Einbindung betroffener Gemeinschaften, Kanäle zur Äußerung von Bedenken oder Bedürfnissen und Ansätze zur Abhilfe
Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen (S3-2)
Grundsätzlich stehen wir mit unseren Stakeholdern und Betroffenengruppen über unsere Netzwerke und verschiedenen Dialogformate in einem kontinuierlichen Austausch.
Die operative Verantwortung zur Einbindung betroffener Akteure im Rahmen der Umsetzung unseres Lärmschutzziels liegt bei den Geschäftsfeldern, die für die Erreichung der jeweiligen Geschäftsfeldziele verantwortlich sind. Bei unseren Bauprojekten werden die betroffenen Akteure direkt im Rahmen von Planrechtsverfahren, z. B. in Erörterungsterminen zu Neu- und Ausbauvorhaben, bei Öffentlichkeitsveranstaltungen zu Lärmsanierungsprojekten oder im Rahmen eines Beirats wie im hochbelasteten Mittelrheintal informiert und beteiligt. Die Zusammenarbeit mit betroffenen Gemeinschaften erfolgt dabei sowohl direkt als auch mit ihren rechtmäßigen Vertretenden oder glaubwürdigen Stellvertretenden. Sie ist im gesetzlich geregelten Planrechtsverfahren gem. Allgemeinem Eisenbahngesetz (AEG) geregelt. Mit dem Erhalt des abschließenden Planrechtsbeschlusses wird die Wirksamkeit der Einbindung der betroffenen Gemeinschaften bestätigt.
Beirat Leiseres Mittelrheintal
Am 2. Oktober 2025 hat ein weiteres Treffen des Beirats Leiseres Mittelrheintal stattgefunden. Neben dem Bericht des DB-Konzerns über den Stand der Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen aus den Machbarkeitsuntersuchungen im Mittelrheintal berichtete das BMV über das Thema Eisenbahnverkehrsprognose 2040. Weitere aktuelle Themen waren u. a. zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Korridorsanierungen der rechten Rheinstrecke in 2026 bzw. der linken Rheinstrecke in 2028 sowie ein Austausch zu weiteren Fragestellungen der beteiligten Bürgerinitiativen. Der Beirat Leiseres Mittelrheintal setzt sich zusammen aus Bürgerinitiativen, Bundestagsabgeordneten der Region und Vertreter:innen des BMV, des EBA, der zuständigen Landesministerien aus Hessen und Rheinland-Pfalz sowie des DB-Konzerns. Er tagt jährlich in unterschiedlichen Orten im Mittelrheintal.
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können (S3-3)
Informationen zur Durchführung von Maßnahmen zur Verringerung unserer negativen Auswirkungen im Abschnitt Maßnahmen.
Informationen zu Kanälen, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können und wie diese nachverfolgt werden, befinden sich im Abschnitt Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen. Darüber hinaus können über unser zentrales Hinweissystem auch Anliegen zum Thema Lärmschutz gemeldet werden. Weitere Informationen im Abschnitt Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können (S2-3).
Weitere Informationen zum Schutz von Hinweisgeber:innen vor Benachteiligung oder Bestrafung im Kapitel Unternehmenspolitik (G1) im Abschnitt Schutz von Hinweisgeber:innen.
2025 sind keine Hinweise zu schwerwiegenden lärmbezogenen Vorfällen eingegangen.