Deutsche Bahn AG (HGB)

Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Die Bundesrepublik Deutschland hält alle Anteile an der DB AG. Gem. § 312 AktG hat der Vorstand des­halb einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unter­neh­men aufgestellt, der mit folgender Erklärung abschließt: »Wir erklären, dass unsere Gesellschaft aufgrund der zum Zeitpunkt der Berichtserstellung vorliegenden Informationen und Kenntnisse bei jedem abgeschlossenen Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Außerdem wurde unsere Gesellschaft dadurch, dass bestimmte Maßnahmen getroffen oder nicht getroffen wurden, in keinem Fall benachteiligt.«

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