Klimawandel (ESRS E1)

Policies (E1-2)

Der DB-Konzern hat sich verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg bis 2040 auf Net Zero zu reduzieren. Mit verschiedenen Policies wollen wir sicherstellen, dass wir unsere Auswirkungen sowohl in der eigenen Geschäftstätigkeit als auch in der vorgelagerten Wertschöpfungskette erfassen und negative Folgen bestmöglich reduzieren.

Ökologische Transformation des DB-Konzerns

Unsere strategische Ausrichtung im Handlungsfeld Klimaschutz als Teil unserer ökologischen Transformation wurde durch den Vorstand beschlossen. Die Beschlüsse enthalten Ziele, Maßnahmen und Messgrößen zur Steuerung von Scope-1- und -2-Emissionen sowie von Emissionen wesentlicher Scope-3-Kategorien. Sie legen fest, dass wir bis 2040 konzernweit Klimaneutralität erreichen wollen, und definieren absolute und relative Zwischenziele. Weitere Informationen im Abschnitt Ziele (E1–4).

Konzernübergreifend bündeln wir Klimaschutzaktivitäten im Projekt »Klimaneutrale DB«. Dort entwickeln wir Treibhausgasreduktionspfade, Maßnahmen zur Steuerung und Reduktion der Treibhausgasemissionen sowie Konzepte zur Neutralisierung der Restemissionen. Dabei werden Treibhausgasemissionen von Verkehren auf Schiene und Straße, von Gebäuden und stationären Anlagen sowie aus der vor- und nachgelagerten Lieferkette betrachtet. Geschäftsfeldübergreifend werden neue, klimafreundliche Technologien erprobt und pilotiert. Grundsätzlich wird dabei der DB-Konzern weltweit betrachtet.

Bei der Umsetzung der Beschlüsse zum Klimaschutzziel liegen sowohl das Greenhouse Gas (GHG) Protocol als auch der Net-Zero-Standard der SBTi zugrunde. Der Vorstandsbeschluss zu den Scope-3-Emissionen umfasst die Einführung absoluter Zwischenziele für die Kategorien Scope 3.3 und Scope 3.11, die Anwendung eines Supplier Engagement Targets als Zwischenziel für die Kategorien 3.1 und 3.2 und den allgemeinen Status, Herausforderungen und die weitere Vorgehensweise zur Steuerung und Reduktion der Scope-3-Emissionen des DB-Konzerns.

Basis hierfür sind die für den DB-Konzern als wesentlich identifizierten Scope-3-Kategorien aus den insgesamt 15 Kategorien des GHG Protocols:

  • Scope 3.1 und 3.2: Treibhausgasemissionen aus dem Einkauf von Waren und Dienstleistungen sowie Kapitalgütern (auf Basis der im jeweiligen Jahr ausgelösten Bestellungen) wie z. B. Bautätigkeiten und die Beschaffung von Zügen oder Bussen.
  • Scope 3.3: Treibhausgasemissionen aus energie- und brennstoffbezogenen Aktivitäten, die nicht in Scope 1 und Scope 2 enthalten sind. Darunter fallen insbesondere Treibhausgasemissionen aus der Gewinnung, Herstellung und dem Transport von Brennstoffen, die in unseren eigenen Fahrzeugen und stationären Anlagen sowie zur Erzeugung von Strom und Fernwärme eingesetzt werden, sowie Treibhausgasemissionen aus dem Verkauf von Strom an Dritte außerhalb des DB-Konzerns.
  • Scope 3.4: Treibhausgasemissionen aus von uns beauftragten vorgelagerten Transporten und Verkehren.
  • Scope 3.11: Treibhausgasemissionen aus von DB Energie an externe Kunden gelieferten Brenn- und Kraftstoffen.

Die Konzernfunktion Nachhaltigkeit und Umwelt verantwortet die strategische Steuerung der Umsetzung der Policy. Die Umsetzungsverantwortung liegt in den Geschäftsfeldern.

Rahmenrichtlinie Umweltmanagementsystem

Die Rahmenrichtlinie Umweltmanagement formuliert konzernweite Anforderungen, um u. a. die Erreichung der Umweltziele des DB-Konzerns zu unterstützen. Dies umfasst auch unser Klimaneutralitätsziel 2040 sowie unsere weiteren Klimaschutzziele. Sie definiert die Grundsätze, den Aufbau sowie die Anforderungen für unser Umweltmanagementsystem und bildet daher den Rahmen für unsere Umweltaktivitäten. Darüber hinaus regelt sie die konzernübergreifende Zusammenarbeit, um die Umweltschutzziele des DB-Konzerns zu erreichen. Die Richtlinie legt zudem fest, dass die Geschäftsfelder, Serviceeinheiten und Konzernfunktionen des DB-Konzerns für die kontinuierliche Verbesserung ihrer Umweltleistung verantwortlich sind. Sie führen eigenverantwortlich Umweltrelevanzprüfungen ihrer Aktivitäten durch. Wird bei diesen eine Umweltrelevanz ihrer Aktivitäten festgestellt, so sind sie eigenverantwortlich dazu verpflichtet, ein DIN-EN-ISO-14001-konformes oder ein in Umfang und Detaillierungsgrad angepasstes Umweltmanagementsystem einzurichten.

Die Richtlinie gilt konzernweit und ist in der Konzernregelwerksdatenbank veröffentlicht.

Die Umsetzungsverantwortung der Richtlinie liegt in den Geschäftsfeldern und Serviceeinheiten.

Die Konzernfunktion Nachhaltigkeit und Umwelt überwacht die Einhaltung der Anforderungen im Umweltschutz, bei Bedarf, bspw. bei Unstimmigkeiten im Monitoring der Umweltmanagementsysteme, z. B. durch interne Audits oder alternativ verpflichtende Selbstauskünfte der Organisationseinheiten. Für die Prüfung geltender umweltrechtlicher Anforderungen und der daraus resultierenden Pflichten sind die Geschäftsfelder, die Serviceeinheiten und die Konzernfunktionen selbst verantwortlich. Alle gem. interner Umweltrelevanzanalyse als umweltrelevant eingestuften Konzernbereiche sind verpflichtet, bei sie betreffenden Meldungen von Umweltvergehen deren Bearbeitung zu unterstützen. Werden in den internen Audits Nichtkonformitäten festgestellt, ergreifen die Geschäftsfelder, Serviceeinheiten oder Konzernfunktionen eigenverantwortlich Gegenmaßnahmen.

Weitere Informationen zur Zertifizierungsquote nach ISO 14001 im Abschnitt Kennzahlen.

Energiemanagementsystem

Um die energiebezogene Leistung, d. h. die messbaren Ergebnisse bezüglich Energieeffizienz, Energieeinsatz und Energieverbrauch, durch einen systematischen Ansatz kontinuierlich zu verbessern und damit auch Treibhausgasemissionen zu senken, betreiben aktuell zwölf Konzerngesellschaften, in denen sehr große Energiemengen verbraucht bzw. diese für die Konzerngesellschaften nutzbar gemacht werden, ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (EnMS) nach DIN EN ISO 50001. Dazu gehören die DB Regio AG, die DB Fernverkehr AG und die DB Energie GmbH. Eine kontinuierliche Messung der energiebezogenen Leistungen wird innerhalb dieses Systems sichergestellt. Die EnMS werden regelmäßig intern und extern auditiert.

Wenn Konzerngesellschaften unmittelbar von der gesetzlichen Einrichtungspflicht eines EnMS oder Umweltmanagementsystems nach Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) betroffen sind, liegt die Verantwortung zur Umsetzung beim jeweiligen Vorstand/der Geschäftsführung der Konzerngesellschaft. Sie berichten im Intranet des DB-Konzerns über Fortschritte bei der Einführung und daraus resultierender Leitlinien im Umgang mit Energie.

Weitere Informationen zur Zertifizierungsquote nach ISO 50001 im Abschnitt Kennzahlen.

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