Eigene Belegschaft (ESRS S1)

Maßnahmen (S1-4)

Nachfolgend werden Arbeitsschutzmaßnahmen 2025 beschrieben, die aufgrund ihrer Reichweite, ihrer Wirksamkeit zur Unfallvermeidung sowie ihres Innovationsgrades ausgewählt wurden. In Summe leisten sie einen wesentlichen Beitrag zur kontinuierlichen Verbesserung des Arbeitsschutzes im DB-Konzern.

  • 2025 wurde ein aktualisiertes und um neue Inhalte ergänztes zweistufiges Lernkonzept zur Arbeitsschutzunterweisung konzernweit bereitgestellt. Die Unterweisungsinhalte wurden aufgrund der systematischen Auswertung des Unfallgeschehens aktualisiert, um zielgerichtet das Unfallrisiko reduzieren zu können. Die Präventionsmaßnahme kombiniert E-Learning mit einer persönlichen Unterweisung vor Ort und ist mit flexiblen Arbeitshilfen hinterlegt. Die erste Stufe ermöglicht es Mitarbeitenden, Lerninhalte orts- und zeitunabhängig zu absolvieren. Die zweite Stufe wird individuell an die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten sowie an die Ergebnisse von orts- / betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilungen angepasst. Ziel ist es, die Lernbereitschaft zu steigern, die Aufmerksamkeit für Arbeitsschutzthemen zu erhöhen und das Unfallrisiko nachhaltig zu verringern. Zudem schafft das Konzept Raum für persönliche Betreuung und das Klären individueller Fragen, ohne den betrieblichen Ablauf zu beeinträchtigen. Die Wirksamkeit der vermittelten Inhalte wird mittels einer Lernerfolgskontrolle überprüft.
  • 2025 wurde die Richtlinie »Funktionsausbildung zum Selbstsicherer« finalisiert. Sie trat planmäßig zum 1. Januar 2026 in Kraft und betrifft alle Mitarbeitenden der DB InfraGO AG, die unter Selbstsicherung arbeiten. Sie soll eine einheitliche und qualitativ hochwertige Ausbildung für Selbstsicherer sicherstellen. Die Ausbildung ist als mehrtägiges Format mit mehreren Unterrichtseinheiten angelegt und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Sie umfasst u. a. die Themen Arbeitsschutz, sicheres Verhalten im Gleisbereich, Planung von Sicherungsmaßnahmen, Abstimmung von Sperrungen sowie die Bewertung von Risiken. Zudem ist eine regelmäßige Fortbildung vorgesehen, um die Qualifikation der Teilnehmenden langfristig sicherzustellen. Die Einführung der Richtlinie erfolgte auf Grundlage von Erkenntnissen aus der systematischen Auswertung des Unfallgeschehens und soll dazu beitragen, Risiken bei Arbeiten im Gleisbereich deutlich zu reduzieren, die Handlungssicherheit bei Tätigkeiten mit Selbstsicherung zu erhöhen, die Einhaltung der relevanten Vorschriften zu gewährleisten und somit die Sicherheit der Mitarbeitenden zu verbessern. Die Wirksamkeit wird über die Dokumentation der Prüfungsleistungen und Kontrollen der Einsatzerlaubnis verfolgt und bewertet.
  • Im August 2025 wurde der Roll-out der Arbeitsanweisung »Willensunabhängiger Personennotruf (WUPN)« bei der DB InfraGO AG abgeschlossen. WUPN ist ein Personennotruf, der bei Bewegungslosigkeit automatisch auslöst. Durch die verpflichtende Nutzung eines WUPN-fähigen Betriebsfunkgeräts bei gefährlicher Alleinarbeit soll die Rettungskette sichergestellt und so das Risiko tödlicher Unfälle reduziert werden. Die Einführung umfasst verbindliche Vorgaben für Tätigkeiten mit Nutzungsvoraussetzung WUPN (z. B. Weichenreinigung, Inspektionen), die Bereitstellung entsprechender Funkgeräte sowie eine Unterweisungspflicht vor der ersten Nutzung. Die Wirksamkeit wird über das Chefaufsichtstool (CA-Tool) sowie durch regelmäßig durchgeführte Funktionstests überprüft. Das CA-Tool dient der digitalen Erfassung, Dokumentation und Überwachung von Führungs- und Unternehmerpflichten u. a. im Arbeitsschutz. Die Nutzung ist für alle Führungskräfte verpflichtend. Im Zusammenhang mit WUPN dokumentiert die Führungskraft jährlich, dass die relevanten Tätigkeiten ihrer Mitarbeitenden nur unter Nutzung von WUPN in Alleinarbeit durchgeführt wurden.
  • 2025 wurde damit begonnen, für alle Mitarbeitenden im operativen Betrieb der DB Cargo AG eine neue persönliche Schutzausrüstung zu beschaffen, die auf die jeweiligen Tätigkeiten und die zu erwartenden Klimaveränderungen ausgerichtet ist, z. B. durch höheren UV-Schutz, Hitze- und Wärmeaustausch bei steigenden Temperaturen, Schutz vor Kälte. Ziel ist es, die Gesundheit und den Arbeitsschutz der Mitarbeitenden zu erhöhen. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und wird voraussichtlich Ende 2026 abgeschlossen sein.
  • 2025 wurde ein Lehrvideo für Triebfahrzeugführer :innen zur Steigerung der Awareness für SRS-Unfälle (Unfälle durch Stolpern, Rutschen und Stürzen) bei der DB RegioNetz Verkehrs GmbH erstellt. Das Ziel dieser Maßnahmen ist die Reduzierung von SRS-Unfällen, da diese Unfälle einen Unfallschwerpunkt im DB-Konzern bilden. Die Maßnahme wurde umgesetzt, um die Mitarbeitenden für die Gefahren im Arbeitsalltag zu sensibilisieren und das Bewusstsein für Präventionsmaßnahmen zu stärken. Die Wirksamkeit wird über ein Monitoring verfolgt und bewertet.

Maßnahmenpläne 2026

2026 soll das bestehende Arbeitsschutzmanagementsystem weiterentwickelt und der Anwendungsbereich ausgeweitet werden, um eine umfassendere Abdeckung der Mitarbeitenden sicherzustellen und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Parallel dazu soll die digitale Arbeitsschutzunterweisung aktualisiert und inhaltlich erweitert werden, um relevante Risiken zielgruppengerecht zu adressieren und präventives Verhalten zu fördern. Ergänzend sollen weitere präventive und korrektive Maßnahmen zur Vermeidung von SRS-Unfällen identifiziert, bewertet und umgesetzt werden.

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