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DB-Konzern

Das europäische Greening Transport Package

Bis 2050 sollen die verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um 90% reduziert werden. Zu diesem Zweck hat die Europäische Kommission am 11. Juli 2023 ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgelegt. Für den Schienenverkehr sind folgende Vorschläge mit unmittelbarer Rele­vanz enthalten:

  • ein effizienteres Kapazitätsmanagement im grenzüberschreitenden Schienenverkehr,
  • die Überarbeitung der Richtlinie zu höchstzulässigen Maßen und Gewichten im Straßengüterverkehr sowie
  • ein Vorschlag zur einheitlichen Berechnung verkehrs­be­dingter Treibhausgasemissionen.

Die Gesetzgebungsvorschläge der Europäischen Kommission werden noch weiter im Rat und im Europäischen Parlament behandelt. Die Verkehrsminister:innen haben im Verkehrsrat am 5. Dezember 2025 eine Allgemeine Ausrichtung zu der Überarbeitung der Richtlinie zu höchstzulässigen Maßen und Gewichten angenommen. Mit Blick auf die Kapazitätsverordnung haben Rat und EU-Parlament eine vorläufige Einigung erzielt.

Europäische Kommission veröffentlicht Vor­­schläge zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen

Die Europäische Kommission hat am 16. Juli 2025 und 3. September 2025 ihre Vorschläge für den nächsten langfristigen EU-Finanzrahmen für 2028 bis 2034 vorgelegt. Der Ge­­samtumfang des EU-Haushalts soll knapp 2 Bio. € betragen. Die Zahl der Förderprogramme soll reduziert und die EU-Mittel sollen flexibler eingesetzt werden. Das für den DB-Konzern relevanteste Förderprogramm, die Connecting Europe Facility soll als eigenständiges Programm erhalten bleiben und sich mit einem geplanten Volumen von 51,5 Mrd. € im Vergleich zum laufenden mehrjährigen EU-Finanzrahmen nahezu verdoppeln. Aus der Connecting Europe Facility sollen v. a. Infra­strukturprojekte zum Ausbau von grenzüberschreitenden Verbindungen und zur Verbesserung der zivilen und militärischen Mobilität gefördert werden. Die Vorschläge werden in einem nächsten Schritt mit Rat und Europäischem Parlament verhandelt. Der Rat hat am 15. Dezember 2025 seine Verhandlungsposition zur Connecting Europe Facility verabschiedet. Die Mitgliedsstaaten im Rat müssen dem Vorschlag einstimmig zustimmen.

Reform des EU-Vergaberechts

Die Europäische Kommission plant eine umfassende Reform des EU-Vergaberechts. Die Vorschläge sollen Ende des zweiten Quartals 2026 vorgelegt werden. Konkret geht es um die Richtlinien über die Konzessionsvergabe (2014/23/EU), über die öffentliche Auftragsvergabe (2014/24/EU) und über die Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (2014/25/EU). Die Hauptziele der Europäischen Kommission bei der Überarbeitung bestehen neben dem Bürokratieabbau und einer Vereinfachung der Regelungen darin, die Effizienz der öffentlichen Investitionen und Ausgaben zu erhöhen, weiterhin Korruption zu verhindern und Instrumente zur Stär­­kung der wirtschaftlichen Sicherheit und Souveränität zu entwickeln. Zudem soll die Auftragsvergabepolitik mit den strategischen politischen Zielen der EU in Einklang gebracht und dafür soziale, ökologische und innovationsfördernde Kriterien bei öffentlichen Vergaben berücksichtigt werden. Auch die Eignung von EU-Präferenzregeln in Form eines Ausschlusses von Bietern aus Drittstaaten sowie von sog. Local-Content-Vorgaben soll geprüft werden (Regelungen zugunsten von Waren aus der EU, bei denen der Anteil eines Produkts mit Ursprung aus Drittstaaten beschränkt wird). Zur Vorbereitung der Überarbeitung hatte die Europäische Kommission Anfang 2025 ein Konsultationsverfahren eingeleitet. Eine weitere Konsultation wurde am 3. November 2025 eröffnet, die bis zum 26. Januar 2026 lief. Am 9. September 2025 hat das Euro­päische Parlament vor dem Hintergrund der bevorstehenden Reform eine Entschließung zur Vergabe öffentlicher Aufträge verabschiedet. Für das Europäische Parlament ist es prioritär, Verfahren zu vereinfachen, stärker die Qualität statt des niedrigsten Preises zu berücksichtigen, kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) besser einzubinden sowie Nachhaltigkeit, Transparenz und Digitalisierung zu stärken.

Verordnungsentwurf zur militärischen Mobilität

Am 19. November 2025 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsentwurf zur Beschleunigung von grenz-überschreitenden militärischen Verkehren im Schienen- und Straßenverkehr vorgelegt. Dieser enthält Maßnahmen zur Beseitigung von regulatorischen Hindernissen und zur Etablie­rung eines Notfallrahmens, der u. a. einen vorrangigen Zugang zur Schieneninfrastruktur und zur Nutzung von Schienenfahrzeugen aus einem sog. Solidaritätspool vorsieht. In einem nächsten Schritt müssen Rat und Europäisches Parlament den Verordnungsentwurf annehmen.

Personenverkehr

Gesetzgebungsvorschlag Single Digital Booking and Ticketing Regulation

Die Europäische Kommission bereitet für Mitte 2026 die Vorlage des Entwurfs einer Single Digital Booking and Ticketing Regulation vor. Wesentliches Ziel ist die Buchbarkeit sämtlicher grenzüberschreitender Zugverbindungen auf einer oder mehreren Plattformen. Außerdem hat die Europäische Kommission eine zweite Regulierung zum Thema Multimodalität in Aussicht gestellt sowie eine mögliche Revision der Fahrgast­rechte. Von der Europäischen Kommission werden derzeit verschiedene Gesetzgebungsoptionen geprüft. Die weitgehendste Option sieht den verpflichtenden Verkauf von Tickets von Wettbewerbsbahnen unabhängig von kommerziellen Verträgen vor.

Berücksichtigung des Sektorstandards Open Sales and Distribution Model in den TSI TA

Die Europäische Kommission überarbeitet derzeit zusammen mit der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) die Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität für Telematikanwendungen (TSI TA). Darin werden u. a. auch wichtige Weichen für das Ticketing gestellt, wie z. B. die Festlegung der Tarifdatenstruktur und der Schnittstelle für die Buchung und Bezahlung von internationalen/nationalen Tickets, wofür der Sektor mit der Schnittstelle Open Sales and Distribution Model (OSDM) bereits eine Lösung entwickelt hat. Im November 2025 hat der zuständige Mitgliedsstaatenausschuss RISC eine TSI TA-Fassung angenommen, die OSDM explizit im Text verankert.

Vorschläge zur Stärkung der Passagierrechte

Die Europäische Kommission hat am 29. November 2023 das Passenger Mobility Package vorgelegt. Es enthält u. a. Vorschläge zur Änderung der bestehenden Fahrgastrechteverord­nungen sowie einen Vorschlag für eine neue Verordnung über Fahrgastrechte bei multimodalen Reisen, d. h., wenn der Fahrgast mehrere Verkehrsträger miteinander kombiniert. Der Rat hat am 5. Dezember 2024 eine allgemeine Ausrichtung zu den Vorschlägen beschlossen und die Vorschläge der Europäischen Kommission in wesentlichen Punkten abgeschwächt. Am 24. Juni 2025 hat der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments über Änderungen zum Passenger Mobility Package abgestimmt. Während die Europäische Kommission bei den bestehenden Fahrgastrechteverordnungen in erster Linie die Durchsetzung der Fahrgastrechte verbessern und die Berichtspflichten der Mitgliedsstaaten verschärfen möchte, zielen die Änderungen des Europäischen Parlaments auf eine inhaltliche Stärkung und Aus­weitung der Fahrgastrechte ab, v. a. im Luftverkehr. Auch für die Schiene werden Verbesserungen für die Fahrgäste beim Erstattungsverfahren und bei den Nachweispflichten für höhere Gewalt gefordert. Die Änderungsvorschläge für multimodale Reisen zielen v. a. auf einen besseren Schutz der Fahrgäste durch Vorschriften über die Haftung der einzelnen an einer Reise beteiligten Beförderer und Vermittler ab. Diese sollen zudem eine zusätzliche Entschädi­gung zahlen, wenn sie die Reisenden vor dem Kauf nicht ausreichend über ihre Rechte informiert haben. Die laufenden Kompromissverhandlungen zwischen Europäischem Par­lament und Rat, gemeinsam mit der Europäischen Kommission, sollen noch im ersten Halbjahr 2026 abgeschlossen werden, prioritär zu den Fahrgastrechteverordnungen.

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