Kennzahlen
| Lärmsanierung und -vorsorge in Deutschland | 2025 | 2024 | 2023 |
|---|---|---|---|
| Lärmsanierung (Bestandsnetz) | |||
| Mittelabruf Bundeshaushalt in Mio. € | 201 | 176 | 135 |
| Fertiggestellte Schallschutzwände in km | 39,6 | 69,1 | 46,8 |
| Wohnungen mit passiven Maßnahmen 1) | 2.298 | 2.056 | 1.750 |
| Lärmsanierte Strecke gesamt 2) per 31.12. in km | 2.422 | 2.324 | 2.255 |
| Durch Lärmvorsorge entlastete Lärmsanierungsbereiche gesamt per 31.12. in km | 69,5 | 57,6 | 52,8 |
| Lärmvorsorge (Neu- und Ausbaustrecken) | |||
| Fertiggestellte Schallschutzwände in km | 61,5 | 15,2 | 40,2 |
| Wohnungen mit passiven Maßnahmen 1) | 617 | 581 | 1.060 |
1) Bei Mehrfamilienhäusern wird die Anzahl der Wohnungen mit Maßnahmen gezählt. Bei der Lärmsanierung entspricht ein Einfamilienhaus zwei Wohnungen.
2) Eine Strecke gilt als lärmsaniert, auch wenn einzelne Anwohner:innen Angebote zur Sanierung der Wohnung nicht in Anspruch nehmen.
Die Schwankungen der Werte für fertiggestellte Schallschutzwände und Wohnungen mit passiven Maßnahmen sind sowohl auf unsere sich jährlich verändernde Bauintensität als auch auf die jeweiligen, im Schallgutachten berücksichtigten, projektspezifischen Besonderheiten zurückzuführen. Dazu zählen bspw. Bebauungsdichte, Topografie, Nähe zum Gleis und zum Schienenverkehr.
Die lärmbelasteten Streckenabschnitte sind im Gesamtkonzept Lärmsanierung zusammengefasst und gem. ihrer Betroffenheit priorisiert. Die Ermittlung der Betroffenheit sowie die Dimensionierung und Umsetzung unserer Lärmschutzmaßnahmen erfolgen rechnerisch mithilfe von Schallgutachten nach deren immissionsschutzrechtlicher Bewertung. Dabei gilt, dass ein Streckenabschnitt auch dann als lärmsaniert gezählt wird, wenn einzelne Anwohner:innen Angebote zur Lärmsanierung ihrer Wohnung nicht in Anspruch genommen haben.