Ziele (S3-5)
Die Entlastung der Anwohner:innen von Schienenverkehrslärm ist eine wesentliche Voraussetzung für eine Verkehrsverlagerung auf die klimafreundliche Schiene. Deshalb arbeiten wir zusammen mit dem Bund weiter an der Umsetzung unseres Lärmschutzziels:
- Bis Ende 2030 wollen wir die Hälfte aller betroffenen Anwohner:innen an belasteten Bestandsstrecken von Schienenverkehrslärm entlasten.
- Bis 2050 wollen wir alle rund 1,6 Millionen betroffenen Anwohner:innen entlastet haben.
Voraussetzung für die Zielerreichung ist die auskömmliche Mittelbereitstellung für ortsfeste Lärmschutzmaßnahmen durch den Bund im Haushaltstitel Lärmsanierung.
Grundlage für die Anzahl der betroffenen Anwohner:innen sind die Annahmen aus dem 2021 abgeschlossenen Projekt »Harmonisierung des Lärmsanierungsprogramms mit der Lärmaktionsplanung« des Bundes. Im Rahmen dessen wurden u. a. unter Beteiligung von Bürgerinitiativen, Verbänden und Behörden die Ziele zur Reduktion der Belastetenzahlen abgestimmt. Grundlage für die belasteten Strecken ist das Gesamtkonzept Lärmsanierung 2019.
Das Lärmschutzziel 2030 haben wir mit dem Bund abgestimmt. Der Bund repräsentiert dabei auch die betroffenen Gemeinschaften als Vertreter und Interessenträger.
Auf Basis des Umsetzungsfortschritts des Lärmsanierungsprogramms findet eine regelmäßige Überarbeitung (mindestens alle fünf Jahre) und Weiterentwicklung des Gesamtkonzepts Lärmsanierung und der Förderrichtlinie Lärmsanierung durch den Bund statt. Unser Lärmschutzziel gilt für 2050.