Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten (G1-5)
Nachfolgend werden Positionierungen des DB-Konzerns zu wesentlichen Umfeldentwicklungen 2025 dargestellt. Diese sind auch im Lobbyregister einsehbar.
- Bundeshaushalt: Der DB-Konzern setzt sich für eine bedarfsgerechte Mitteldotierung der Infrastruktur ein, insbesondere für das Bestandsnetz. Zudem setzt sich der DB-Konzern für eine passfähige Trassenpreisförderung für den Schienenpersonenfern- und Schienengüterverkehr ein, um die Wettbewerbsfähigkeit der Eisenbahnverkehrsunternehmen zu erhalten.
- Bürokratieabbau-Paket Schiene: Der DB-Konzern setzt sich für die Umsetzung der schienenrelevanten Empfehlungen des Normenkontrollrats für eine Reformagenda sowie noch offene Empfehlungen des Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung und der Beschleunigungskommission Schiene (BKS) sowie für weitere Vorschläge zum Bürokratieabbau ein.
- Vereinfachung und Beschleunigung von Vergabeverfahren: Der DB-Konzern setzt sich dafür ein, dass im Rahmen des Gesetzgebungsvorhabens das bestehende Potenzial zur Vereinfachung und Beschleunigung von Vergabeverfahren genutzt wird. Bestimmungen sollten in der Praxis einfach zu handhaben sein und keinen bürokratischen Aufwand verursachen.
- Bundestariftreuegesetz: Der DB-Konzern setzt sich für eine angemessene Berücksichtigung der Beschaffungsrealitäten von Sektorenauftraggebern gem. §100 Abs. 1 Nr. 2 lit. b des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ein.
- Bundespolizeigesetz: Der DB-Konzern setzt sich für den Erhalt der Selbstkostenübernahme der Bundespolizei für die Nutzung von Liegenschaften und der zur Verfügung gestellten Anlagen des DB-Konzerns ein.
- Deutschland-Ticket: Der DB-Konzern setzt sich für eine Verstetigung der Finanzierung des Deutschland-Tickets und eine damit verbundene Planungssicherheit ein.
- Neufassung des Gesetzes über Intelligente Verkehrssysteme (IVSG): Der DB-Konzern setzt sich für den Schutz von wettbewerbsrelevanten Daten ein. Zudem dürfen keine zusätzlichen Erhebungspflichten entstehen, die über EU-rechtliche Vorgaben hinausgehen.
- Entgeltbildung und -regulierung: Der DB-Konzern setzt sich für einen Regulierungsrahmen ein, der ein funktionsfähiges Trassenpreissystem ermöglicht, das mit den verkehrspolitischen Zielsetzungen kompatibel ist und eine faire Lastenverteilung zwischen den Verkehrsarten schafft. Dafür müssen die finanziellen und regulatorischen Grundlagen überprüft und angepasst werden.
- Weiterentwicklung der Finanzierungssystematik für die Schieneninfrastruktur: Der DB-Konzern setzt sich für eine Weiterentwicklung der Finanzierungssystematik ein. Nötig ist eine Leitstrategie des Bundes, Verbindlichkeit, Transparenz und Planbarkeit müssen erhöht, die Rolle des Bundes als Leistungsbesteller gestärkt und die Wechselwirkungen zwischen Nutzer- und Bundesfinanzierung austariert werden. Leitinstrument der Umsetzung soll ein gesetzlich verankerter Infraplan werden. Dieser ist überjährig und verbindlich durchzufinanzieren.
- Stärkung kritischer Infrastrukturen: Der DB-Konzern setzt sich dafür ein, dass ihm und dem Verkehrsträger Schiene kein Wettbewerbsnachteil durch die Vorgaben des KRITIS-Dachgesetzes und des NIS-(Network and Information Security-)2-Umsetzungsgesetzes entstehen.
- Energie- und Klimapolitik: Der DB-Konzern setzt sich dafür ein, dass die Stromsteuer auch für Strom im Eisenbahnverkehr auf 0,50 € pro Megawattstunde gesenkt wird.
- EU-Kapazitätsverordnung: Der DB-Konzern setzt sich für eine Vereinheitlichung und langfristigere Planung der Kapazitätsvergabe in Europa ein. Eisenbahnverkehrsunternehmen müssen systematisch in den Prozess eingebunden werden.
- EU-Richtlinie über Maße und Gewichte: Der DB-Konzern setzt sich dafür ein, dass eine Überarbeitung der zulässigen Maße und Gewichte für den Straßengüterverkehr nicht zu Nachteilen für den Schienenverkehr im intermodalen Wettbewerb führt.
- Technische Spezifikationen für Interoperabilität für Telematikanwendungen: Der DB-Konzern setzt sich dafür ein, dass der Sektorstandard Open Sales and Distribution Model (OSDM), der sich bereits mit Zieldatum 2025 in der Umsetzung befindet, in die europäische technische Regulierung (TSI TA) aufgenommen wird.
- Vorschläge zur Stärkung der multimodalen und sektoriellen Passagierrechte: Der DB-Konzern setzt sich dafür ein, dass für gleiche Sachverhalte einheitliche Regelungen zwischen den Verkehrsträgern angestrebt werden. Neue Bestimmungen sollten in der Praxis einfach zu handhaben sein und keinen bürokratischen Aufwand verursachen.
- EU-Finanzrahmen: Der DB-Konzern setzt sich für die Erhaltung und die Erhöhung des Förderinstruments Connecting Europe Facility (CEF) ein. Es sollte klargestellt werden, dass CEF auch für zentrale Digitalisierungsvorhaben wie die Digitale Automatische Kupplung (DAK) oder das Zugbeeinflussungssystem European Rail Traffic Management System (ERTMS) genutzt werden kann.
- Single Digital Booking and Ticketing Regulation: Der DB-Konzern setzt sich dafür ein, dass angesichts der Fortschritte des europäischen Eisenbahnsektors im Rahmen der Ticketing Roadmap des europäischen Eisenbahnverbands CER keine zusätzliche Regulierung erfolgt. Wenn, dann ist diese so auszugestalten, dass das Erreichte nicht gefährdet wird und die kommerzielle Freiheit erhalten bleibt.
- Reform des EU-Vergaberechts: Der DB-Konzern setzt sich dafür ein, dass die Reform zu einer deutlichen Verringerung des administrativen Aufwands für den DB-Konzern als Auftraggeber und Auftragnehmer führt.
Um sicherzustellen, dass die Pflege der politischen Beziehungen, insbesondere im Umgang mit Amtsträger:innen, stets im zulässigen Rahmen erfolgt und der Reputation des DB-Konzerns dient, stimmen sich die beteiligten Bereiche mit dem Bereich Compliance ab. Der Compliance-Bereich überwacht zudem im Auftrag des Vorstands die Einhaltung der internen Richtlinien, die die Tätigkeiten der Interessenvertretung beschreiben.
2025 wurden folgende Aufsichtsratsmitglieder neu ernannt, die in den beiden Jahren vor ihrer Ernennung eine vergleichbare Position in der öffentlichen Verwaltung innehatten: Dr. Claudia Stutz (Staatssekretärin im BMV), Frank Krüger (Unterabteilungsleiter im BMV) und Dr. Andreas Kerst (Unterabteilungsleiter im Bundesfinanzministerium).