Maßnahmen (S2-4)
Der DB-Konzern ergreift gezielte Maßnahmen, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in der Lieferkette zu minimieren. Dabei werden Lieferanten sensibilisiert, überprüft und kontinuierlich in nachhaltige Prozesse eingebunden.
2025 wurden Verstöße bei Lieferanten gegen das Verbot der Missachtung von Arbeitsschutzpflichten im niedrigen einstelligen Bereich festgestellt, die Abhilfemaßnahmen erforderlich machten. Schwerwiegende Probleme oder Vorfälle wurden nicht bekannt. Bei den betroffenen Lieferanten wurden sog. Maßnahmenpläne vereinbart, in denen konkrete Schritte zur Behebung der festgestellten Verstöße festgelegt wurden. Diese Vorgehensweise kommt immer dann zum Einsatz, wenn Risiken oder tatsächliche Verletzungen identifiziert werden, bspw. im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit. Die LkSG-Koordinator:innen halten die Durchführung und Wirksamkeit von Maßnahmen in der Lieferkette, einschließlich Maßnahmen zu Gesundheitsschutz und Sicherheit, nach, die die Lieferanten eigenverantwortlich umsetzen. Die LkSG-Koordinator:innen stehen den Lieferanten als fachliche Ansprechpersonen unterstützend zur Verfügung.
Die Wirksamkeit von mit Lieferanten vereinbarten Präventions- und Abhilfemaßnahmen wird auf Basis eines Leitfadens sowie eines zugehörigen Templates bewertet. Dabei wird festgehalten, welches konkrete Risiko durch die Maßnahme verringert werden soll, bis wann die Zielerreichung vorgesehen ist und welche Nachweise hierfür erbracht werden sollen. Bei der Überprüfung der Wirksamkeit einer Maßnahme werden die erzielten Ergebnisse, die erreichten Veränderungen sowie die langfristigen Auswirkungen bewertet, bevor die Gesamtwirkung der Maßnahme beurteilt wird.
Ergänzend wird die Wirksamkeit des LkSG-Risikomanagements als Gesamtsystem einmal jährlich sowie anlassbezogen überprüft. Hierbei werden die Effektivitätskriterien der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die Vorgaben der ISO 31000 für Risikomanagement berücksichtigt. Die Ergebnisse der Überprüfungen fließen in die Weiterentwicklung sowohl der einzelnen Maßnahmen als auch der übergreifenden Prozesse ein.
Ein zentraler Baustein unserer Maßnahmen zu Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sind risikobasierte oder anlassbezogene Lieferantengespräche, die der Sensibilisierung für prioritäre Risikofelder und der gemeinsamen Erarbeitung von Verbesserungsmaßnahmen dienen. Dabei unterstützt der DB-Konzern seine Lieferanten mit fachlichen Hinweisen und Maßnahmenvorschlägen, u. a. in den Risikobereichen Gesundheitsschutz und Sicherheit. Zur strukturierten Durchführung wurden ein Leitfaden sowie ein Maßnahmenkatalog entwickelt. Je nach Art des festgestellten Risikos oder der Verletzung wird geprüft, welche Maßnahmen geeignet und wirksam sind. Aus den Lieferantengesprächen werden Maßnahmenpläne abgeleitet und zur systematischen Dokumentation und Nachverfolgung genutzt. So wird sichergestellt, dass Risiken adressiert und Fortschritte bei der Risikominimierung transparent nachvollzogen werden können. Die Lieferantengespräche werden jährlich auf Grundlage einer risikobasierten Priorisierung durchgeführt, die nach den Kriterien Eintrittswahrscheinlichkeit, Schwere, Einflussvermögen und Verursachungsbeitrag vorgenommen wird. 2025 wurden auf Basis der 2024 erfolgten Priorisierung insgesamt 22 Gespräche mit Lieferanten abgeschlossen.
Zur Überwachung der Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Anforderungen führt der DB-Konzern bei unmittelbaren Lieferanten anlassbezogen Vor-Ort-Audits nach dem Sedex-Members-Ethical-Trade-Audit-(SMETA-)Standard für Sozialaudits durch, sofern begründete Annahmen für ein erhöhtes Risiko bestehen. 2025 wurden fünf SMETA-Audits bei unmittelbaren Lieferanten in der vorgelagerten Lieferkette durchgeführt. Dabei wird insbesondere die Einhaltung relevanter arbeitsrechtlicher Standards, insbesondere zu Arbeitszeiten, Vergütung sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz, überprüft.
Im Rahmen des 2023 eingeführten Stufenplans für eine nachhaltige Lieferantenlandschaft werden Auftragnehmende schrittweise verpflichtet, Nachhaltigkeitsratings vorzulegen und darin definierte Mindestanforderungen zu erfüllen. Der Stufenplan erstreckt sich schrittweise auf sämtliche Vergabeprozesse:
- Seit 2023: verpflichtende Abfrage in allen EU-Vergaben (ohne Mindestanforderungen).
- Seit 2024: verpflichtende Vorlage nach Vertragsabschluss bei Vergaben über 100.000 € (ohne Mindestanforderungen).
- Seit 2025: in EU-Vergaben verpflichtende Nachhaltigkeitsbewertung mit definierten Mindestanforderungen.
- Ab 2026: bei Vergaben über 100.000 € verpflichtende Nachhaltigkeitsbewertung mit definierten Mindestanforderungen.
Die durch die Nachhaltigkeitsratings gewonnene Transparenz über Nachhaltigkeitsleistungen reduziert Risiken und trägt zu mehr Resilienz in der Lieferkette bei. Darüber hinaus unterstützen die Bewertungen gezielt unsere LkSG-bezogene Risikoanalyse.
Mit eigenen Beschaffungsschulungen wollen wir vermeiden, dass Beschaffungspraktiken des DB-Konzerns wesentliche negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Lieferkette haben oder dazu beitragen. Sie vermitteln den am Einkaufsprozess beteiligten Mitarbeitenden, wie sie Nachhaltigkeitskriterien in der Lieferkette berücksichtigen und umsetzen können. In einer Schulung werden insbesondere die Zusammenhänge zwischen eigenen Beschaffungspraktiken und möglichen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Auswirkungen auf den DB-Konzern, Lieferanten und die Lieferkette vermittelt. Die Schulung ist funktionsübergreifend online abrufbar und richtet sich risikobasiert an Einkäufer:innen in besonders risikobehafteten Warengruppen. Bis Ende 2025 haben alle Personen, die die Schulung verpflichtend absolvieren mussten, an dieser teilgenommen.
Zusätzlich wurde eine spezielle Schulung für den Einkauf von Transportdienstleistungen auf der Straße entwickelt, die auf die relevanten menschenrechtlichen Risiken in diesem Teil der Lieferkette eingeht und mögliche Gegenmaßnahmen aufzeigt.
Ergänzend zu unserer LkSG-bezogenen Risikoanalyse, mit der wir jährlich die potenziellen und tatsächlichen Risiken des unternehmerischen Handelns für Mensch und Umwelt für unseren eigenen Geschäftsbereich sowie unsere unmittelbaren Zulieferer ermitteln und bewerten, entwickeln wir als vertiefenden Analyseschritt unser Lieferkettenmapping weiter. Ziel ist es, unsere tiefere Wertschöpfungskette transparenter zu machen und strukturelle Abhängigkeiten sowie mögliche Ursachen für die in der LkSG-bezogenen Risikoanalyse festgestellten Risikofelder – bspw. das Risikofeld »Arbeitssicherheit bei Sicherungsposten auf Gleisen« – systematisch nachzuvollziehen. Dabei wird systematisch erhoben, welche Akteure (bspw. Lieferanten, Unterlieferanten) an der Wertschöpfung beteiligt sind, wie Material- und Informationsflüsse verlaufen und wo Abhängigkeiten oder Risikoschwerpunkte liegen könnten. Dazu wird die Lieferkette mit den verfügbaren Daten von Tier-1- bis Tier-n-Lieferanten visualisiert und anschließend werden die strukturellen Ursachen für in der LkSG-Risikoanalyse erkannte Risikofelder nachvollzogen. Das Lieferkettenmapping wurde 2025 zu einem systematischen Ansatz weiterentwickelt, der 2026 in die LkSG-Prozesse Eingang finden soll.
Der DB-Konzern steht fortlaufend in engem Austausch mit Industrieverbänden und engagiert sich in der Brancheninitiative »Railsponsible«. Strategisch bilden der »Klimaschutz in der Lieferkette« und »Supply Chain Due Diligence« Schwerpunkte, zu denen sich der DB-Konzern in Arbeitsgruppen der Brancheninitiative einbringt. 2025 wurden in der Arbeitsgruppe »Supply Chain Due Diligence« mithilfe des Lieferkettenmappings ESG-Risiken für Züge und Schieneninfrastruktur weiter vertieft analysiert.
Die genannten Maßnahmen werden 2026 wie beschrieben fortgeführt.