Eigene Belegschaft (ESRS S1)

Policies (S1-1)

Zur Steuerung zentraler Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft nutzt der DB-Konzern ein integriertes Regelwerk aus konzernweiten Policies, die zugleich Chancen für faire, zukunftsfähige und wettbewerbsfähige Beschäftigungsbedingungen eröffnen.

Im Rahmen der Umsetzung seiner Policies verpflichtet sich der DB-Konzern zur Einhaltung anerkannter internationaler Standards (dokumentiert in der Grundsatzerklärung Menschenrechte):

  • Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) sowie der Internationalen Pakte über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) und über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR)
  • UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP)
  • Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
  • OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
  • Zehn Prinzipien des UN Global Compact (UNGC)

Die Konzernrichtlinie »Organisation« regelt konzernweit grundsätzliche Verantwortlichkeiten bei der Umsetzung von Policies im DB-Konzern. Ziel ist die klare Zuweisung von Zuständigkeiten. Zur Sicherstellung der Einhaltung des Regelwerks nehmen die Konzernrevision und die Compliance-Funktion Prüf- und Monitoringaufgaben wahr.

Der Anwendungsbereich im Folgenden genannter Konzerngrundsätze und -richtlinien ist grundsätzlich der DB-Konzern. Dementsprechend sind nahezu alle Mitarbeitenden des DB-Konzerns einbezogen.

Die genannten Konzernbetriebsvereinbarungen (KBV) sind Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Konzernbetriebsrat und beziehen sich grundsätzlich auf Mitarbeitende aller Konzerngesellschaften in Deutschland ohne leitende Angestellte. Hauptverantwortlich für die Umsetzung der Policies ist der Vorstand. Der Konzernbetriebsrat wurde bei der Erstellung der Regelwerke beteiligt. Policies sind allen Mitarbeitenden online über die Konzernregelwerksdatenbank (KRWD) sowie im Personalportal »meineDB« zugänglich.

  • Konzerngrundsätze Ethik: Die Konzerngrundsätze Ethik (DB-Verhaltenskodex) definieren Standards für integres Handeln und sind Bestandteil aller Arbeitsverträge. Ziel sind eine ethisch einwandfreie Geschäftstätigkeit, die Verankerung von Gleichbehandlung und Antidiskriminierung, insbesondere beim Entgelt, die Sicherstellung einer angemessenen Vergütung nach gesetzlichen und kollektivrechtlichen Vorgaben sowie die Förderung von Flexibilisierung, Individualisierung und Partizipation.
  • Grundsatzerklärung: Wir bekennen uns mit unserer Grundsatzerklärung zur Wahrung und Achtung der Menschenrechte sowie zu einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung. Die Erklärung legt dar, wie die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten gem. den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) umgesetzt werden. Sie enthält das Bekenntnis zu international anerkannten Menschenrechtsstandards (z. B. UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, ILO-Kernarbeitsnormen) und erläutert die Verfahren zur Umsetzung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten – etwa durch Risikoanalysen. Darüber hinaus benennt die Grundsatzerklärung die prioritären menschenrechtlichen Themen und legt Erwartungen fest, die der DB-Konzern an seine eigene Belegschaft richtet.
  • Konzernrichtlinie »Personalmanagement«: Diese Richtlinie legt konzernweit gültige Grundsätze und Standards für Mitarbeitendenthemen fest. Ziel ist die Sicherstellung einheitlicher Beschäftigungsbedingungen, einschließlich Arbeitszeitgestaltung und Entgelt, unter Berücksichtigung tarifpolitischer und mitbestimmungsrechtlicher Flankierungen. Zudem erfolgt die Ausrichtung auf zukunftsfähige Personalentwicklung u. a. durch skillbasiertes Kompetenzmanagement und Lern-Ökosysteme.
  • Konzernbetriebsvereinbarung (KBV) Personalentwicklung: Diese KBV definiert kollektivrechtlich einheitliche Standards für die Personalentwicklung im DB-Konzern. Ziel ist die Sicherstellung konsistenter Entwicklungsmaßnahmen für alle Beschäftigtengruppen innerhalb der festgelegten Geltungsbereiche.
  • KBV Bildung: Diese KBV legt kollektivrechtlich Grundsätze und Rahmenbedingungen für Bildung im DB-Konzern fest. Ziel ist die Schaffung verbindlicher Standards für Aus-, Fort- und Weiterbildung. Die Planung, Durchführung und Ergebnissicherung der beruflichen Qualifizierung wird gem. der KBV Bildung an anerkannten Qualitätsstandards ausgerichtet, insbesondere an der DIN EN ISO 9001.
  • KBV Beruf, Familie und Biografie: Diese KBV regelt kollektivrechtlich im Zusammenspiel mit dem Demografie-Tarifvertrag die Grundsätze und Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Biografie. Ziel sind die Stärkung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und privaten Lebensphasen sowie die langfristige Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit.
  • KBV für Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung: Diese KBV verpflichtet den DB-Konzern, alle Mitarbeitenden unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Behinderung, sexueller Orientierung oder politischer Einstellung gleich zu behandeln und vor Diskriminierung, Mobbing sowie sexueller Belästigung zu schützen. Sie sieht konkrete Maßnahmen, Sanktionen und Unterstützungsangebote vor, um ein partnerschaftliches Betriebsklima zu fördern und Verstöße konsequent zu ahnden.

Der DB-Konzern ist zudem Unterzeichner bzw. Mitglied in nationalen und internationalen Diversity- und Gleichstellungsinitiativen, darunter:

  • Charta der Vielfalt (seit 2008)
  • Initiative »Chef:innensache« (seit 2019)
  • Frauen in die Aufsichtsräte (FidAR; seit 2023)
  • Frauen-Karriere-Index (FKI; seit 2021)

Damit bekräftigt der DB-Konzern sein Bekenntnis zu Gleichstellung, Chancengerechtigkeit und einem diskriminierungsfreien Arbeitsumfeld.

Menschenrechtspolitik für eigene Mitarbeitende

Wir bekennen uns im Umgang mit unseren Mitarbeitenden zur Achtung der Menschenrechte und zu verantwortungsvoller Unternehmensführung. Grundlage bilden der DB-Verhaltenskodex, die Grundsatzerklärung zur Wahrung und Achtung der Menschenrechte, die Konzernrichtlinie »Risikominimierung« sowie die Konzernrichtlinie »Personalmanagement«.

Dieser menschenrechtliche Sorgfalts- und Governance-Ansatz erstreckt sich ausdrücklich auf Arbeitnehmendenrechte und verpflichtet zur Wahrung von Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und angemessenen Beschäftigungsbedingungen. Alle Policies stehen im Einklang mit internationalen Standards, darunter AEMR, ICCPR, ICESCR, UNGP, ILO-Kernarbeitsnormen, die OECD-Leitsätze für multinational Unternehmen sowie die zehn Prinzipien des UNGC.

Strategien zur Förderung der Chancengleichheit und zur Bekämpfung von Diskriminierung

Der DB-Konzern verfolgt eine klare Strategie zur Bekämpfung von Diskriminierung und zur Förderung von Chancengleichheit. Zentrale Regelungen sind in konzernweiten Betriebsvereinbarungen verankert, darunter die KBV für Gleichbehandlung und zum Schutz vor Diskriminierung im DB-Konzern, die KBV zur Inklusion und beruflichen Förderung behinderter Beschäftigter innerhalb des DB-Konzerns (KBV Inklusion) sowie die Rahmen-KBV Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Biografie. Ergänzend gelten konzernweite Richtlinien zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement.

Das Bekenntnis zu Vielfalt ist Element der Strategie Starke Schiene und in der Personalstrategie als eigenständiger Schwerpunkt verankert.

Der DB-Konzern bekennt sich zu einem kompromisslosen Vorgehen gegen Diskriminierung. Das Verbot umfasst ausdrücklich alle im nationalen und europäischen Recht definierten Merkmale, darunter nationale, ethnische oder soziale Herkunft, Hautfarbe, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexuelle Orientierung, Geschlecht, Alter, politische Meinung, Religion oder Weltanschauung sowie die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft. Dieses Diskriminierungsverbot erstreckt sich auch auf die Entgeltfindung.

Zur Umsetzung der Policies gegen Diskriminierung stehen im DB-Konzern verschiedene Verfahren und Anlaufstellen zur Verfügung. Mitarbeitende können bspw. über das elektronische Hinweissystem anonym Meldungen abgeben. Ergänzend bieten eine Ombudsstelle, ein Mediator:innenpool und unsere Clearingstelle Gleichbehandlung Beratung und außergerichtliche Konfliktbearbeitung an. Prävention und Sensibilisierung werden durch ein breites Fortbildungsangebot unterstützt, darunter Schulungen zum AGG, zu Vielfalt und Inklusion sowie zu rechtlichen Grundlagen der Inklusion. Mit über 30 kostenfreien, virtuellen Diversity-Seminaren und bedarfsgerechten Präsenz- oder Modulangeboten je nach Geschäftsfeld und Arbeitsbereich verankert der DB-Konzern Antidiskriminierung systematisch in der Weiterbildung. Zusätzlich werden Leitfäden zu respektvoller Kommunikation, Antidiskriminierungs-Toolboxen und Kommunikationsformate wie die konzernweite Diversity-Woche eingesetzt.

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