Einbindung von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette, Kanäle zur Äußerung von Bedenken oder Bedürfnissen und Ansätze zur Abhilfe
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen (S2-2)
Der DB-Konzern will die Bedürfnisse und Betroffenheiten der Arbeitskräfte entlang der Wertschöpfungskette in die Gestaltung von Maßnahmen zur menschenrechtlichen Sorgfalt einfließen lassen.
Ein Konzept zur Einbeziehung von Rechteinhabenden gem. LkSG wurde 2025 erarbeitet. Ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts ist der Einbezug von deren Interessen in die Sorgfaltsprozesse je nach Risiko, z. B. bei der Überprüfung von Risikoursachen und der Entwicklung möglicher Maßnahmen. Die Pilotierung des Konzepts soll 2026 erfolgen.
Derzeit liegt der Schwerpunkt unserer Stakeholder-Einbindung auf direkten Lieferanten, die wir gezielt in Fragen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten einbeziehen. Die Lieferantenauswahl für die Lieferantengespräche erfolgt nach einem risikobasierten Prüfprozess oder anlassbezogen analog zu den Anforderungen des LkSG. In diesen Gesprächen werden Erwartungen, Maßnahmen zur Risikominimierung, Festlegung von Maßnahmen sowie die Beurteilung ihrer Wirksamkeit gemeinsam erörtert. Weitere Informationen zu Lieferantengesprächen im Abschnitt Maßnahmen (S2-4).
Der DB-Konzern stellt sowohl im Rahmen des Beschwerdeverfahrens als auch bei der Entwicklung und Umsetzung von Abhilfemaßnahmen sicher, dass die Interessen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette berücksichtigt werden.
Hinweisgeber:innen haben über unser Beschwerdeverfahren die Möglichkeit, Meldungen einzureichen und ihre Sichtweise darzulegen. Ihr Standpunkt wird bei der Entwicklung von Abhilfemaßnahmen zur Beendigung, Minimierung oder Verhinderung von Verletzungen einbezogen. Eine direkte, anlassbezogene Einbindung findet im Rahmen von Gesprächen mit unmittelbaren Lieferanten im Zusammenhang mit Beschwerden statt. Treten externe Akteure, wie z. B. Nichtregierungsorganisationen (NGOs), an den DB-Konzern heran, kann er diese im Einzelfall in das Verfahren einbeziehen.
Ergänzend nutzt der DB-Konzern externe Austauschformate und Initiativen wie econsense, UN Global Compact und Railsponsible, um bewährte Verfahren und Stakeholder-Erwartungen in das eigene Handeln einzubeziehen. Zudem findet ein fachlicher Austausch bei Veranstaltungen zu menschenrechtlicher Sorgfalt und Lieferkettenverantwortung statt, z. B. mit dem Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung.
Als Teil der Umsetzung der Sorgfaltspflichten des DB-Konzerns gem. LkSG liegt die operative Verantwortung für die Einbeziehung der Sichtweisen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette bei den Konzerngesellschaften. Die Konzernfunktion »Nachhaltigkeit und Umwelt« übernimmt dabei eine Governance-Funktion und steuert die Umsetzung in Zusammenarbeit mit den Konzernfunktionen »Compliance«, »Personalstrategie«, »Recht« und »Beschaffung«. Erkenntnisse aus dem Austausch mit Lieferanten, Geschäftspartnern sowie externen Fachstellen, Netzwerken und zivilgesellschaftlichen Organisationen fließen punktuell in die Weiterentwicklung der Prozesse und Maßnahmen zur Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten nach dem LkSG ein. Um die Expertise kontinuierlich zu erweitern, werden die verantwortlichen Mitarbeitenden in LkSG-relevanten Themengebieten geschult.
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können (S2-3)
Der DB-Konzern hat ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, über das Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sowie alle Mitarbeitenden, Kund:innen, Lieferanten und weitere potenziell Betroffene Meldungen zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken sowie möglichen Pflichtverletzungen einreichen können. Dies ist unabhängig davon, ob diese in der Lieferkette oder im eigenen Geschäftsbereich auftreten. Dafür stehen verschiedene Meldekanäle zur Verfügung, darunter das elektronische Hinweissystem und der postalische Weg.
Das elektronische Hinweissystem steht auf internetfähigen Geräten zur Verfügung, kann anonym genutzt werden und ist in zwölf Sprachen verfügbar. Zudem ist es barrierefrei gestaltet, z. B. für blinde und sehbehinderte Personen. Hinweisgeber:innen sind gem. der Verfahrensordnung vor Repressalien geschützt. Auf Wunsch kann eine ausführliche Erörterung des Sachverhalts mit der meldenden Person erfolgen.
Unabhängig davon, auf welchem Weg Hinweise im DB-Konzern eingehen, werden diese unverzüglich und nach einem einheitlichen Verfahren weiterbearbeitet. Im DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner ist festgelegt, dass Geschäftspartner ihre Mitarbeitenden und die für sie tätigen Personen darüber informieren, dass und wie Verstöße gegen den Kodex gemeldet werden können. Hierfür können sie das Hinweissystem des DB-Konzerns oder gleichwertige interne oder externe Beschwerdewege (z. B. Vertrauensanwält:innen oder branchenspezifische Beschwerdemechanismen) nutzen.
Alle Meldungen werden von ausgewählten und speziell geschulten Mitarbeitenden bearbeitet, die unparteiisch, unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens dokumentieren die bearbeitenden Mitarbeitenden die geplanten oder ergriffenen Maßnahmen in einem standardisierten Formular. Die Maßnahmen werden gemeinsam mit den zuständigen Mitarbeitenden der betroffenen Konzerngesellschaften festgelegt und orientieren sich an den Empfehlungen eines konzernweit entwickelten Maßnahmenkatalogs zur Adressierung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken und Verletzungen i. S. d. LkSG. Eingegangene Beschwerden aus der Lieferkette zeigen, dass das Beschwerdeverfahren den Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette bekannt ist, genutzt wird und Vertrauen genießt.
Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens wird einmal jährlich sowie anlassbezogen systematisch geprüft. Grundlage der Bewertung sind die Wirksamkeitskriterien der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (Leitprinzip 31). Ergänzend überwacht die Konzern-LkSG-Beauftragte das Beschwerdeverfahren kontinuierlich, um die ordnungsgemäße Umsetzung sicherzustellen.
Weitere Informationen zum Schutz von Hinweisgeber:innen vor Benachteiligung oder Bestrafung im Kapitel Unternehmenspolitik (G1) im Abschnitt Schutz von Hinweisgeber:innen.