Eigene Belegschaft (ESRS S1)

Tarifvertragliche Abdeckung (S1-8)

Rund 94 % der Mitarbeitenden des DB-Konzerns waren per 31. Dezember 2025 von Tarifverträgen abgedeckt, in Deutschland lag der Anteil bei rund 95 %.

Tarifvertragliche Abdeckung nach Ländern (TOP 10) per 31.12.2025
EWR 1)Übrige Welt
0 –19 %RumänienIndien
20 –39 %
40 –59 %
60 –79 %
80 –100 %

Dänemark, Deutschland, Frankreich, 

Italien, Niederlande, Polen, Spanien

Großbritannien

1) Europäischer Wirtschaftsraum.

Beamt:innen per 31.12. / in NP202520242023
Zugewiesen8.1599.37310.941
Beurlaubt1.8892.1112.357
DB-Konzern10.04811.48413.298

Die Tätigkeit der Beamt:innen im DB-Konzern beruht auf einer gesetzlichen Zuweisung im Rahmen des Art. 2 §12 Eisenbahnneuordnungsgesetz (ENeuOG). Auf dieser Grundlage werden für die Beamt:innen die tariflichen Bestimmungen innerhalb des DB-Konzerns sinngemäß angewendet, soweit die beamtenrechtlichen Regelungen dem nicht entgegenstehen.

Bei zugewiesenen Beamt:innen handelt es sich um Beamt:innen des Bundeseisenbahnvermögens (BEV), die einer Konzerngesellschaft gem. §12 Abs. 2 Deutsche Bahn Gründungsgesetz (DBGrG) zur Dienstleistung zugewiesen sind. Beurlaubte Beamt:innen sind Beamt:innen in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis mit einer Konzerngesellschaft, deren Zuweisung und Pflicht zur Dienstleistung als Beamte des BEV wegen einer Beurlaubung durch das BEV ruhen.

Bei der überwiegenden Mehrheit der Beamt:innen handelt es sich um Beamt:innen nach deutschem Recht. Zudem sind in Dänemark 35 Beamt:innen nach dänischem Recht beschäftigt.

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