Maßnahmen (S3-4)
Zur Erfüllung unseres Lärmschutzziels setzen wir auf eine Zwei-Säulen-Strategie: die Umsetzung von Maßnahmen zum einen an der Infrastruktur und zum anderen an den Fahrzeugen.
Lärmschutz an der Infrastruktur
Mit Lärmschutzmaßnahmen an der Schieneninfrastruktur in Deutschland entlasten wir die Anwohner:innen nachhaltig und spürbar von Schienenverkehrslärm. Konkret mindern wir durch kontinuierlich umgesetzte ortsfeste Lärmschutzmaßnahmen wie z. B. den Bau von Schallschutzwänden an der Strecke (aktive Maßnahmen), die Ausrüstung von Wohnungen mit Schallschutzfenstern oder auch Schalldämmlüftern (passive Maßnahmen) die Lärmbelastung für die Anwohner:innen.
Neben den Projekten der freiwilligen Lärmsanierung an Bestandsstrecken und der gesetzlichen Lärmvorsorge an Neu- und Ausbaustrecken setzen wir mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt auch Sonderprogramme zum Lärmschutz um. Besonders gefördert wird zusätzlicher Lärmschutz an stark befahrenen Verbindungen wie im Inntal, Elbtal und Mittelrheintal sowie in Berlin. Besondere Schutzbedürftigkeit ergibt sich für Gebiete mit Krankenhäusern, Schulen, Kindertagesstätten, Kurheimen oder Altenheimen. Die unterschiedlichen Gebietskategorien spiegeln sich in unterschiedlichen Schutzniveaus gem. 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) bzw. der Förderrichtlinie Lärmsanierung wider.
Lärmschutz an Fahrzeugen
Unser Ziel, dass bis 2025 alle elektrischen Streckenlokomotiven von DB Cargo in Deutschland mit leisen Bremssystemen unterwegs sind, haben wir 2024 vorzeitig erreicht. Bis 2030 wollen wir die älteren Diesellokomotiven der Baureihen 232 und 233 von DB Cargo mit lauten Grauguss-Klotzbremsen ausmustern. Lediglich Lokomotiven der Baureihe class 77 mit weniger als 2 % der Streckenleistung (in Leistungstonnen-km; Ltkm) von DB Cargo werden dann noch mit diesen Bremssystemen fahren.
Maßnahmenpläne 2026
Die genannten Maßnahmen werden 2026 wie beschrieben fortgeführt.