Maßnahmen (E4-3)
Um dem Verlust von Biodiversität entgegenzuwirken, handelt der DB-Konzern nach dem Prinzip der Mitigationshierarchie: Zunächst sind negative Auswirkungen auf die Natur so weit wie möglich zu vermeiden. Wo Eingriffe mit Blick auf Betrieb und Betriebssicherheit unvermeidbar sind, werden Maßnahmen zur Minderung dieser Auswirkungen ergriffen. Verbleibende Beeinträchtigungen werden gem. den gesetzlichen Vorgaben durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen kompensiert, etwa durch die Schaffung naturschutzrechtlich anerkannter Ausgleichs- und Ersatzflächen.
Zur Entwicklung und Umsetzung biodiversitätsbezogener Maßnahmen wird lokales ökologisches Fachwissen eingebunden, bspw. durch Konsultation regionaler Umweltbehörden, Naturschutzverbände und ortsansässiger Fachplanungsbüros. Darüber hinaus kommen naturbasierte Lösungen (Nature-based Solutions; NbS) zum Einsatz, wie die Förderung standorttypischer Vegetation, die Pflanzung von artenreichen, vielfältig strukturierten Vegetationsstreifen am Rand von Verkehrsstrecken sowie Maßnahmen zur Unterstützung der natürlichen Sukzession auf ungenutzten Flächen. Diese Ansätze dienen nicht nur der Förderung der Biodiversität, sondern leisten auch einen Beitrag zur Klimaanpassung und Erosionskontrolle.
Kompensation
Unsere Kompensationsmaßnahmen dienen dazu, die Funktionsfähigkeit von Ökosystemen und ihre Ökosystemdienstleistungen – also die Leistungen des Naturhaushalts mit einem direkten oder indirekten Nutzen für die Gesellschaft – zu erhalten und negative Folgen durch unsere Bauaktivitäten in Deutschland auszugleichen. Ein wichtiges Instrument dabei ist die Bewertung der betroffenen Flächen vor und nach den Eingriffen mithilfe von Biotopwertpunkten, entsprechend dem in der Bundeskompensationsverordnung (BKompV) verankerten Biotopwertverfahren. Die Punkte quantifizieren den Wert eines Biotops und helfen dabei, den Umfang notwendiger Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festzulegen. So stellen wir sicher, dass bei Biodiversität und Ökosystemen ein sog. No Net Loss, also kein Nettoverlust, entsteht.
Die Kompensation erfolgt insbesondere im Zuge des Baus von Schieneninfrastruktur in Deutschland. Dazu zählen u. a. die Bereitstellung von Ersatz- und Ausgleichsflächen für bedrohte Arten, Renaturierung und Wiederaufforstung sowie spezielle naturschutzbezogene Infrastruktur, wie Überflughilfen für Fledermäuse über Gleise und Oberleitungen. Der Ausgleich wird vorrangig direkt am Ort des Eingriffs vorgenommen. Ist dies nicht möglich, werden Ausgleichsmaßnahmen im räumlich-funktionalen Zusammenhang durchgeführt, d. h. innerhalb derselben Landschaftseinheit oder desselben Naturraums. Zusätzlich werden Kompensationspools und Ökokonten genutzt, die eine gebündelte und effiziente Umsetzung ermöglichen. Nur in Ausnahmefällen erfolgt die Kompensation an einem anderen geeigneten Ort, sofern dort die ökologische Funktion in gleichwertiger Weise wiederhergestellt werden kann. Wenn Ersatzmaßnahmen nicht möglich oder unverhältnismäßig sind, wird Ersatzgeld eingesetzt, das zweckgebunden in weitere Naturschutz- und Aufwertungsmaßnahmen fließt.
Die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen erfolgt unmittelbar nach Abschluss der jeweiligen Bauarbeiten. I. d. R. umfasst dies eine mehrjährige Herstellungs- und Entwicklungspflege, um z. B. Anwuchs und Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Anschließend werden die Maßnahmen über einen Zeitraum von meist 25 bis 30 Jahren gepflegt und im Rahmen regelmäßiger Monitoringprogramme überprüft. Bei Biotoptypen, die einer dauerhaften Pflege bedürfen, stellen wir die langfristige Betreuung sicher. Die Kosten für Kompensationsmaßnahmen richten sich nach Art und Umfang des Infrastrukturprojekts. Für jedes Projekt werden die ökologischen Auswirkungen ermittelt und auf dieser Basis die notwendigen Maßnahmen entwickelt und das Budget festgelegt. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind fester Bestandteil der Gesamtprojektfinanzierung.
2025 führten Bauarbeiten an der Schieneninfrastruktur in Deutschland zu unvermeidbaren Eingriffen in die Natur, die gem. den gesetzlichen Vorgaben, wie dem Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und der BKompV, durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden.
Wertschöpfungskette
Mit der Erfüllung seiner LkSG-Sorgfaltspflichten adressiert der DB-Konzern u. a. den Schutz vor Bodenschädigungen und Gewässerverunreinigungen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Als Präventionsmaßnahme verpflichten wir unsere Lieferanten durch Unterzeichnung des Verhaltenskodexes für Geschäftspartner, Umweltstandards einzuhalten und somit u. a. Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität und Ökosysteme zu ergreifen. Insbesondere sollen sie ihren Material- und Ressourcenverbrauch verringern, der oftmals mit Eingriffen in die Natur und schützenswerten Gebieten zusammenhängt. Treten Risiken oder Verletzungen gegen gesetzliche Vorgaben auf, werden geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung oder Abhilfe ergriffen. 2025 sind keine entsprechenden Verletzungen bekannt geworden.
Weitere Informationen zur LkSG-Umsetzung im Abschnitt Policies (S2-1).
Maßnahmenpläne 2026
Die genannten Maßnahmen werden 2026 wie beschrieben fortgeführt.