Policies (S1-1)
Der Schutz personenbezogener Daten von Mitarbeitenden, Kund:innen und Geschäftspartner:innen ist für uns essenziell, denn Datenschutz ist ein Grundrecht und bildet eine der Grundlagen für verantwortungsvolles und rechtskonformes Handeln.
Der Begriff Mitarbeitende ist hier i. S. d. datenschutzrechtlichen Begriffs der »Beschäftigten« zu verstehen, sodass u. a. auch Bewerber umfasst sind, da bereits die Datenerhebung ab Bewerbung datenschutzrelevant ist.
Die Datenschutzrichtlinien des DB-Konzerns legen konzernweit verbindliche Mindeststandards für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest. Sie gelten für Mitarbeitende sowie für Kund:innen und Geschäftspartner und sollen die Wahrung der Persönlichkeitsrechte Betroffener gewährleisten. Weitere Informationen zu den Datenschutzrichtlinien im Abschnitt Policies (S4-1)µ f. des Kapitels »S4 Verbraucher und Endnutzer«. Ergänzend regeln spezifische Vereinbarungen den Umgang mit Daten von Mitarbeitenden.
Die abgestimmten Richtlinien und Vereinbarungen gewährleisten einen rechtskonformen, transparenten und sicheren Umgang mit Mitarbeitendendaten im gesamten DB-Konzern.
- KBV Beschäftigtendatenschutz: Diese KBV legt Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitarbeitenden fest – etwa aus HR-Systemen, Dienstplanung oder Lohnabrechnung – und definiert Vorgaben zu Transparenz, Berechtigungsmanagement und Datensicherheit. Für die Umsetzung der KBV ist jeweils die oberste Ebene einer Konzerngesellschaft verantwortlich.
- Konzernsprecherausschussvereinbarung (KSprAuV BDS): Für leitende Angestellte gilt zusätzlich die KSprAuV BDS. Sie soll sicherstellen, dass ihre personenbezogenen Daten nur zu klar definierten, legitimen Zwecken verarbeitet werden, die Mitbestimmung des Konzernsprecherausschusses der leitenden Angestellten gestärkt wird und dass ein verbindlicher Rahmen für den Schutz dieser Daten geschaffen wird. Für die Umsetzung der KSprAuV BDS ist jeweils die oberste Ebene in der Organisation einer Konzerngesellschaft verantwortlich.
- Rahmenkonzernbetriebsvereinbarung über Einführung und Betrieb von Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten (RKBV Beschäftigten-DV): Diese RKBV legt den konzernweiten Genehmigungsprozess für neue oder geänderte Verfahren fest. Eine Besonderheit im DB-Konzern ist dabei die Einbindung von Datenausschüssen: Der Konzerndatenausschuss verantwortet unternehmensübergreifende Verfahren mit konzernweiter Relevanz, während Unternehmensdatenausschüsse die Abstimmung auf Ebene der Konzern-gesellschaften sicherstellen.