Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Die Bundesrepublik Deutschland hält alle Anteile an der DB AG. Gem. § 312 AktG hat der Vorstand deshalb einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt, der mit folgender Erklärung abschließt: »Wir erklären, dass unsere Gesellschaft aufgrund der zum Zeitpunkt der Berichtserstellung vorliegenden Informationen und Kenntnisse bei jedem abgeschlossenen Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Außerdem wurde unsere Gesellschaft dadurch, dass bestimmte Maßnahmen getroffen oder nicht getroffen wurden, in keinem Fall benachteiligt.«