Rechtliche Themen
Verfahren um weitere Finanzierungsbeiträge für Stuttgart 21
Der DB-Konzern hat zur Vermeidung verjährungsrechtlicher Risiken Klage gegen die Projektpartner im Projekt Stuttgart 21 auf weitere Finanzierungsbeteiligung auf Grundlage der sog. Sprechklausel beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht. Das Gericht hat die Klage am 7. Mai 2024 abgewiesen. Der DB-Konzern hält die Urteilsbegründung nicht für tragfähig und hat daher am 25. Oktober 2024 die Zulassung der Berufung beantragt. Das Gericht hat den Berufungszulassungsantrag mit Beschluss vom 1. August 2025 abgelehnt. Der Beschluss ist unanfechtbar. Der DB-Konzern hat entschieden, auf weitere Rechtsmittel zu verzichten.
Zivilverfahren zu Infrastrukturnutzungsentgelten
Es sind weiterhin Streitigkeiten zu den Stationsentgelten bei den Zivilgerichten anhängig. Dabei geht es um die Frage, ob und nach welchen Maßstäben die Zivilgerichte die regulierten Entgelte überhaupt einer weiteren zivilgerichtlichen Bewertung unterziehen dürfen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied 2017, dass eine Billigkeitskontrolle von Wegeentgelten durch Zivilgerichte gem. § 315 BGB unvereinbar mit dem europäischen Eisenbahnrecht ist. Am 27. Oktober 2022 hat der EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren die Anwendbarkeit des Kartellrechts auf Eisenbahninfrastrukturentgelte durch die Zivilgerichte grundsätzlich bejaht, dies allerdings an die Bedingung geknüpft, dass zuvor die Regulierungsbehörde befasst wird, an deren Entscheidung sich die Zivilgerichte orientieren müssen (EuGH, C-721/20 – DB Station & Service).
Mit Urteil vom 7. März 2024 (EuGH, C-582/22 – Die Länderbahn) hat der EuGH die Möglichkeit dieser nachträglichen Überprüfung von Altentgelten bestätigt. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat unterdessen Verfahren zur Überprüfung der in Streit stehenden Altentgelte eröffnet. Ein erstes Verfahren betreffend Stationsentgelte hat die Behörde mit Beschluss vom 14. November 2024 beendet und dabei die verfahrensgegenständlichen Entgelte nach dem sog. Stationspreissystem 2005 weitestgehend bestätigt. Der Fortgang der weiteren Verfahren ist noch offen. Unterdessen konnte eine Reihe anhängiger Zivilverfahren zu den Infrastrukturnutzungsentgelten vergleichsweise beendet werden.
Beihilfeverfahren zu DB CARGO
Die DB Cargo AG muss entsprechend dem verfahrensabschließenden Beschluss der Europäischen Kommission vom 29. November 2024 die darin genannten Auflagen bis zum 31. Dezember 2026 umsetzen. Die Europäische Kommission hatte die Umstrukturierungsbeihilfen zugunsten der DB Cargo AG von der Umsetzung des laufenden Transformationsplans sowie der Umsetzung der von Deutschland zugesagten Wettbewerbsmaßnahmen abhängig gemacht. Über die Umsetzung der Auflagen informiert der Bund die Europäische Kommission regelmäßig. Sollte der Umstrukturierungsplan nicht bis zum Ablauf der Frist erfolgreich umgesetzt werden oder sollten die von der Europäischen Kommission auferlegten Maßnahmen und Verpflichtungen einzeln oder insgesamt nicht umgesetzt worden sein, kann die Europäische Kommission weitere Auflagen oder die Rückzahlung der Beihilfen anordnen. Daraus resultiert ein bestandsgefährdendes Risiko für die DB Cargo AG.
Verfahren zu überhöhten Trassenentgelten bei DB Cargo Polska
2025 hat DB Cargo Polska ein Verfahren vor dem Bezirksgericht in Warschau eingeleitet, um eine Rückzahlung der zu viel gezahlten Trassenentgelte für die Fahrpläne 2014/2015, 2015/2016 und 2016/2017 zu erhalten. Die Klage wurde eingereicht, nachdem die nationalen Gerichte Unregelmäßigkeiten bei der Berechnung der Trassenentgelte im Rahmen der Kontrolle der Entgeltgenehmigungsentscheidungen der Regulierungsbehörde festgestellt hatten.
Das Verfahren ist weiterhin in der ersten Instanz anhängig.
Kartellrechtliche Themen
Insgesamt waren Konzerngesellschaften 2025 an sechs Rechtsverfahren beteiligt, die vermeintliche Verstöße gegen das Kartellrecht zum Gegenstand hatten. Dies betrifft im Wesentlichen:
- Ein seit 2019 durch das Bundeskartellamt (BKartA) geführtes Verwaltungsverfahren, in dem das BKartA am 26. Juni 2023 eine Untersagungsverfügung gegen die DB AG erlassen hat. Hierbei geht es um neuartige rechtliche Fragestellungen zum Online-Vertrieb, zu denen es bislang an gefestigter Rechtsprechung und Behördenpraxis fehlt. Durch die Verfügung wurde die DB AG verpflichtet, kurzfristig Änderungen an ihrem Vertriebssystem vorzunehmen. Ein Bußgeld wurde nicht verhängt. Die DB AG hält den Beschluss für rechtswidrig und hat hiergegen Rechtsmittel eingelegt. Die Gründe für die Rechtswidrigkeit bestehen aus Sicht der DB AG u. a. in einer unvollständigen und fehlerhaften Sachverhaltsermittlung, einer darauf gestützten fehlerhaften Marktabgrenzung und Schadenstheorie, einer fehlerhaften Interessenabwägung, der Unverhältnismäßigkeit der angeordneten Rechtsfolgen sowie der Verletzung rechtlichen Gehörs.
- Ein weiteres Verfahren betrifft angebliche Schadenersatzansprüche eines Anbieters von SPNV-Leistungen gegen Konzerngesellschaften im Anschluss an eine Zusagenentscheidung des BKartA gegen die DB AG aus 2016. Die Klage wurde abgewiesen und die Berufung dagegen zurückgewiesen. Auf die Revision der Kläger hat der Bundesgerichtshof 2023 das Verfahren an das zuständige Oberlandesgericht (OLG) zurückverwiesen.
- Daneben führt der DB-Konzern diverse Rechtsverfahren, die die Verfolgung von Schadenersatzansprüchen gegen Kartellbeteiligte zum Gegenstand haben:
- U.a. verfolgt die DB Competition Claims GmbH die gebündelten Ansprüche des DB-Konzerns und Ansprüche der Bundeswehr sowie von mehr als 40 konzernexternen Unternehmen in einem Verfahren vor dem Landgericht München gegen am Lkw-Kartell beteiligte Lkw-Hersteller, die wettbewerbsrechtswidrig im Zeitraum von 1997 bis 2011 Bruttolistenpreise mittelschwerer und schwerer Lkw, die Kostenweitergabe für die Einführung von Emissionssenkungstechnologien an die Kunden sowie den Zeitplan für die Einführung solcher Technologien abgesprochen haben. Mit zwei Lkw-Herstellern konnte bislang eine außergerichtliche einvernehmliche Einigung über Schadenersatzzahlungen erzielt werden.
- Eine Schadenersatzklage der DB Netz AG (jetzt: DB InfraGO AG) und anderer Konzerngesellschaften gegen am sog. Schienenkartell beteiligte Schienenlieferanten, u. a. Moravia Steel, befindet sich nach erstinstanzlicher Klageabweisung beim OLG Frankfurt im Rechtsmittelverfahren.