Policies (S1-1)
Der DB-Konzern bekennt sich im Arbeitsschutz zur Vision »Zero Accident«. Das bedeutet, dass Unfälle vollständig vermieden werden sollen und das Wohlbefinden aller Mitarbeitenden als höchstes Gut gilt. Arbeitsschutz ist ein integraler Bestandteil der Geschäftstätigkeit und fest in der Kultur des DB-Konzerns verankert. Die Sicherheitsstandards werden kontinuierlich verbessert, insbesondere durch technologische Integration, Digitalisierung und Automatisierung.
Der Arbeitsschutz im DB-Konzern basiert auf klaren Grundsätzen zur Organisation von Arbeitsschutz sowie einer transparenten Aufgaben- und Verantwortlichkeitsverteilung. Die Umsetzung wird durch ein Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit sichergestellt. Hierzu zählen Konzernstandards, z. B. Rahmenrichtlinien, effiziente Prozesse und die Anwendung des PDCA-Zyklus (Plan–Do–Check–Act), der einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess beschreibt. Führungskräfte übernehmen Verantwortung und dienen als Vorbilder, während die intrinsische Motivation der Mitarbeitenden durch Partizipation gefördert wird. Wir setzen auf präventives Handeln, konsequentes Lernen und die Nutzung moderner, digitaler sowie KI-gestützter Lösungen zur frühzeitigen Erkennung von Potenzialen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes.
Die im Folgenden beschriebenen konzernweiten Policies im Arbeits- und Gesundheitsschutz sind verbindlich anzuwenden und gelten für alle Mitarbeitendengruppen in Deutschland, einschließlich Leiharbeitnehmenden und Auszubildenden. Außerhalb Deutschlands dienen sie als Leitfaden zur Prüfung der zu beachtenden Gesetze zum Arbeits- und Gesundheitsschutz des jeweiligen Staates. Sofern sich aus dem Regelwerk weitergehende Anforderungen ergeben, sind diese auch außerhalb Deutschlands einzuhalten. Sie werden bei der Planung von Arbeitsstätten, Arbeitsverfahren und Prozessen sowie bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und -stoffen systematisch einbezogen.
Die Konzerngesellschaften sowie der Konzernbetriebsrat werden im Rahmen der konzernweiten Arbeitsgruppe Arbeitsschutz bei der Entwicklung des Arbeitsschutzes und des Regelwerks eingebunden. Die Aktualität und Wirksamkeit der Policies wird jährlich durch die Fachautoren in Abstimmung mit den Konzerngesellschaften im Rahmen der konzernweiten Arbeitsgruppe Arbeitsschutz überprüft.
Führungshandbuch DB-Konzern
Das Führungshandbuch DB-Konzern verankert den Arbeitsschutz als zentrale Führungsaufgabe. Es verpflichtet Führungskräfte, durch präventives Handeln sichere Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und die Gesundheit sowie Sicherheit der Mitarbeitenden und der im Auftrag des DB-Konzerns tätigen Personen zu schützen.
Konzernrichtlinie »Risikominimierung«
Die Konzernrichtlinie »Risikominimierung« definiert konzernweite Mindeststandards zur Identifikation und Reduzierung von Risiken und verankert den Arbeitsschutz als integralen Bestandteil des Sicherheitsmanagements. Sie verpflichtet die Konzerngesellschaften zur systematischen Analyse von Arbeitsunfällen sowie zur Umsetzung präventiver Maßnahmen, um Gefährdungen für Mitarbeitende zu vermeiden und die Sicherheit am Arbeitsplatz nachhaltig zu stärken.
Handbuch Arbeitsschutz
Das Handbuch Arbeitsschutz konkretisiert die im Führungshandbuch und in der Konzernrichtlinie »Risikominimierung« verankerten Grundsätze des Arbeitsschutzes und bildet den verbindlichen Ordnungsrahmen für deren operative Umsetzung im DB-Konzern. Es bündelt zentrale Rahmenrichtlinien, die klare Verantwortlichkeiten, einheitliche Verfahren und präventive Maßnahmen festlegen, um Gefährdungen systematisch zu identifizieren, Risiken zu minimieren und die Sicherheit sowie Gesundheit der Mitarbeitenden nachhaltig zu gewährleisten.
Zu den wichtigsten Rahmenrichtlinien des Handbuchs Arbeitsschutz zählen insbesondere:
- »Arbeitsschutz im DB-Konzern«: Die Rahmenrichtlinie hat die Zielsetzung, durch eine geeignete Arbeitsschutzorganisation die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten. Sie regelt die originäre Verantwortung für den Arbeitsschutz, die Übertragung von Unternehmerpflichten sowie die Anforderungen an die betriebliche Organisation des Arbeitsschutzes.
- »Arbeiten im Gleisbereich«: Die Rahmenrichtlinie beschreibt Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung bei Arbeiten im Gleisbereich an Bahn- und anderen Anlagen. Ziel ist es, durch spezifische Sicherungsmaßnahmen Gefahren aus dem Bahnbetrieb für alle beteiligten Personen zu minimieren.
- »Vorgehensweise bei Arbeits- und Wegeunfällen«: Die Rahmenrichtlinie beschreibt ein einheitliches, rechtskonformes Vorgehen bei Arbeits-, Wege- und Beinaheun-fällen. Sie regelt die Meldung, Dokumentation, Untersuchung und statistische Auswertung der Vorfälle.
- »Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung«: Die Rahmenrichtlinie beschreibt ein konzernweit einheitliches Vorgehen zur systematischen Ermittlung, Bewertung und Dokumentation von Gefährdungen sowie zur Festlegung, Umsetzung und Wirksamkeitskontrolle von Schutzmaßnahmen.
Grundsätze des Zero-Accident-Forums
Der DB-Konzern ist seit November 2019 Mitglied im Zero-Accident-Forum des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und verpflichtet sich zur kontinuierlichen Verbesserung des Arbeitsschutzes sowie zur Einhaltung der Forumspolitik und -grundsätze. Dazu gehören u. a. die Überzeugung, dass jeder Unfall vermeidbar ist, Unfälle nicht zufällig geschehen und Lernen der Schlüssel zum Erfolg ist. Erfolgreiche Arbeitsschutzpraktiken werden mit anderen Mitgliedern geteilt und es erfolgt eine systematische Kooperation zwischen Mitarbeitenden und Führungskräften zur stetigen Verbesserung des Arbeitsschutzes.