Policies (S4-1)
Persönliche Sicherheit (Security) ist ein elementares Bedürfnis der Menschen. Für die Kund:innen des DB-Konzerns ist der Schutz vor Straftaten (objektive Sicherheit) und das Empfinden, bei der Nutzung von Produkten und Dienstleistungen des DB-Konzerns sicher zu sein (subjektive Sicherheit), mit ein entscheidendes Kriterium für die Auswahl des Verkehrsmittels. Der Sicherheit der Mitarbeitenden, insbesondere denen, die rund um die Uhr in Zügen und Bahnhöfen unterwegs sind, ist der DB-Konzern aus der unternehmerischen Fürsorge verpflichtet. Neben dieser Verpflichtung ist uns bewusst, dass die Sicherheit der Mitarbeitenden eine wesentliche Voraussetzung für kundenorientierte Leistungen ist. Die persönliche Sicherheit unserer Kund:innen und Mitarbeitenden im Personenverkehr ist Kernaufgabe der Sicherheitsorganisation des DB-Konzerns.
Der Vorstand hat die Gesamtverantwortung für die Sicherheit im DB-Konzern an den Chief Security Officer (CSO) übertragen. Der CSO ist zugleich Leitung der Konzernsicherheit.
DB-Sicherheitskonzept
Basis aller Sicherheitsaktivitäten ist die Zusammenarbeit zwischen der zentralen Konzernsicherheit und den Geschäftsfeldern, deren Sicherheitsmanagements die Verantwortung für die geschäftsfeldspezifische Anwendung des Sicherheitskonzepts tragen. Das Sicherheitskonzept setzt sich aus konzernweiten sowie geschäftsfeldspezifischen Regelwerken zusammen. Konzernweite Regelwerke, z. B. die Rahmenrichtlinie »Corporate Security«, regeln das Security-Management für den DB-Konzern in internen, externen sowie nationalen und internationalen Situationen. Geschäftsfeldspezifische Richtlinien, z. B. die Regelwerke »Leitstellen DB Fernverkehr« und »Regionale Anweisungen DB Regio AG« setzen den Rahmen für sicherheitsrelevante Situationen im Personen- und Güterverkehr sowie beim Betrieb der Eisenbahninfrastruktur. Gesonderte Regeln gelten im Hinblick auf die Bahnkund:innen für die Sicherheit im Zug bei unvorhergesehenen Ereignissen sowie für das Störungsmanagement in Zügen und Bahnhöfen. Operative Sicherheitsdienstleistungen werden durch Dienstleister, insbesondere die DB Sicherheit, erbracht.
Die Entwicklung des Sicherheitskonzepts basiert auf Risikoanalysen, die sich aus der Bewertung von Faktoren innerhalb und außerhalb des DB-Konzerns ergeben. Grundlage dafür können statistische Auswertungen sein, z. B. Fallzahlen bestimmter Delikte zum Nachteil des DB-Konzerns, seiner Kund:innen und Mitarbeitenden, oder Erkenntnisse über bestimmte Orte oder Bahnstrecken, die hinsichtlich Sicherheits-aspekten auffällig sind. Auch die Bewertung von Ereignissen im politischen und gesellschaftlichen Umfeld im In- und Ausland fließen in das Sicherheitskonzept ein.
Bei der Weiterentwicklung unseres Sicherheitskonzepts stehen wir außerdem in kontinuierlichem Austausch mit den relevanten Akteuren. Neben den betrieblichen Interessenvertretungen wie Betriebsräten und Gewerkschaften sind dies externe Partner wie die Verkehrsministerien des Bundes und der Länder, Aufgabenträger und Verkehrsverbünde sowie Kunden– und Fahrgastverbände. Eine besondere Rolle bei der Weiterentwicklung unseres Sicherheitskonzepts nehmen auch die Mitarbeitenden ein, die wertvolle Impulse aus ihrem Arbeitsalltag einbringen.
Anpassungen und Abstimmungen des Sicherheitskonzepts erfolgen im Konzernausschuss Security, in dem neben der Konzernsicherheit die Sicherheitsbereiche der Geschäftsfelder ständig vertreten sind.
Ordnungspartnerschaft mit der Bundespolizei
Für die Gefahrenabwehr und Strafverfolgung in Zügen und Bahnhöfen des DB-Konzerns ist die Bundespolizei zuständig. Mit der Bundespolizei verbindet den DB-Konzern eine vertraglich geregelte Ordnungspartnerschaft. Im Rahmen der Zusammenarbeit bewerten DB-Konzern und Bundespolizei kontinuierlich gemeinsam die Sicherheits- und Ereignislage im In- und Ausland und stimmen Strategie und Konzepte gemeinsam ab. Neben dem polizeilichen Lagebild ist die Erfassung von securityrelevanten Ereignissen in der Corporate Security Platform (CSP) Grundlage für die Entscheidung über Sicherheitsmaßnahmen und die Fortschreibung des Sicherheitskonzepts. Ziel des DB-Konzerns und der Bundespolizei ist es, die betroffenen DB-Bereiche sowie Kund:innen, Mitarbeitende und Besucher:innen vor Straftaten und Gefahren zu schützen. Die Überwachung der Sicherheitskonzepte erfolgt durch regelmäßigen Austausch zur Lage zwischen dem DB-Konzern und der Bundespolizei. Dazu sind im Rahmen der Ordnungspartnerschaft spezialisierte Arbeitsgruppen eingerichtet.
In der Zusammenarbeit mit der Bundespolizei ergeben sich aus dem Status der Bundespolizei als Bundesbehörde besondere Anforderungen, denen die beteiligten Stellen des DB-Konzerns verpflichtet sind, z. B. für den Austausch von Informationen und Daten. In Verkehrsverträgen, die z. B. zwischen Bundesländern und den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) des DB-Konzerns abgeschlossen werden, können ebenfalls besondere Anforderungen an Sicherheitskonzepte definiert sein. Diese fließen in das bestehende Sicherheitskonzept ein
Kooperationen im europäischen Ausland
Im grenzüberschreitenden Verkehr gelten deutsche Gesetze sowie Verträge zur Zusammenarbeit mit deutschen Behörden i. d. R. bis zur Landesgrenze, bei entsprechender Vereinbarung mit dem Nachbarland bis zum ersten Bahnhof auf dessen Gebiet. Dort endet auch die Zuständigkeit der Bundespolizei. Mit anderen europäischen Eisenbahnen im grenzüberschreitenden Verkehr sowie auf Ebene der jeweiligen landesspezifischen Polizeibehörden bestehen Kooperationsvereinbarungen, die u. a. den regelmäßigen Austausch sowie die operative Kommunikation regeln.