Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (ESRS S2)

Policies (S2-1)

Als ein Konzern mit vielfältigen, teils internationalen Liefer- und Leistungsbeziehungen sehen wir den Schutz von Gesundheit und Sicherheit von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette als ein für uns wesentliches menschenrechtliches Thema an. Zur Umsetzung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat der DB-Konzern umfassende Strukturen, Richtlinien und Prozesse etabliert. Diese sind darauf ausgerichtet, dass menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich sowie entlang der Lieferkette umgesetzt werden.

Zur Überwachung der Umsetzung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten hat der Vorstand eine Konzern-LkSG-Beauftragte benannt. Die Konzern-LkSG-Beauftragte ist in die kontinuierliche Weiterentwicklung des LkSG-Risikomanagementsystems eingebunden und führt risikobasierte Kontrollmaßnahmen durch, um die Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Pflichten zu überprüfen. Die verpflichteten Konzerngesellschaften haben ebenfalls jeweils eine:n LkSG-Beauftragte:n benannt, die:der die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen überwacht. Darüber hinaus wurde in den verpflichteten Konzerngesellschaften jeweils ein:e sog. LkSG-Koordinator:in bestimmt, die:der die Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten auf operativer Ebene steuert.

Die Grundsatzerklärung zur Wahrung und Achtung der Menschenrechte des DB-Konzerns und die Konzernrichtlinie »Risikominimierung« gelten konzernweit. Beide beziehen sich auf die Sorgfaltspflichten nach dem LkSG und erfassen damit den gesamten Anwendungsbereich des Gesetzes. Der Begriff »Lieferkette« umfasst hierbei alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens sowie alle hierfür erforderlichen Herstellungs- und Leistungserbringungsstufen im In- und Ausland. Grundsätzlich gilt damit der volle Anwendungsbereich des LkSG, einschließlich der Tätigkeiten im eigenen Geschäftsbereich, bei unmittelbaren Zulieferern und teilweise bei mittelbaren Zulieferern.

Unsere Grundsatzerklärung zur Wahrung und Achtung der Menschenrechte umfasst auch die Themen Kinderarbeit, Zwangsarbeit (z. B. infolge von Menschenhandel) und Sklaverei. Diese Themen sind auch vom LkSG erfasst. Der DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner nimmt ebenfalls Bezug auf diese Risikogebiete. Dementsprechend sollen alle Geschäftspartner des DB-Konzerns Kinderarbeit strikt ablehnen, die relevanten ILO-Bestimmungen einhalten und das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt ihres Handelns stellen. Zudem dürfen sie keinerlei Form von Sklavenarbeit, Zwangs- oder Pflichtarbeit, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft, Menschenhandel oder unfreiwilliger Arbeit anwenden oder tolerieren.

Der Vorstand hat die nachfolgend beschriebenen Policies (Konzernrichtlinie »Risikominimierung«, den DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner sowie die Grundsatzerklärung gem. dem LkSG) beschlossen. Die Überwachung und Überarbeitung der Konzernrichtlinie »Risikominimierung«, der Grundsatzerklärung sowie des Verhaltenskodexes liegen in der Verantwortung des Vorstands.

Grundsatzerklärung zu Menschenrechten

In der Grundsatzerklärung des DB-Konzerns zur Wahrung und Achtung der Menschenrechte bekennen wir uns zu einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung. Die Erklärung wird jährlich und anlassbezogen (sofern sich die Risikolage des DB-Konzerns ändert) aktualisiert. Sie legt dar, wie die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten gem. den Anforderungen des LkSG umgesetzt und regelmäßig überprüft werden. Hierzu gehören das im LkSG verankerte Verbot, die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitskräften in der Lieferkette zu gefährden, und das Gebot, menschenwürdige Arbeitsbedingungen sicherzustellen. In der letzten Grundsatzerklärung aus dem Dezember 2025 wird das Risiko »Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren« im Zuliefererbereich erneut priorisiert.

Die Grundsatzerklärung enthält zudem das Bekenntnis zur Einhaltung international anerkannter Menschen- und Umweltrechtsstandards. Dazu zählen die Internationale Menschenrechtscharta mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (AEMR), der Zivilpakt (ICCPR) und der Sozialpakt (ICESCR) der Vereinten Nationen, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Darüber hinaus bekennt sich der DB-Konzern zu den zehn Prinzipien des UN Global Compact (UNGC) und zu den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Für 2025 lagen keine Meldungen über Verstöße gegen die vorgenannten Leitprinzipien vor.

Erkennt der DB-Konzern menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken oder Verstöße, werden unverzüglich geeignete Präventions- bzw. Abhilfemaßnahmen (PAM) ergriffen. Bestehende PAM werden regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. Zu den wichtigsten Abhilfemaßnahmen gehört die risikobasierte Entwicklung konkreter Maßnahmenpläne gemeinsam mit Lieferanten und dem betroffenen Bereich bei erkannten Risiken oder Verstößen. Außerdem besteht ein umfassender Katalog für Präventions- und Abhilfemaßnahmen, der auch die Themen Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit umfasst. Insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen behält sich der DB-Konzern vor, angemessene Sanktionen zu verhängen oder als letztes Mittel Verträge oder Geschäftsbeziehungen zu beenden.

Die Grundsatzerklärung ist u. a. auf der Internetseite des DB-Konzerns abrufbar.

Konzernrichtlinie Risikominimierung

Mit der Konzernrichtlinie »Risikominimierung« legt der DB-Konzern konzernweite Mindeststandards zur Identifizierung und Minimierung von Risiken und klare Verantwortlichkeiten fest. Sie umfasst u. a. die Umsetzung der Sorgfaltspflichten gem. LkSG. Zur Erfüllung dieser Sorgfaltspflichten betreibt der DB-Konzern ein angemessenes und wirksames LkSG-Risikomanagement. Ziel ist es, menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch entlang der Lieferkette frühzeitig zu erkennen, ihnen vorzubeugen oder sie zu minimieren. Hierzu zählt auch, die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitskräften in der Lieferkette zu schützen und menschenwürdige Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Umweltbezogene Risiken werden im Rahmen des LkSG-Risikomanagements ebenfalls erfasst, soweit sie die Gesundheit oder Lebensgrundlagen von Menschen beeinträchtigen können. Für bereits eingetretene Menschenrechtsverstöße oder Umweltbeeinträchtigungen werden Maßnahmen zur Abhilfe geschaffen.

Die Konzernrichtlinie »Risikominimierung« ist in der Konzernregelwerksdatenbank abrufbar. Für die strategische Steuerung der Umsetzung sind die LkSG-Koordinator:innen auf Konzern- und Tochtergesellschaftsebene verantwortlich. Für die operative Umsetzung der Sorgfaltsprozesse sind die relevanten Fachbereiche, insbesondere die Beschaffung, verantwortlich und werden dabei von weiteren Fachbereichen unterstützt.

DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner

Der DB-Konzern bekennt sich im DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner zu nachhaltigem Handeln. Er legt Erwartungen an unsere Geschäftspartner fest und erfüllt damit eine zentrale Anforderung des LkSG. Der Kodex spiegelt die in der Grundsatzerklärung festgelegten Menschen- und Umweltrechtsstandards wider und verpflichtet die Geschäftspartner, diese in ihren eigenen Lieferketten umzusetzen. Von den Geschäftspartnern wird dabei erwartet, dass sie mit dem DB-Konzern zusammenarbeiten und die notwendigen Informationen bereitstellen, um zu zeigen, dass sie die genannten Prinzipien einhalten und in ihrer eigenen Lieferkette fördern. Der DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner verweist auf international anerkannte Standards, namentlich die AEMR, die ICCPR sowie die ICESCR und die grundlegenden Arbeitsnormen der ILO. Geschäftspartner sind alle nicht zum DB-Konzern gehörenden Unternehmen, von denen der DB-Konzern Lieferungen und Leistungen bezieht. Dies können bspw. Lieferanten, Berater, Vertreter oder sonstige Anbieter von Waren und Dienstleistungen sein. Sie sind verantwortlich, die im Verhaltenskodex aufgeführten international anerkannten Standards in allen Geschäftsbereichen weltweit sowie in ihrer Lieferkette umzusetzen und einzuhalten.

Der DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner legt fest, dass Gesundheitsschutz und Sicherheit oberste Priorität haben und zu den zentralen Werten aller Geschäftspartner gehören müssen. Von ihnen wird erwartet, dass sie ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld schaffen, das den Zugang zu ausreichend Trinkwasser, sauberen sanitären Einrichtungen sowie sicherheitsrelevanten Schulungsmaßnahmen gewährleistet. Ebenso haben sie die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden mindestens entsprechend nationalen Standards sicherzustellen und ihre Leistungen im Arbeitsschutz kontinuierlich zu verbessern.

Geschäftspartner mit mehr als 250 Mitarbeitenden werden angehalten, ein Arbeitsschutzmanagementsystem einzuführen, das auf den Grundsätzen der ISO 45001 oder einer vergleichbaren Norm basiert. Darüber hinaus sollen alle potenziellen Gefahrenquellen im Arbeitsumfeld, soweit möglich, minimiert oder beseitigt werden. Die betroffenen Fachbereiche des DB-Konzerns werden bei jeder Aktualisierung des Verhaltenskodexes einbezogen.

Der DB-Konzern kann selbst oder durch beauftragte Auditierungsunternehmen Maßnahmen durchführen, um die Einhaltung dieser Prinzipien zu überprüfen. Dazu werden u. a. Fragebögen, Vor-Ort-Audits bei begründeten Anlässen, die Auswertung verfügbarer Informationen oder andere geeignete Kontrollmaßnahmen genutzt.

Der DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner ist auf der Internetseite des DB-Konzerns veröffentlicht.

Rahmenrichtlinien zum Einsatz von Fremdfirmen

Um Risiken für Fremdfirmenmitarbeitende zu reduzieren und Schnittstellen zwischen mehreren Fremdfirmen sicher zu steuern, verfügt der DB-Konzern über verbindliche Arbeitsschutzrichtlinien mit klar definierten Verantwortlichkeiten und Prozessen.

Zentrale Grundlagen sind die Rahmenrichtlinie »Arbeitsschutz beim Einsatz von Fremdfirmen und Leiharbeitnehmern« sowie die Rahmenrichtlinie »Koordination der Gefährdungen bei Arbeiten mehrerer Unternehmen«. Diese Rahmenrichtlinien definieren die Verantwortung, Organisation und Prozesse zur Sicherstellung eines rechtssicheren, sicheren und gesundheitsgerechten Arbeitsschutzes für alle Fremdfirmenmitarbeitenden, die im Auftrag des DB-Konzerns tätig werden oder auf Betriebsstätten arbeiten. Ziel der Richtlinien ist die Minimierung von Risiken durch systematische Planung, Koordination und Kontrolle. Zu den verbindlichen Mindestanforderungen zählen die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Umsetzung von Schutzmaßnahmen, Pflichtunterweisungen sowie die Dokumentation aller relevanten Prozesse. Ein besonderer Fokus liegt auf der Identifikation und Steuerung von Schnittstellenrisiken bei Tätigkeiten mehrerer Unternehmen. Die Aktualität und Wirksamkeit der Richtlinien wird jährlich durch die Fachautoren in Abstimmung mit den Konzerngesellschaften im Rahmen der konzernweiten Arbeitsgruppe Arbeitsschutz überprüft. Die Regelungen gelten für alle Konzerngesellschaften in Deutschland. Für ausländische Konzerngesellschaften dienen sie als Leitfaden unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Gesetzgebung.

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