Maßnahmen (E2-2)
Zur Reduktion von Luftschadstoffemissionen in den eigenen Geschäftsaktivitäten und entlang der Wertschöpfungskette ergreifen wir verschiedene Maßnahmen. Viele unserer wichtigsten Maßnahmen bei den Themen Klimaschutz und Energie zahlen auch auf die Verringerung unserer Luftschadstoffemissionen ein. Auf Energieeffizienz und Dieselausstieg gehen wir hier zusätzlich in Bezug auf Luftverschmutzung ein.
Verringerung unseres Energieverbrauchs
Die wichtigste Maßnahme zur Reduktion von Luftschadstoffemissionen in unseren eigenen Geschäftsaktivitäten in Deutschland ist es, Energieverbrauch von vornherein zu vermeiden, z. B., indem wir unsere Energieeffizienz erhöhen. Dies erreichen wir u. a. mit der kontinuierlichen Modernisierung unserer Fahrzeugflotte. Modernere Fahrzeuge sind nicht nur energieeffizienter, sondern stoßen i. d. R. auch weniger verbrennungsbedingte Abgase aus. Bei elektrisch betriebenen Fahrzeugen reduziert ein geringerer Strombedarf die Luftschadstoffemissionen indirekt entlang der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Zu mehr Energieeffizienz trägt auch die Rückspeisung umgewandelter Bremsenergie in die Oberleitung oder energiesparendes Fahren bei. Dafür schulen wir unsere Fahrzeugführer:innen und statten Fahrzeuge mit Fahrassistenzsystemen aus. Weitere Informationen zur Maßnahme »Energieeffizienz« im Abschnitt Maßnahmen (E1-3).
Reduktion von Luftverschmutzung durch Dieselausstieg
Im Rahmen des Dieselausstiegs setzen wir auf die weitere Elektrifizierung des Streckennetzes in Deutschland. Elektrifizierte Verkehre verursachen keine direkten, verbrennungsbedingten Luftschadstoffemissionen und tragen somit zur Verbesserung der lokalen Luftqualität bei. Im Zuge des Dieselausstiegs kommen auf nicht oder teilelektrifizierten Strecken auch alternative Kraftstoffe (z. B. Wasserstoff) oder Antriebe (z. B. batterieelektrische Züge oder Wasserstoffzüge) zum Einsatz, die ebenfalls deutlich weniger oder gar keine lokalen Luftschadstoffemissionen verursachen. Weitere Informationen zum Dieselausstieg und Einsatz alternativer Kraftstoffe im Abschnitt Maßnahmen (E1-3).
Emissionsarme Baufahrzeuge und Maschinen
Seit Mitte 2018 setzen unsere Auftragnehmer auf innerstädtischen Baustellen in Deutschland ausschließlich emissionsarme Baufahrzeuge und Maschinen ein, um auch dort die lokale Luftqualität zu verbessern. Die Anforderungen an emissionsarme Baumaschinen werden verbindlich in unseren Ausschreibungen festgelegt und sind von den eingesetzten Subunternehmen umzusetzen.
Wertschöpfungskette
Mit der Erfüllung seiner LkSG-Sorgfaltspflichten adressiert der DB-Konzern auch Luftschadstoffemissionen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette. Mit Unterzeichnung des Verhaltenskodexes für Geschäftspartner verpflichten sich unsere Geschäftspartner, aktiv an der Überprüfung der Einhaltung der darin festgelegten Anforderungen mitzuwirken und deren Umsetzung auch innerhalb ihrer eigenen Lieferkette sicherzustellen. Der Verhaltenskodex dient als Präventionsmaßnahme zur Einhaltung gesetzlicher Umweltstandards und somit u. a. zur Vermeidung oder Reduktion schädlicher Luftverunreinigungen. Um möglichen Verstößen präventiv entgegenzuwirken, steht zudem ein Hinweissystem zur Meldung von Vorfällen, Notsituationen oder Risiken für Menschen und Umwelt zur Verfügung. Über dieses System können auch Risiken und Verletzungen im Hinblick auf luftbezogene Themen eingereicht werden, was dazu beiträgt, Missstände frühzeitig zu erkennen und abzustellen. Weitere Informationen zum Hinweissystem und Beschwerdemechanismus im Abschnitt Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können (S2-3).
Treten Risiken oder Verletzungen gegen gesetzliche Vorgaben auf, werden geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung oder Abhilfe ergriffen. 2025 war dies nicht erforderlich, weil keine entsprechenden Verletzungen bekannt wurden. Es wird eine interne systematische Erfassung und transparente Darstellung der Maßnahmen angestrebt, die die Konzerngesellschaften gemeinsam mit ihren Lieferanten vereinbart haben. Eine Dokumentation dieser Maßnahmen durch die nach dem LkSG verpflichteten Konzerngesellschaften mittels eines IT-Tools wurde begonnen. Dort soll zukünftig zentral nachvollzogen werden können, ob und welche Maßnahmen im Bereich Luftverschmutzung ergriffen wurden. Weitere Informationen zur LkSG-Umsetzung im Abschnitt Policies (S2-1).
Maßnahmenpläne 2026
Die genannten Maßnahmen werden 2026 wie beschrieben fortgeführt.