Policies (E4-2)
Der Neu- und Ausbau von Schienenwegen ist mit direkten Eingriffen in natürliche Landschaften verbunden und daher für den DB-Konzern ein wesentliches Thema. Bei der Flächeninanspruchnahme für Verkehrsinfrastruktur kommt es zu Veränderungen in der Landnutzung, die zur Zerschneidung und Beeinträchtigung von Lebensräumen für Tier- und Pflanzenarten führen und somit Auswirkungen auf den Zustand der Biodiversität sowie den Umfang und die Funktionsfähigkeit von Ökosystemen haben können. Der DB-Konzern wendet Richtlinien an, um den sozialen und ökologischen Auswirkungen dieser Eingriffe entgegenzuwirken.
Die Verantwortung für die Umsetzung der Richtlinien liegt bei der jeweiligen Projektleitung des Infrastrukturprojekts.
Die Einhaltung der von den Leitfäden und Richtlinien bestimmten Planungen erfolgt durch die umweltfachliche Bauüberwachung (UBÜ). Dies ist eine durch die Projektleitung eingesetzte, unabhängige Kontrollinstanz. Die UBÜ ist über alle Bauphasen hinweg tätig: von der Bauvorbereitung bis zum Bauabschluss.
Leitfäden des EBA
Die Umweltleitfäden des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) bündeln Anforderungen und Verfahren zur systematischen Berücksichtigung von Umweltbelangen bei Eisenbahninfrastrukturprojekten, um negative Auswirkungen auf Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten sowie den Menschen zu vermeiden. Die Leitfäden finden Anwendung im Rahmen der Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren nach § 18 AEG sowie bei der Prüfung und Umsetzung von Umweltbelangen bei Neubau, Ausbau und Umbau von Eisenbahnstrecken und -anlagen unter Zuständigkeit des EBA in Deutschland. Im Zuge der Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren erfolgt auch die Beteiligung der Öffentlichkeit zu vorhabenspezifischen und umweltfachlichen Themen. Die Leitfäden unterstützen eine rechtssichere, fachlich fundierte und einheitliche Bearbeitung umweltrelevanter Themen, insbesondere im Natur-, Arten- und Gebietsschutz und fördern die frühzeitige Integration von Umweltbelangen in Planung und Genehmigung. Gleichzeitig tragen sie zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren bei. Im DB-Konzern werden die Vorgaben der EBA-Umweltleitfäden, die auf nationalem sowie europäischem Recht basieren, zur Umsetzung des Schutzes von an Bahnstrecken angrenzenden Gebieten herangezogen. Die konkrete Umsetzung dieser Schutzanforderungen ist in den Richtlinien des DB-Konzerns zur Realisierung von Infrastrukturmaßnahmen sowie in der Richtlinie Landschaftspflege detailliert beschrieben.
Richtlinie zur Realisierung von Infrastrukturmaßnahmen
Die Richtlinie zur Realisierung von Infrastrukturmaßnahmen setzt die Anforderungen der EBA-Leitfäden operativ um. Sie regelt den gesamten Planungs- und Durchführungsprozess sowie die Dokumentation von Infrastrukturmaßnahmen im Eisenbahnbereich und umfasst Flächen im Bahn- und Bundeseigentum sowie gepachtete oder gemietete Flächen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Berücksichtigung von Umweltplanung und Naturschutz über alle Planungs- und Ausführungsphasen hinweg. Ein zentrales Ziel ist es, ein Planungskonzept zu entwickeln, das technische, betriebliche, wirtschaftliche und umweltgerechte Lösungen vereint. Im Rahmen der Richtlinie wird die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als zentrales Instrument angewandt, das u. a. den Menschen und seine Gesundheit als Schutzgut berücksichtigt. Bei unvermeidbaren Eingriffen in die Natur sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgesehen.
Richtlinie Landschaftspflege
Die Richtlinie Landschaftspflege trägt dazu bei, Schutzanforderungen für Gebiete entlang von Bahnstrecken gem. den gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Sie konkretisiert damit die naturschutzbezogenen Anforderungen der EBA-Leitfäden und überführt sie in betriebliche Vorgaben für die Vegetationskontrolle entlang der Bahnstrecken. Die Richtlinie Landschaftspflege verfolgt das Ziel, durch Vegetationskontrollmaßnahmen den Natur- und Artenschutz zu fördern sowie ein rechtssicheres Handeln in der Landschaftsplanung bei Neu-, Aus-, Rück- und Umbaumaßnahmen bei gleichzeitiger Sicherstellung der Betriebssicherheit im Eisenbahnbetrieb zu gewährleisten. Die Maßnahmen werden auf Flächen im Eigentum des DB-Konzerns sowie auf gepachteten oder gemieteten Flächen durchgeführt. Die Umsetzung von Vegetationskontrollmaßnahmen erfolgt unter Einbeziehung nationaler und europäischer Gesetzgebung und wird durch die Vorgaben der EBA-Umweltleitfäden unterstützt.
Verhaltenskodex für Geschäftspartner
Grundlage für nachhaltigkeitsorientierte Beschaffungsentscheidungen sowie für die nachhaltige Ausrichtung unserer Lieferketten sind unser Verhaltenskodex für Geschäftspartner sowie unsere Beschaffungspolitik. Unser Verhaltenskodex für Geschäftspartner schafft einen klaren Rahmen für nachhaltiges Handeln in der Lieferkette. Er legt Anforderungen zum Schutz der Biodiversität und Ökosysteme, der Gesundheit von Menschen und zum Schutz von Böden und Gewässern, insbesondere im Kontext der Produktion von Nahrung und Trinkwasser, fest, wodurch er präventiv zum Erhalt der biologischen Vielfalt sowie der Funktionsfähigkeit von Ökosystemen beitragen kann. Unsere Geschäftspartner sind durch seine Unterzeichnung u. a. dazu verpflichtet, keine schädlichen Bodenveränderungen oder Gewässerverunreinigungen zu verursachen und Maßnahmen zum Schutz von Biodiversität und Ökosystemen zu ergreifen.
Dies ist insbesondere relevant im Hinblick auf den Abbau von Rohstoffen, die für die Herstellung von Baustoffen wie Beton, Stahl oder Aluminium erforderlich sind und die wiederum für unsere Schieneninfrastruktur und Fahrzeuge verwendet werden. Dabei kann es zu Landnutzungsänderungen kommen, etwa durch die Umwandlung natürlicher Ökosysteme in Bergbauflächen. Eingriffe wie Entwaldung oder die Verschmutzung natürlicher Gewässer können den Zustand von Arten und Ökosystemen erheblich beeinträchtigen. Durch die nach dem LkSG vorgeschriebenen Risikoanalysen können punktuell Informationen zur Herkunft risikobehafteter Materialien gewonnen werden. Diese Maßnahmen stellen jedoch keine systematische technische Rückverfolgbarkeit dar. Weitere Informationen zum Verhaltenskodex für Geschäftspartner im Abschnitt Policies (S2-1).
Darüber hinaus ist ein Beschwerdemechanismus etabliert, über den menschenrechtliche und umweltbezogene Hinweise entlang der Lieferkette adressiert werden können, einschließlich solcher, die Bezüge zur biologischen Vielfalt und zu Ökosystemen haben.