Governance

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht beschreibt die Vergütungssystematik und stellt die individuellen Vergütungen der Mitglieder des Vor­stands und des Aufsichtsrats dar.

Das Vergütungssystem des Vorstands

Das Vergütungssystem für den Vorstand der DB AG zielt darauf ab, die Vorstandsmitglieder entsprechend ihren Aufgaben- und Verantwortungsbereichen angemessen zu vergüten.

Die Angemessenheit der Vergütung wird regelmäßig in einem Vergütungsvergleich überprüft. Im Rahmen dieser Überprüfung wird die Höhe der Vorstandsvergütung sowohl im Vergleich zum externen Markt (horizontale Angemes­senheit) als auch zu den sonstigen Vergütungen im Unternehmen (vertikale Angemessenheit) gewürdigt. Sollte sich hieraus die Notwendigkeit einer Veränderung des Vergütungssystems oder der Vergütungshöhe ergeben, legt der Personalausschuss des Aufsichtsrats, in dem die involvierten Stake- und Shareholder durch die dort vertretenen Anteilseigner- und Arbeitnehmendenvertreter:innen paritätisch vertre­ten sind, dem Aufsichtsrat entsprechende Vorschläge zur Beschlussfassung vor. Eine Überprüfung der Angemessenheit der Vergütung erfolgte zuletzt 2023. Die Ergebnisse der Überprüfung wurden im Rahmen einer Neufassung der Methodik der Vorstandsvergütung, die ab 2024 Wirkung entfaltete, berücksichtigt.

Vergütungsbestandteile

Die Zielvergütung (Gesamtvergütung) der Vorstandsmitglieder besteht aus einer fixen Grundvergütung, einer erfolgsabhängigen Jahrestantieme (Short-term Incentive; STI) und einem langfristigen Programm mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage (Long-term Incentive; LTI). Die Gesamtvergütung umfasst daneben auch die Versorgungszusagen, die sonstigen Zusagen sowie die Nebenleistungen.

Die fixe Grundvergütung ist eine auf das Geschäftsjahr bezogene Barvergütung, die sich an dem Verantwortungsum­fang und der Erfahrung des jeweiligen Vorstandsmitglieds orientiert. Das individuell festgelegte Fixeinkommen wird in zwölf gleichen Teilen ausgezahlt.

Wesentlicher Fokus der STI-Methodik liegt auf kundenrelevanten Größen wie der betrieblichen Pünktlichkeit und der Kundenzufriedenheit. Daneben wird auch die Ertragslage des Unternehmens als wesentliche Größe berücksichtigt. Zudem ist auch im STI ein ESG-(Umwelt-)Ziel neben den Zielen mit Kunden-, Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsbezug enthalten. Der Zielmix berücksichtigt neben den genannten kollektiven Zielgrößen jeweils auch ressortspezifische Frage­stellungen. Etabliert wurde in 2024 ferner ein Dämpfungsfaktor, der bei Zielverfehlungen neben der daraus ohnehin resultierenden Reduktion des STI-Ergebnisses zu einer weiteren Absenkung des Auszahlungsbetrags führt. Der STI errechnet sich aus der Summe von fünf kollektiven Zielen aus den o. g. Sphären sowie jeweils einem individuellen, ressortspezifischen Ziel. Nach Ermittlung des rechnerischen Ergebnisses des STI besteht die Möglichkeit, dieses mittels eines Ermessensfaktors zu modifizieren und so unterjährig aufgetretene, außergewöhnliche und zu Beginn des Bemessungszeitraums nicht vorhersehbare Ereignisse über einen Modifikator in die Zielerreichung eingehen zu lassen. Die STI-Auszahlung kann entsprechend dem mit Wirkung ab 2024 veränderten Vergütungssystem insgesamt nicht mehr als 150 % des STI-Zielwerts betragen. Entsprechend den Empfehlungen des PCGK wurden zudem mit den Mitgliedern des Vorstands Malus- und Clawback-Regelungen vertraglich etabliert. Die wirtschaftlichen und persönlichen Ziele der Vorstandsmitglieder werden jährlich auf Basis einer Empfehlung des Personalausschusses vom Aufsichtsrat beschlossen und mit den Vorstandsmitgliedern schriftlich vereinbart.

Die für den Vorstand etablierte neue Vergütungsmethodik wurde, soweit möglich, im Sinne einer transparenten und einheitlichen Regelung zur Erfolgsbeteiligung im DB-Konzern, in weiteren Konzerngesellschaften und für unterschiedliche Führungsebenen etabliert. Die methodische Neufassung berücksichtigt insbesondere Empfehlungen des PCGK des Bundes.

Gemeinsam mit der vom Aufsichtsrat verabschiedeten Planung bilden die persönlichen Ziele die Bemessungsgrundlage für den STI. Damit stehen zu Beginn des Geschäftsjahres alle wesentlichen Parameter für die Gesamtvergütung fest. Nach Abschluss eines Geschäftsjahres werden auf Basis der Konzernergebnisse für jedes Vorstandsmitglied die Zielerreichungsgrade ermittelt. Das Zieleinkommen wird erreicht, wenn jedes Ziel zu 100 % erfüllt wird. Die abschließende Festlegung dazu erfolgt durch den Aufsichtsrat und wird vom Personalausschuss vorbereitet. Die kurzfristige variable Ver­gütung (STI) der Vorstandsmit­glieder, leitenden Angestellten und weiteren Mitarbeiten­dengruppen (diverse außertarifliche und tarifliche Arbeitnehmende) enthält neben finanziellen Kennzahlen an den langfristigen Zielen ausge­rich­tete Kennzahlen für eine nachhaltige Verkehrsverlagerung: Kundenzufriedenheit und Pünktlichkeit, Mitarbei­ten­den­­­zufriedenheit sowie den Anteil erneuerbarer Energien am DB-Bahnstrommix.

Im Fokus der langfristigen variablen Vergütung für den Vorstand stehen sowohl langfristige verkehrs- und klimapolitische Ziele sowie die nachhaltige Bonität und Rentabilität des DB-Konzerns. Im LTI der Vorstandsmitglieder und leitenden Ange­stellten mit einer LTI-Zusage sind ein Ziel zur Reduktion der absoluten Treibhausgasemissionen und Mengenziele für eine nachhaltige Verkehrsverlagerung auf die Schiene als maßgebliche Faktoren enthalten.

Nach Ende der jeweiligen Planlaufzeit von vier Jahren wird die Zielerreichung des LTI am Ende der Tranche über die durchschnittliche Zielerreichung der einzelnen Jahre gemessen. Der Auszahlungsgrad des LTI-Plans ist nach oben begrenzt und kann – letztmalig für die Tranche 2023 – zwischen 0 und 200 % liegen. Ab der Tranche 2024 kann, als Teil des novellierten Vergütungssystems, der Auszahlungsgrad des LTI-Plans zwischen 0 und 150 % liegen.

Die Vorstandsmitglieder erhalten bei Beendigung der organschaftlichen Bestellung vor dem vertraglich festgelegten Zeitpunkt eine angemessene Abfindung, wenn kein von ihnen zu vertretender wichtiger Grund vorliegt. Die Abfindung orien­tiert sich an der Restlaufzeit des Vertrags, dem vereinbarten Zielgehalt und ggf. den bereits in der Restlaufzeit des Vertrags von der DB AG zu erfüllenden Ruhegeldansprüchen.

Entsprechend den Empfehlungen des PCGK ist in allen Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder der DB AG ein Abfindungscap enthalten. Danach dürfen Zahlungen an ein Vorstandsmitglied aufgrund vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund i. S. d. § 626 BGB den Wert von zwei Jahresgehältern einschließlich variabler Gehaltsbestandteile nicht überschreiten bzw. nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags vergüten.

Für die Wahrnehmung von Mandaten in Kontrollgremien von Konzern- und Beteiligungsgesellschaften wird den Mitgliedern des Vorstands keine zusätzliche Vergütung gezahlt.

Die für den Vorstand etablierte neue Vergütungsmethodik wurde, soweit möglich, im Sinne einer transparenten und einheitlichen Regelung zur Erfolgsbeteiligung im DB-Konzern, in weiteren Konzerngesellschaften und für unterschiedliche Führungsebenen in analoger Weise etabliert und entfaltet dort ebenso seit dem Geschäftsjahr 2024 Wirkung.

Die Vergütungssystematik für leitende Angestellte zielt damit ebenso auf die Sphären Kunde, Qualität, Mitarbeitende, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit (Umwelt) sowie jeweils auf ein ressortspezifisches Ziel im Sinne der Ausrichtung aller Bereiche auf den nachhaltigen Unternehmenserfolg.

Die Jahrestantieme (STI) für die leitenden Angestellten und außertariflichen Arbeitnehmenden im DB-Konzern wird als Erfolgsbeteiligung ausgestaltet. Persönliche Ziele werden im Rahmen eines regelmäßigen Prozesses mit den Führungskräften vereinbart. Die Zielerreichungen bzw. die persönlichen Leistungsbeurteilungen werden sowohl bei der Erfolgsbeteiligung als auch bei Entscheidungen zur Erhöhung der Grundvergütung regelmäßig in die Bewertung mit einbezogen.

Soweit die Führungskräfte Organe von Tochtergesellschaften der DB AG sind, wird sich der jeweilige Aufsichtsrat der Tochtergesellschaft mit den persönlichen Zielen möglichst bereits zum Ende eines Geschäftsjahres befassen. Die Beschlussfassung dazu erfolgt dann ggf. nachgelagert zu der Aufsichtsratssitzung der DB AG, in der die Mittelfristplanung und die Ziele für den Vorstand verabschiedet werden. Diese zeitliche Abfolge der Behandlung der persönlichen Ziele in den Aufsichtsräten der Tochtergesellschaften ist der Konzernstruktur der DB AG geschuldet.

Für die DB InfraGO AG gelten vor dem Hintergrund der regulatorischen Anforderungen zum Teil gesonderte Regelun­gen, die den Geschäftserfolg der Gesellschaft noch stärker in den Blick nehmen.

Der Aufsichtsrat der DB AG hat im Einklang mit den Vorgaben des PCGK 2020 festgelegt, dass dem Vorstand keine Mitglieder angehören sollen, die die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben. Die Mitglieder des Vorstands haben nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen einen Anspruch auf Ruhegeldzahlungen.

Die Systematik der Versorgungszusagen für die Vorstandsmitglieder wurde 2017 modifiziert. Seit 2017 neu bestellte und auch künftige Vorstandsmitglieder erhalten eine beitragsorientierte Versorgungszusage, bei der für das Vorstandsmitglied während dessen Dienstzeit ein Kapitalstock angespart und bei Erreichen der Altersgrenze ausgezahlt wird. Die Zusage wird in Form eines Kapitalkontenplans mit einem jährlichen Beitrag gewährt, der sich als fester Prozentsatz aus der Grundvergütung ableitet. Die bereits vor 2017 amtierenden Vorstandsmitglieder haben spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahrs Anspruch auf ein lebenslanges Ruhegeld, wenn das Dienstverhältnis wegen dauernder Dienstunfähigkeit oder der Vertrag vor dem vereinbarten Beendigungstermin endet oder nicht verlängert wird, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, oder das Vorstandsmitglied die Fortsetzung des Dienstvertrags zu gleichen oder für das Mitglied günstigeren Bedingungen ablehnt. Die betrieblichen Versorgungszusagen für diese Vorstandsmitglieder beliefen sich jeweils auf einen Prozentsatz des Grundgehalts. Die Versorgungszusagen sehen lebenslange Alters- und Hinterbliebenenrenten vor. Ein Kapi­talwahlrecht besteht nicht.

Für vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossene Vorstandsverträge wurden ferner Rückdeckungsversicherungen für die betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen.

Als vertragliche Nebenleistungen haben die Vorstandsmitglieder u. a. Anspruch auf einen Dienstwagen mit Fahrer:in zur dienstlichen und privaten Nutzung, eine persönliche BahnCard 100 First sowie den üblichen Versicherungsschutz. Für dienstlich veranlasste Zweitwohnungen wird zeitlich befris­-tet ein Mietzuschuss gewährt. Diese Sachbezüge unterliegen, soweit sie nicht steuerfrei gewährt werden können, als geldwerter Vorteil der Versteuerung durch die Vorstandsmitglieder. Den Vorstandsmitgliedern ist es wie allen Führungskräften freigestellt, am Deferred-Compensation-Programm des Unternehmens teilzunehmen.

Für die Mitglieder des Vorstands besteht im Hinblick auf die mit der Geschäftstätigkeit der DB AG verbundenen Risiken eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sog. D&O-Versicherung). Die Versicherung war im Berichtsjahr als Gruppenversicherung mit dem gesetzlich vorgesehenen Selbstbehalt ausgestaltet und dient dem Schutz vor Vermögensschäden, die bei der Ausübung der Tätigkeit der Vorstände entstehen können. Der Versicherungsschutz der bestehenden D&O-Versicherung gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung der Vorstandstätigkeit weiter.

Vergütung für das Geschäft­sjahr 2025

Die Tantieme (STI) für das abgelaufene Geschäftsjahr wird mit dem Ende des Monats, in dem die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft stattfindet, fällig.

Das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (StromPBG) untersagt für die Organe der DB AG die Auszahlung variabler Vergütungselemente für den Entlastungszeit-raum (das Jahr 2023). Demgemäß sind die Ergebnisse der Tranche 2022 des LTI, die Ende 2025 abgelaufen ist, um das Teilergebnis für das Geschäftsjahr 2023 gemindert.

Für ihre Tätigkeit 2025 erhalten die Mitglieder des Vorstands der DB AG bzw. der Vorstandsvorsitzende der DB InfraGO AG folgende Vergütung:

Gesamt­bezüge des 
Vorstands / in Tsd. €
Feste
Vergü-tung
Bezüge im Zusammen-
hang mit der vorzeitigen
Beendigung der Tätigkeit
Variable VergütungSons-tiges 3)Ins-gesamt 
kurz-fristig 1)langfristig
(Auszahlung LTI 2022 –2025) 2) 
Am 31.12.2025 amtierende Vorstands­mitglieder der DB AG      
Evelyn Palla8872324811.168
Karin Dohm58180,276
Bernhard Osburg88265119
Dr. Michael Peterson778924820938
Martin Seiler85522713571.224
Harmen van Zijderveld117352153
Insgesamt     3.678
2025 ausge­schiedene Vorstands­mitglieder der DB AG      
Dr. Richard Lutz1.4203.47134322895.471
Dr. Daniela Gerd tom Markotten8552.86620096184.035
Dr. Levin Holle29877968479
Berthold Huber7832.614161145143.718
Dr. Sigrid Nikutta8552.38024196153.587
Insgesamt     17.290
Nachrichtlich      
Am 31.12.2025 amtierender Vorstandsvorsitzender der DB InfraGO AG (weder amtierendes noch ausgeschiedenes Vorstandsmitglied der DB AG)      
Dr. Philipp Nagl52445357611

Einzelwerte sind gerundet und addieren sich deshalb ggf. nicht auf.
1) Vorbehaltlich des Aufsichtsratsbeschlusses.
2) Vorbehaltlich des Aufsichtsratsbeschlusses. Gem. StromPBG ohne Anteil für 2023.
3) Geldwerte Vorteile aus Fahrvergünstigungen und aus der Benutzung von
Dienstwagen sowie Zuschüsse zu Versicherungen und Mieten.

Kein Mitglied des Vorstands der DB AG hat 2025 Leis­tungen oder entsprechende Zusagen von einem Dritten im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied er­halten.

2025 wurde den Pensionsrückstellungen ein Betrag i. H. v. 5.399 Tsd. € zugeführt.

Zuführung zu den Pensionsrückstellungen (nur CSC) / in Tsd. €2025
Am 31.12.2025 amtierende Vorstandsmitglieder der DB AG 
Evelyn Palla355
Karin Dohm23
Bernhard Osburg35
Dr. Michael Peterson311
Martin Seiler342
Harmen van Zijderveld47
Insgesamt1.113
2025 ausgeschiedene Vorstandsmitglieder der DB AG 
Dr. Richard Lutz1.332
Dr. Daniela Gerd tom Markotten987
Dr. Levin Holle120
Berthold Huber860
Dr. Sigrid Nikutta987
Insgesamt4.286

Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Vorstandsmitglieder sind als Gesamtsumme im Konzern-Anhang ausgewiesen.

Vergütung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2025

Die Vergütung des Aufsichtsrats der DB AG wurde zuletzt durch Hauptversammlungsbeschluss vom 21. September 2010 geregelt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der DB AG erhalten neben der Erstattung ihrer baren Auslagen und der jeweils auf die Vergütung und Auslagen anfallenden Umsatzsteuer jeweils eine feste jährliche Vergütung von 20.000 € sowie eine erfolgsorientierte jährliche Vergütung. Die erfolgsabhängige Vergütung bemisst sich nach dem Verhältnis des im Konzern-Abschluss ausgewiesenen operativen Ergebnisses (EBIT) des Geschäftsjahres im Vergleich zum vorangegan-genen Geschäftsjahr sowie dem Erreichen bestimmter operativer Leistungskennziffern. Für die variable Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist neben einem wirtschaftlichen Ziel die Steigerung der Verkehrsleistung im Schienenpersonenverkehr und Schienengüterverkehr entscheidend. Abhän­­gig von der Höhe der Steigerung gegenüber dem Vorjahreswert der jeweiligen Kennziffer erhöht sich der Anteil der variablen Vergütung. Verbessert sich die Kennziffer im Vergleich zum Vorjahr nicht, wird für die Komponente kein Vergütungsanteil gezahlt.

Die erfolgsabhängige Vergütung ist auf maximal 13.000 € begrenzt. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache der Vergütung. Diese Vergütung erhöht sich außerdem für jede Mitgliedschaft in einem Aufsichtsratsausschuss um ein Viertel. Für den Vorsitz im Präsidialausschuss und im Prüfungs- und Compliance-Ausschuss erhöht sich die Vergütung um das Einfache, für den Vorsitz im Personalausschuss um die Hälfte der Vergütung. Die Mitgliedschaften und der Vorsitz in dem nach §27 Abs. 3 MitbestG zu bildenden Ausschuss bleiben unberücksichtigt.

Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats der DB AG für jede Sitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld von 250 €. Die Aufsichtsratsmitglieder haben zudem die Wahl zwischen einer persönlichen BahnCard 100 First oder fünf Freifahrtscheinen.

Für die Mitglieder des Aufsichtsrats besteht im Hinblick auf die mit der Geschäftstätigkeit der DB AG verbundenen Risiken eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (sog. D&O-Versicherung). Die Versicherung ist als Gruppenversicherung ohne Selbstbehalt ausgestaltet und dient dem Schutz vor Vermögensschäden, die bei der Ausübung der Tätigkeit der Aufsichtsräte entstehen können. Ferner besteht für die Aufsichtsratsmitglieder eine Gruppenunfallversicherung. Die Prämie für die genannten Versicherungen entrichtet die jeweilige Gesellschaft.

Die Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat nur während eines Teils des jeweiligen Geschäftsjahres angehören, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Mitgliedschaft ein Zwölftel der Vergütung. Entsprechendes gilt für die Erhöhung der Vergütung für den Aufsichtsratsvorsitzenden und seinen Stellvertreter sowie für die Erhöhung der Vergütung für Mitgliedschaft und Vorsitz in einem Aufsichtsratsausschuss.

Die Zahlung der Vergütung erfolgt nach Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das vorangegangene Geschäftsjahr beschließt.

Die Vergütung einschließlich der persönlichen BahnCard 100 First und der fünf Freifahrtscheine ist von den Aufsichtsratsmitgliedern eigenständig zu versteuern.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats halten derzeit weder Aktien der Gesellschaft noch Optionsrechte, die zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft berechtigen.

Nach Beschlussfassung der Hauptversammlung am 26. März 2026 über die Entlastung des Aufsichtsrats erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats der DB AG für ihre Tätigkeit 2025 folgende Vergütung:

Gesamt­bezüge des Aufsichtsrats / in Tsd. €Jahresvergütung 2025
feste
Vergütung
variable
Vergütung
Sit­zungsgeldNebenleistungenInsgesamt
Am 31.12.2025 amtierende Aufsichtsratsmitglieder der DB AG 1)     
Werner Gatzer75,06,081,0
Martin Burkert45,05,850,8
Thomas Brandt16,72,07,526,1
Martin Braun16,72,018,7
Ralf Damde28,33,87,539,6
Anja Hajduk 2)7,57,5
Nadja Houy24,23,327,4
Cosima Ingenschay26,34,530,8
Alexander Kaczmarek20,02,322,3
Dr. Andreas Kerst16,71,52,120,3
Frank Krüger16,71,518,2
Daniela Mattheus20,02,37,529,7
Heike Moll35,06,07,548,5
Michael Puschel25,03,07,535,5
Dr. Immo Querner40,03,87,551,2
Manfred Scholze20,02,57,229,7
Klaus-Peter Schölzke20,02,322,3
Dr. Irina Soeffky20,02,022,0
Dr. Claudia Elif Stutz20,43,323,7
2025 ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglieder der DB AG 1)     
Stefan Gelbhaar5,00,85,8
Susanne Henckel17,52,019,5
Jörg Hensel6,30,81,08,0
Prof. Dr. Susanne Knorre20,82,87,531,1
Dorothee Martin5,00,85,8
Veit Sobek5,00,85,8
Aufsichtsratsvergütung DB AG    680,8
Aufsichtsratsvergütung für weitere Mandate in DB-Tochtergesellschaften    68,7
Insgesamt    749,5

Einzelwerte sind gerundet und addieren sich deshalb ggf. nicht auf.
1) Einige Aufsichtsratsmitglieder geben an, ihre Vergütung nach den Richtlinien des Deutschen Gewerkschaftsbundes an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen.
2) Frau Hajduk hat auf die ihr für ihre Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied zustehende Vergütung mit Ausnahme der Fahrvergünstigung verzichtet.

Pensionsverpflichtungen für Mitglieder des Aufsichtsrats bestehen nicht.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben 2025 keine Vergütungen für persönlich erbrachte Leistungen erhalten.

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