxonomiekonformen Umsätze wurden Schlüsselungsansätze entwickelt, um Umsatzerlöse zu klassifizieren und zuzuordnen:
- Bei den Schienenverkehrsaktivitäten (CCM 6.1 und 6.2)kam eine Schlüsselungsmethodik auf Basis der elektrifizierten Verkehrsleistung (gemessen in Personenkilometern bei DB Fernverkehr zur Ermittlung der Umsatzerlöse aus elektrifiziertem Personentransport, der Fahrzeugeinheitenkilometer bei DB Regio zur Differenzierung zwischen Traktionsarten und der Stromäquivalente bei DB Cargo zur Zuteilung aller Aktivitäten nach Traktionsarten im Anschluss an die vorherige Reduzierung um den Umsatzanteil aus dem Transport fossiler Brennstoffe) zum Einsatz.
- Im öffentlichen Straßenpersonenverkehr (CCM 6.3) bilden die anteiligen Nutzkilometerleistungen der Busse mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb die Grundlage für die Ermittlung der taxonomiekonformen Umsatzerlöse. Anders als im Vorjahr wird unter CCM 6.3 keine Taxonomiekonformität ausgewiesen, da die Anforderungen an die Reifen der höchsten Klasse an das externe Rollgeräusch bzw. die Anforderungen der beiden höchsten Klassen an den Rollwiderstandskoeffizienten des DNSH-Kriteriums hinsichtlich der Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung 2025 nicht erfüllt wurden. Dies gilt neben den Umsatzerlösen auch für die Investitionen und Betriebsausgaben.
- Für Aktivitäten im Bereich der Schieneninfrastruktur (CCM 6.14) wurden Umsatzerlöse anhand der zentralen Streckenmerkmalsliste elektrifizierten und nicht elektrifizierten Netzteilen und Trassenabschnitten innerhalb und außerhalb des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) zugeordnet. Mithilfe dieser Liste konnte ein Konformitätsgrad ermittelt werden, der die elektrifizierten Netzbestandteile und – unter dem hier einschlägigen Übergangskriterium bis 2030 – die nicht elektrifizierten Netzabschnitte außerhalb des TEN-V-Netzes (abzüglich der Hauptbahnstrecken) berücksichtigt.
Die Herleitung der taxonomiefähigen und -konformen Investitionen erfolgte auf Basis aller Zugänge zu Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten vor Abschreibungen und Neubewertungen (einschließlich Zugängen aus Unternehmenszusammenschlüssen) sowie abzüglich von Investitionszuschüssen. Die Investitionen umfassen ebenfalls Zugänge aus Leasingverträgen. In Relation dazu wurde dann der Anteil der Investitionen ermittelt, der als taxonomiefähig bzw. taxonomiekonform einzustufen ist.
Die Differenz zwischen Taxonomiefähigkeit und -konformität ist zu überwiegenden Teilen auf DB InfraGO (z. B. Investitionen in nicht taxonomiekonforme Netzbestandteile) und den Bereich Beteiligungen/Sonstige zurückzuführen.
Der weit überwiegende Anteil der taxonomiekonformen Investitionen des DB-Konzerns ist den Kriteriensets CCM 6.1 (Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr), CCM 6.2 (Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr) sowie CCM 6.14 (Schienenverkehrsinfrastruktur) zuzuordnen. Die Kategorisierung einzelner Investitionen nach Taxonomiefähigkeit und -konformität erfolgte grundsätzlich auf Einzelpostenbasis. Falls mit dieser Methodik keine vollständige Zuordnung möglich war, kamen geeignete Schlüsselungsverfahren zum Einsatz:
- Investitionen in Werke und operative Produktionsstätten (CCM 6.1 und 6.2) sowie andere betrieblich notwendige Investitionsaufwendungen wurden größtenteils mithilfe der Fertigungsstunden geschlüsselt, die für Schienenfahrzeuge anfielen. Investitionen in Verbindung mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen und Zweikraftlokomotiven wurden dabei als taxonomiekonform eingestuft.
- Anlagenzugänge im Bereich der Personenwagen (CCM 6.1) und Güterwagen (CCM 6.2) wurden mithilfe eines Schlüssels zur Berücksichtigung der anteiligen Nutzung von elektrischen Antrieben als teilweise taxonomiekonform eingestuft. Im SPNV (CCM 6.1) können Investitionen in Fahrzeuge über die Baureihe oder das befahrene Teilnetz der verwendeten Traktionsart zugeordnet werden.
- Investitionen in die Schieneninfrastruktur (CCM 6.14) wurden analog zum Umsatz mithilfe eines Konformitätsgrads geschlüsselt, in dessen Berechnung die jeweiligen Anteile elektrifizierter Netzabschnitte und nicht elektrifizierter Netzsegmente außerhalb des TEN-V-Netzes (abzüglich der Hauptbahnstrecken) einfließen.
- Bei Investitionen in Personenkraftwagen (CCM 6.5) wurde außerdem ein Schlüsselungsverfahren verwendet, um die Bereifung der Fahrzeuge in die Ermittlung des Anteils taxonomiekonformer Investitionen einfließen zu lassen.
Die Herleitung der taxonomiefähigen und -konformen Betriebsausgaben erfolgte auf Basis aller direkten und nicht aktivierten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing und für Wartung und Reparatur sowie direkter Ausgaben für die Wartung und Instandhaltung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens, die zur Gewährleistung einer kontinuierlichen und effektiven Betriebsbereitschaft erforderlich sind. Außerdem wurde der Teil des Personalaufwands einbezogen, der in direktem Zusammenhang mit der Wartung und Instandhaltung von Vermögenswerten des DB-Konzerns steht. In Relation dazu wurde dann der Anteil der Betriebsausgaben ermittelt, der mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist.
Die Differenz zwischen Taxonomiefähigkeit und -konformität ist zu überwiegenden Teilen auf Aktivitäten von DB Regio und DB Cargo zurückzuführen (z. B. Wartung und Instandhaltung dieselbetriebener Züge).
Der Großteil der taxonomiekonformen Betriebsausgaben des DB-Konzerns steht in Verbindung mit den Kriteriensets CCM 6.1 (Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr), CCM 6.2 (Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr) sowie CCM 6.14 (Schienenverkehrsinfrastruktur).
Die Zuordnung taxonomierelevanter Betriebsausgaben nach den technischen Bewertungskriterien erfolgt überwiegend mithilfe einer geeigneten Schlüsselungsmethodik:
- Personalaufwendungen in mehreren Geschäftsfeldern und relevanten DB-Gesellschaften wurden anhand des Anteils der Fertigungsstunden zugeteilt, die unmittelbar in Verbindung mit der Wartung und Instandhaltung von elektrischen Fahrzeugen stehen. Taxonomiefähige Aufwendungen für die Wartung und Instandhaltung der Schienenfahrzeuge mit Dieseltraktion wurden grundsätzlich als nicht taxonomiekonform klassifiziert.
- Im Bereich der Energieinfrastruktur und -versorgung konnte eine Auswertung der relevanten Instandhaltungs- und Personalaufwendungen für die Wartung von Vermögenswerten des DB-Konzerns mithilfe des Anteils der erfassten Leistungsstunden vorgenommen werden, die in den Bereichen Bahnstrom, stationäre Energie und S-Bahn-Netze anfielen. Diese Betriebsausgaben sind vollständig taxonomiekonform, weil sie den störungsfreien Betrieb des Energieversorgungssystems der DB-Schieneninfrastruktur gewährleisten.
- Für die Schieneninfrastruktur wurde – analog zur Herleitung des taxonomiekonformen Umsatzes und der taxonomiekonformen Investitionen – ein Konformitätsschlüssel hergeleitet, der die elektrifizierten Anteile des Trassennetzes und – im Rahmen des Übergangskriteriums bis 2030 – die nicht elektrifizierten Netzabschnitte außerhalb des TEN-V-Netzes (abzüglich der Hauptbahnstrecken) einschließt.
Weitere relevante Aufwendungen konnten größtenteils direkt einzelnen Wirtschaftsaktivitäten zugeordnet werden.