Governance

Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge

Gewinnabführungen und Verlustausgleiche zwischen Gesellschaften in Deutschland sind keine Leis­tungs­bezie­hun­gen. Vielmehr wird durch den Ergebnis­ab­füh­rungs­vertrag (EAV) die Frage der Höhe der Gewinn­ausschüt­tung bzw. eines er­for­derlichen Verlustausgleichs nicht jedes Jahr neu gestellt, sondern erfolgt automatisch. Der Zahlungsfluss begründet sich im Recht des Gesellschafters auf die Gewinne oder in seiner Ver­pflich­tung zum Aus­gleich von Verlusten. Des­sen un­geach­tet sorgt der DB-Konzern dafür, dass Konzerngesellschaften über eine angemessene Eigenkapital­aus­stat­tung ver­fü­gen – trotz der übernomme­nen Verpflich­tung, mögliche Verluste einzelner Konzern­gesellschaften auszugleichen.

Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge
IB25_Ergebnisabfuehrungs-_und_Beherrschungsvertraege

Kapi­tal­geber sind nur bereit, Kapital zur Verfügung zu stellen, wenn Amortisation und Verzinsung gewährleis­tet sind. Eine rein schuldenbasierte Finanzierung ist nicht markt­fähig, da mit zu hohen Risiken verbunden. Gewinne sind essen­ziell, um die Investitionsfähigkeit des DB-Kon­zerns zu erhalten. Die erwirtschafteten Gewinne werden entweder thesauriert oder an den Alleingesellschafter Bund aus­ge­schüt­tet. Der im DB-Konzern verbleibende (the­saurierte) Anteil des Ge­winns erhöht die Investitions- und Verschul­dungs­kapazität.

Die Umsetzung der jährlichen Gewinnabführungen und Verlustausgleiche im DB-Konzern spiegelt sich im Beteiligungsergebnis der DB AG wider.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DB AG und der DB Cargo AG wurde zum 31. Dezem­ber 2024 gekündigt – für die weitere Zusammenarbeit wurde ein Konzernkoordinierungsvertrag (KKV) abgeschlossen. Verträge sowie Leistungsvereinbarungen sind in der beste­henden Arbeitsteilung weiterhin möglich und üblich; die bestehenden Tarifverträge und Konzernbetriebsvereinba­­rungen gelten weiterhin. Die DB AG als Muttergesellschaft übt Leitungsmacht aus. Die DB Cargo AG bleibt fester und integrierter Bestandteil des DB-Konzerns.

Finanzflüsse DB AG­ und DB-Infrastruktur­gesellschaften / in Mio. €2000 
bis 2012
2013201420152016201720182019202020212022202320242025Insge-
samt
Aus Kapitalerhöhun­gen durch die DB AG               
DB InfraGO AG+1.220+5+1.000+1.125+1.300+1.125+5.503+8.329+19.607
DB Station&Service AG 1)+439+1.000+49+2+1.490
Insgesamt+1.659+5+1.000+2.125+1.349+1.127+5.503+8.329+21.097
Aus EAV an die (–)/von der (+) DB AG               
DB InfraGO AG+786–66–217–81–280–390–509–402+23+139–403+1.634+209+392+835
DB Station&Service AG 1)–778–169–188–203–176–186–190–146+32+61+2–7–1.948
DB Energie GmbH–587+37–39–51–35–59–12+3+66–126–140–166–46–135–1.290
Insgesamt–579–198–444–335–491–635–711–545+121+74–541+1.461+163+257–2.403
Dividendenzahlung an den Bund (für Vorjahr)               
DB AG–1.025–525–200–700–850–600–450–650–650–650–6.300

(+) Mittelzufluss 
( – ) Mittelabfluss
1) Die DB Station&Service AG wurde mit Wirkung zum 1. Mai 2023 auf die DB InfraGO AG verschmolzen.

Ergebnisverwendung der Eisenbahn- infrastrukturunternehmen

Für die Verwendung von Gewinnen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) des DB-Konzerns (DB InfraGO AG und DB Energie GmbH) ist in § 8d Abs. 2 ERegG (Finanzielle Transparenz) festgelegt, dass Gewinne der EIU entweder dort verbleiben oder unter der Bedingung an eine Muttergesellschaft ausgeschüttet werden dürfen, dass diese sie wiederum als Dividende an den Bund abführt. Eine Quersubventionierung in Richtung der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU)oder anderer wettbewerblicher Bereiche innerhalb des DB-Konzerns ist damit gesetzlich ausgeschlossen.

Im Rahmen der LuFVµ 328 f. (§ 2a LuFV III) haben Bund und DB-Konzern den gesetzlichen Vorschriften folgend ver­traglich vereinbart, dass im Falle einer Dividendenzahlung der DB AG an den Bund die Dividende vom Bund zur Durchführung von Ersatzinvestitionen in die Schienenwege der EIU des DB-Konzerns eingesetzt wird. Die Ermittlung der Dividendenhöhe auf Basis des HGB-Jahresabschlusses wird entsprechend der Rechtsgrundlagen aus dem HGB und dem AktG umgesetzt.

Die HGB-Jahresergebnisse der EIU werden an die DB AG abgeführt oder von der DB AG ausgeglichen und anschließend saldiert an den Bund ausgeschüttet und über die LuFV III vollständig wieder in die Schieneninfrastruktur reinvestiert. Durch diesen »Mechanismus« fließen die HGB-Jahresüberschüs­se der EIU als zusätzliche Baukostenzuschüsse vollständig in die Schieneninfrastruktur und verbleiben dort. Ein Verbleib von Gewinnen (Jahresüberschüssen) der EIU bei der DB AG ist damit ausgeschlossen. Dieser Finanzierungskreislauf gewährleistet, dass Gewinne der EIU vollständig der Schieneninfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Dieser »Mechanismus« wird von einem Wirtschaftsprüfer überprüft und testiert. 2025 erzielten die EIU des DB-Konzerns insgesamt keinen Jahresüberschuss nach dem HGB, insofern kam der »Mechanismus« nicht zum Tragen.

Darüber hinausgehende Dividendenzahlungen der DB AG, die nicht aus Gewinnen der EIU stammen, sind in ihrer Verwendung durch den Bund nicht beschränkt.

Die Nachvollziehbarkeit des Finanzierungskreislaufs auf Basis des Geschäftsberichts des DB-Konzerns und der HGB-Einzelabschlüsse der EIU war bisher aus folgenden Gründen nur eingeschränkt möglich:

  • Im Geschäftsbericht des DB-Konzerns wird über die Geschäftsfelder DB InfraGO und DB Energie berichtet. Die Kennzahlen des Geschäftsfelds DB InfraGO umfassen neben der DB InfraGO AG auch deren Tochtergesellschaften. Zudem werden Beziehungen zwischen vollkonsolidierten Gesellschaften des Geschäftsfelds bereinigt (Konsolidierung). Das Geschäftsfeld DB Energie besteht ausschließlich aus der DB Energie GmbH.

Im Einzelabschluss der DB InfraGO AG sind die Tochtergesellschaften nur im Beteiligungsergebnis (Saldo aus Erträgen und Aufwendungen aus Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen der Tochtergesellschaften der DB InfraGO AG) enthalten.

  • Die Einzelabschlüsse der DB InfraGO AG und der DB Energie GmbH werden gem. dem deutschen HGB, der DB-Konzern­abschluss nach dem internationalen Rechnungslegungsstandard IFRS aufgestellt. Daraus resultieren ergebniswirksame Bewertungsunterschiede:
    • Bei der DB InfraGO AG resultierten sie 2025 insbeson­dere aus der Aktivierbarkeit von Fremdkapitalzinsen sowie der Bewertung des Anlagevermögens (Auswirkung auf die Abschreibungshöhe).
    • Bei der DB Energie GmbH resultierten sie 2025 v. a. aus der Neubewertung von Strombezugsverträgen sowie Effekten aus Rückstellungszuführungen im Zusammenhang mit der Stilllegung von Anlagen.
  • Das Ergebnis nach Steuern gem. IFRS der DB InfraGO AG und der DB Energie GmbH insgesamt war 2025 im Vergleich zum Ergebnis nach Steuern nach dem HGB deutlich besser.

Eine Überleitung der IFRS-Ergebnisse der Geschäftsfelder DB InfraGO und DB Energie auf die HGB-Ergebnisse nach Steuern der DB InfraGO AG und der DB Energie GmbH enthält die folgende Tabelle:

Überleitung IFRS-Zahlen zum 
HGB-Einzelabschluss der EIU 2025 / in Mio. €
IFRSHGBBewertungsunterschied IFRSHGBBewertungsunterschied IFRSHGB
absolut% absolut% 
 

Geschäftsfeld DB InfraGO

 

Geschäftsfeld DB Energie

 

EIU insgesamt

EBIT10 115 125
Operativer Zinssaldo‒173 ‒9 ‒182
Operatives Ergebnis nach Zinsen‒163 106 ‒57
PPA-Amortisation Kundenverträge‒1  ‒1
Übriges Finanzergebnis‒8 0 ‒8
Beteiligungsergebnis0 0 0
Ergebnis aus Sondereffekten‒55 ‒38 ‒93
Ergebnis vor Steuern‒226 68 ‒158
Steuern vom Einkommen und Ertrag‒4  ‒4
Ergebnis nach Steuern‒230 68 ‒162
Ergebnis nach Steuern (Beteiligungen DB InfraGO AG inkl. Konsolidierung)3  3
 

DB InfraGO AG

 

DB Energie GmbH

 

EIU insgesamt

Ergebnis nach Steuern‒233‒392+159‒40,6 68135‒67‒49,6 ‒165‒257
       Umsatzerlöse8.4908.987‒497‒5,5 3.4443.361+832,5 11.93412.348
       Bestandsveränderungen2614+12+85,7 22 2816
       Andere aktivierte Eigenleistungen2.3642.417‒53‒2,2 4040 2.4042.457
       Sonstige betriebliche Erträge4.2454.066+179+4,4 6648+18+37,5 4.3114.114
       Materialaufwand‒5.446‒5.340‒106+2,0 ‒3.015‒2.903‒112+3,9 –8.461‒8.243
       Personalaufwand‒5.586‒5.603+17‒0,3 ‒195‒196+1‒0,5 ‒5.781‒5.799
       Abschreibungen‒1.152‒1.236+84‒6,8 ‒77‒51‒26+51,0 ‒1.229‒1.287
       Sonstige betriebliche Aufwendungen‒3.025‒3.500+475‒13,6 ‒149‒158+9‒5,7 ‒3.174‒3.658
       Operativer Zinssaldo/Zinsergebnis‒172‒280+108‒38,6 ‒9‒8‒1+12,5 ‒181‒288
       Beteiligungsergebnis8483+1+1,2 00 8483
       Übriges Finanzergebnis‒7‒7 01‒1‒100 ‒71
       Ergebnis aus Sondereffekten‒55‒55 ‒38‒38 ‒93

Einzelwerte sind gerundet und addieren sich ggf. nicht auf.

  • Keine Gewinnabführung an den Bund: Für 2025 werden durch die DB AG infolge des insgesamt negativen Ergebnisses nach Steuern nach dem HGB der EIU keine Gewinne der EIU an den Bund abgeführt.
  • Verlustausgleich durch die DB AG: Die insgesamt erwirtschafteten Verluste der EIU nach dem HGB werden, wie in den beiden Vorjahren, aufgrund der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge durch die DB AG ausgeglichen.
  • Keine zusätzlichen Baukostenzuschüsse in 2026: Es werden dementsprechend 2026 über den Finanzierungskreislauf keine zusätzlichen Baukostenzuschüsse im Sinne der LuFV für die Eisenbahninfrastruktur durch den Bund bereitgestellt.

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