Entwicklung der Geschäftsfelder

Rahmenbedingungen

Trassenpreise für 2025

Mit Beschluss vom 22. März 2024 hat die BNetzA die Entgelte für das Trassenpreissystem (TPS) 2025 genehmigt. Aufgrund der Verschmelzung von DB Netz AG und DB Station&Service AG zur DB InfraGO AG sind ab dem TPS 2025 die Kosten der Personenbahnsteige im Mindestzugangspaket der Trassen integriert. Unter Berücksichtigung der daraus resultierenden Entlastung im Stationspreissystem beträgt die Dynamisierung im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) 17,7 %, im Schienengüterverkehr (SGV) 16,2 % und im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) 0,6 %.

Gegen die Festlegung der Entgelte im SPNV haben private und konzerninterne EVU sowie die DB InfraGO AG Klage beim VG Köln eingelegt. Das Gericht hat die Frage nach der Rechtmäßigkeit der deutschen Vorschriften zur Entgeltbildung im SPNV an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet. Der EuGH hat bekannt gegeben, dass sein Urteil am 19. März 2026 ver­­kündet werden soll.

Stationsentgelte für 2025

Am 6. September 2024 erfolgte die Entgeltgenehmigung für die Stationspreise 2025 durch Beschluss der BNetzA. Die Behörde genehmigte die Stationspreise 2025 mit wenigen Kürzungen. Gesamthaft wurden durchschnittliche Preissteigerungen i. H. v. 1,67 % (Schienenpersonennahverkehr) und 7,40 % (Schienenpersonenfernverkehr) genehmigt. Gegen den Beschluss der BNetzA zur Genehmigung der Entgelte für die Nutzung der Personenbahnhöfe (Entgeltgenehmigung 2025) hat die DB InfraGO AG Klage bezüglich des SPNV-Preisdeckels erhoben.

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