Eigene Belegschaft (ESRS S1)

Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten (S1-17)

2025 gingen über das im Abschnitt Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können (S1-3) beschriebene elektronische Hinweissystem insgesamt 152 Hinweise ein.

98 Hinweise bezogen sich auf den Bereich Menschenrechte. Davon hatten 62 Hinweise einen potenziellen Diskriminierungsbezug, einschließlich Belästigung, jedoch hat sich kein Hinweis als Diskriminierungsvorfall im Zusammenhang mit unseren eigenen Mitarbeitenden bestätigt.

Schwerwiegende Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte im Zusammenhang mit unseren eigenen Mitarbeitenden (z. B. Zwangsarbeit, Menschenhandel oder Kinderarbeit) wurden 2025 nicht gemeldet. Der DB-Konzern definiert schwerwiegende Vorfälle in Bezug auf Menschenrechte als schwerwiegende tatsächliche Menschenrechtsverletzungen oder erhebliche Risiken solcher Verletzungen i. S. d. LkSG. Dazu zählen insbesondere Verstöße gegen die in §2 Abs. 2 Nr. 1 –4 LkSG genannten Verbote (Fälle von Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Sklaverei und Menschenhandel).

Wir haben 2025 keine Geldbußen, Sanktionen oder Schadenersatzzahlungen im Zusammenhang mit den zuvor genannten Vorfällen und Hinweisen geleistet.

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