Eigene Belegschaft (ESRS S1)

Angemessene Entlohnung (S1-10)

Eine angemessene Entlohnung wird im DB-Konzern in Deutschland für alle Mitarbeitenden durch die Abbildung der Entgelte in Kollektivverträgen sowie durch die definierten Untergrenzen, die in den untersten Vergütungsgruppen mindestens den jeweilig geltenden Mindestlohn abbilden, sichergestellt. Die zugewiesenen Bundesbeamt:innen werden durch das BEV bezahlt.

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