Einbindung der eigenen Belegschaft und der Arbeitnehmervertreter, Kanäle zur Äußerung von Bedenken oder Bedürfnissen und Ansätze zur Abhilfe
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen (S1-2)
Mitarbeitende können Datenschutzanliegen oder Fragen zu Betroffenenrechten über das konzernweite Eingabemanagement einbringen. Eine »Eingabe« umfasst jedes über die vorgesehenen Kommunikationskanäle (E-Mail, Post) an den DB-Konzern gerichtete datenschutzbezogene Anliegen, unabhängig davon, ob es sich um eine Anfrage, Beschwerde, einen Hinweis oder die Geltendmachung von Betroffenenrechten handelt. Beim konzernweiten Eingabemanagement gehen alle Anfragen über die genannten Kanäle ein. Es dient als zentrale erste Anlaufstelle für Kund:innen und Beschäftigte bei Datenschutzanliegen wie Auskunftsersuchen, Beschwerden oder Löschanfragen. Die Datenschutzorganisation erfasst und bewertet Eingaben systematisch und leitet daraus Maßnahmen zur Prozessoptimierung ab.
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können (S1-3)
Datenschutzvorfälle werden zentral erfasst und geprüft sowie systematisch von den jeweiligen Fachabteilungen mit technischen und organisatorischen Maßnahmen behoben und, sofern sie der Meldepflicht unterliegen, an die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet. Mitarbeitende können ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Widerspruch nach standardisierten Verfahren geltend machen.
Zusätzlich steht ein interner Kommunikationskanal für datenschutzbezogene Anliegen zur Verfügung. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt. Risiken oder Verbesserungspotenziale fließen in die kontinuierliche Optimierung der Datenschutzprozesse ein.