Einbindung der eigenen Belegschaft und der Arbeitnehmervertreter, Kanäle zur Äußerung von Bedenken oder Bedürfnissen und Ansätze zur Abhilfe
Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen (S1-2)
Der DB-Konzern verfügt über strukturierte Verfahren zur systematischen Einbeziehung der Mitarbeitenden und ihrer Interessenvertretungen in sämtliche Prozesse zur Identifikation, Bewertung und Steuerung von Auswirkungen im Arbeitsschutz. Die Beteiligungsmechanismen basieren auf einem mehrstufig aufgebauten Mitbestimmungsmodell mit Konzernbetriebsrat auf Konzernebene, Gesamtbetriebsräten auf Geschäftsfeldebene sowie Betriebsräten der Konzerngesellschaften bzw. Wahlbetriebe. Die Schwerbehindertenvertretung ist als fester Bestandteil des Betriebsrats ebenfalls in diese Beteiligungsmechanismen eingebunden. Diese Struktur stellt sicher, dass Rückmeldungen der Mitarbeitenden zu Auswirkungen ihrer Tätigkeit sowohl zentral aggregiert als auch dezentral adressiert werden.
Auf Geschäftsfeld- bzw. Betriebsebene wird der Arbeitsschutzausschuss (ASA) als formales Beteiligungsgremium eingesetzt. Der ASA bindet Arbeitgebervertreter:innen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt:innen sowie die zuständigen Arbeitnehmendenvertretungen in die Entscheidungsprozesse ein. Er ist für die systematische Beratung und Überwachung von Maßnahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes und der Dokumentation der daraus abgeleiteten Handlungsbedarfe zuständig.
Die Arbeitnehmendenvertretungen werden gem. den einschlägigen Mitbestimmungsrechten frühzeitig und strukturiert in wesentliche Prozesse einbezogen, insbesondere in
- die Planung und Veränderung von Arbeitsstätten,
- die Gestaltung von Arbeitsverfahren und organisatorischen Abläufen,
- die Beschaffung und Einführung von Arbeitsmitteln sowie Gefahrstoffen,
- die Ableitung von Maßnahmen aus Gefährdungsbeurteilungen.
Diese Beteiligung wird in den jeweiligen Prozessstandards dokumentiert und ist integraler Bestandteil des Arbeits-schutzmanagements.
Ergänzend stellt der DB-Konzern mit dem Ideenmanagement ein konzernweit verfügbares Instrument zur Verfügung, über das Mitarbeitende Verbesserungsvorschläge zum Arbeitsschutz einreichen können. Die eingereichten Vorschläge werden anhand definierter Bewertungskriterien geprüft und fließen nach positiver Bewertung in die kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsschutzes ein.
Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können (S1-3)
Unseren Mitarbeitenden stehen sichere und – auf Wunsch – anonyme Meldekanäle zur Verfügung, über die sie arbeitsschutzrelevante Meldungen vornehmen können.
Zentrale Meldewege bilden insbesondere das konzernweite, mehrsprachige und anonym nutzbare elektronische Hinweissystem sowie telefonische und schriftliche Kontaktmöglichkeiten. Die Meldungen werden ausschließlich von geschulten, zur Vertraulichkeit verpflichteten Mitarbeitenden bearbeitet.
Für arbeitsschutzbezogene Ereignisse bestehen klare fachliche Zuständigkeiten innerhalb der zentralen Meldestellen mit der für den Arbeitsschutz zuständigen Meldestelle für Verstöße gegen Vorschriften der Eisenbahnbetriebs- und Arbeitssicherheit.
Nach Eingang einer Meldung erfolgt eine strukturierte Schlüssigkeits- und Plausibilitätsprüfung. Bei ausreichenden Anhaltspunkten werden Untersuchungs- und Abhilfemaßnahmen eingeleitet.
Die aus den Meldungen abgeleiteten Ergebnisse fließen systematisch in die Verbesserung der Arbeitsschutzorganisation ein. Dazu zählen fallbezogene Korrekturmaßnahmen, strukturelle Anpassungen von Prozessen sowie präventive Maßnahmen zur weiteren Reduzierung arbeitsschutzrelevanter Risiken. Das Meldesystem ist damit ein integraler Bestandteil des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses im Arbeits- und Gesundheitsschutz.