Entwicklung der Geschäftsfelder

Schlichtungsverfahren Tunnel Rastatt

Im September 2017 wurde zwischen dem DB-Konzern und der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Tunnel Rastatt vereinbart, ein Beweiserhebungs- und Schlichtungsverfahren zur Klärung der Ursachen und der damit verbundenen Verantwortlichkeit durchzuführen. Das Verfahren ist auf der Basis eines Zwischen­berichts des technischen Schlichtungsgutachters zu den Ursachen der Havarie und eines Vorschlags des juristischen Gutachters zur Verantwortungsverteilung vorläufig für Vergleichsverhandlungen der Parteien ruhend gestellt worden. Eine Einigung über die wechselseitigen Forderungen aus dem Bauvorhaben (einschließlich der Havariefolgen) konnte jedoch wegen unterschiedlicher Auffassung zur Höhe der wechselseitigen Forderungen nicht erzielt werden, sodass diese Vergleichsverhandlungen beendet worden sind. Mittlerweile ist der Rohbau des Tunnels vollständig fertiggestellt; die ARGE wird die Schlussrechnung kurzfristig legen. Auf dieser Basis werden die Parteien erneut in Verhandlungen über eine Gesamteinigung eintreten. Mit den von der Streckensperrung in­folge der Havarie betroffenen EVU wurden (in Abstimmung mit der ARGE und ihren Versicherungen) Vergleiche geschlossen.

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