Grundlagen

Nationales Umfeld

DB-Konzern

Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD enthält zahlreiche Vorhaben mit Relevanz für die Schiene. Die Umsetzung steht in wichtigen Punkten unter Finanzierungsvorbehalt. Wesentliche Vorhaben sind:

  • Die Investitionen in das deutsche Schienennetz sollen ge­­­steigert werden. Der Infraplan soll als gesetzliches Steu­­e­rungsinstrument entwickelt und mit einer entsprechenden verbindlichen Finanzierungszusage (Eisenbahninfrastrukturfonds) versehen werden. Das Trassenpreissystem soll re­­formiert werden. Weitere Maßnahmen zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung sollen umgesetzt werden.
  • Mittelfristig wollen die Parteien eine grundlegende Bahnreform umsetzen. DB InfraGO soll innerhalb des integrierten DB-Konzerns weiter entflochten werden. Hierzu sind sowohl personelle, rechtliche als auch organisatorische Maßnahmen zu ergreifen. Der DB-konzerninterne Arbeitsmarkt soll erhalten bleiben.
  • Die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) soll mit den Ländern auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt und ein Modernisierungspakt gestartet werden. Die Regionalisierungsmittel sollen ebenso wie die Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) erhöht werden. Das Deutschland-Ticket soll über 2025 hinaus fortgesetzt und dabei der Anteil der Nutzer:innenfinanzierung ab 2029 schrittweise und sozialverträglich erhöht werden.
  • Für DB Cargo soll geprüft werden, wie die Marktfähigkeit kurzfristig wiederhergestellt werden kann.
  • In der Energie- und Klimapolitik will die Koalition die Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß senken und die Strom-Netzentgelte deckeln.

Bundesministerium für Verkehr stellt Eckpunkte zur Reform des DB-Konzerns vor

Am 22. September 2025 hat Bundesminister Schnieder seine »Agen­da für zufriedene Kunden auf der Schiene – Eckpunkte zur Reform der Deutschen Bahn« vorgestellt. Darin werden fünf Ziele des Bundes für den DB-Konzern formuliert:

  • Spürbare Zuverlässigkeit
  • Dauerhafte Wirtschaftlichkeit
  • Mehr Gemeinwohl
  • Schnelle Umsetzung
  • Wirksame Steuerung

Zur Zielerreichung enthält die Agenda Maßnahmen in drei Säulen: 1. Reformen im DB-Konzern, 2. Maßnahmen des Bundes und 3. Aktivierung des gesamten Sektors. Die Reformen im DB-Konzern umfassen die Vereinfachung von Prozessen und Strukturen für mehr Fokussierung und höhere Effizienz, eine stärkere Entflechtung von DB-Konzern und DB InfraGO, die Schaffung einer klaren Finanzierungsstruktur, eine wirksame Aufbauorganisation sowie den Aufsatz von Sofortprogrammen für ein besseres Reiseerlebnis und kundenorientierte Unternehmenskultur im DB-Konzern. Der Bund will seine Steuerung auf die Ziele ausrichten und Gesetzgebung und Regulierung anpassen. Zur Aktivierung der Branche hat der Bund eine Taskforce »Zuverlässige Bahn« eingerichtet.

Grundgesetzänderungen für zusätzlichen Verschuldungsspielraum

Bundestag und Bundesrat haben im März 2025 eine Grundgesetzänderung für zusätzlichen Verschuldungsspielraum beschlossen. Das Gesetz trat am 25. März 2025 in Kraft. Die Änderungen betreffen drei zentrale Punkte:

  • Erstens unterliegen zukünftig Verteidigungsausgaben, die Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten nicht mehr der Schuldenbremse, soweit sie die Höhe von 1% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) übersteigen.
  • Zweitens wird den Bundesländern künftig ein jährlicher Verschuldungsspielraum von 0,35% des BIP eingeräumt.
  • Drittens wird die Möglichkeit zur Errichtung eines von der Schuldenbremse ausgenommenen Sondervermögens »für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045« mit einem Volumen von bis zu 500 Mrd. € und einer Laufzeit von zwölf Jahren geschaffen. 100 Mrd. € davon sollen den Bundesländern für Investitionen zur Verfügung gestellt werden. Weitere 100 Mrd. € sollen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) fließen. Die konkrete Ausgestaltung und Errichtung des Sondervermö­gens erfolgt über ein separates Gesetz.

Bundeshaushalt 2025 und Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität

Nach Beschlüssen des Bundestags und Bundesrats Ende September 2025 konnten der Bundeshaushalt 2025 und das Errichtungsgesetz zum Sondervermögen Infrastruktur und Kli­maneutralität (SVIK) Anfang Oktober 2025 rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Damit endete zugleich die vorläufige Haushaltsführung für 2025. Für die Schiene haben sich für 2025 folgende Mittelansätze ergeben:

  • Für Investitionen in die Bundesschienenwege wurden für 2025 Mittel i. H. v. 21,8 Mrd. € dotiert. Die Ansätze für das Bestandsnetz (7,6 Mrd. €) und die Digitalisierung (1,6 Mrd. €) wurden vollständig aus dem SVIK finanziert und die bisher im Etat des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) enthaltenen Mittel in das SVIK übertragen. Als weitere neue Finanzierungsquelle dient der Verteidigungshaushalt, in dem 0,1 Mrd. € für verteidigungsrelevante Bedarfsplanmaßnahmen enthalten waren. Im Etat des BMV waren für Bedarfsplanmaßnahmen weitere knapp 0,5 Mrd. € dotiert. Teil der Investitionen für die Bundesschienenwege waren zudem Eigenkapitalerhöhungen i. H. v. 8,5 Mrd. € und das bereits im ersten Regierungsentwurf enthaltene Darlehen von 3 Mrd. €.
  • Die Förderung des Schienenverkehrs betrug 2025 0,8 Mrd. €: 300 Mio. € für die Förderung des Einzelwagenverkehrs, 275 Mio. € für die Trassenpreisförderung im Güterverkehr und 105 Mio. € für die Trassenpreisförderung im Fernverkehr.

Bundeshaushalt 2026 und Finanzplan bis 2029

Der Bundestag hat Ende November 2025 den Bundeshaushalt 2026 verabschiedet, im Dezember 2025 folgte der Beschluss des Bundesrats. Die Finanzierung der Schiene wird mit dem Bundeshaushalt 2026 auf hohem Niveau fortgesetzt:

  • Für Investitionen in die Bundesschienenwege sind 21,9 Mrd. € vorgesehen. Von dieser Summe werden knapp 18,8 Mrd. € aus dem SVIK für das Bestandsnetz (16,3 Mrd. €) und die Digitalisierung (2,5 Mrd. €) finanziert. Größter Posten im Verkehrsetat ist die Finanzierung des Bedarfsplans mit 1,8 Mrd. €. Hierfür sind aus dem Verteidigungsetat weitere Mittel von knapp 0,6 Mrd. € geplant. Eigenkapitalerhöhungen und Darlehen sind im Bundeshaushalt 2026 nicht mehr vorgesehen.
  • Die Fördermittel für den Schienenverkehr betragen 2026 0,9 Mrd. €. Die Trassenpreisförderung für den Fernverkehr ist mit 200 Mio. € dotiert. Beim Güterverkehr beträgt die Trassenpreisförderung 265 Mio. €. Die Trassenpreisförderungen können im Haushaltsvollzug durch Verwendung von Pönalezahlungen der DB InfraGO erhöht werden. Für die Einzelwagenverkehrsförderung sind 300 Mio. € vorgesehen, die Anlagenpreisförderung entfällt. Der Haushaltstitel zum Bundesprogramm Schienengüterverkehr wird um eine Förderung der Digitalen Automatischen Kupplung (DAK) erweitert (16 Mio. €) und in »Innovationen im Schie­­nengüterverkehr« umbenannt.

Mit den Dotierungen im Bundeshaushalt und SVIK sind die notwendigen Bedarfe für die Schieneninfrastruktur 2026 größtenteils gedeckt.

Für 2027 bis 2029 sind im Rahmen der Finanzplanung des Bundes für die Infrastruktur weiterhin hohe, aber gegenüber 2025 und 2026 leicht abnehmende Investitionsansätze von rund 21 Mrd. € pro Jahr vorgesehen. Damit sind noch nicht alle vorgesehenen Bedarfe für die Infrastruktur abgedeckt. In Summe ergeben sich für 2025 bis 2029 Investitionsmittel für die Bundesschienenwege i. H. v. rund 107 Mrd. €, davon sollen rund 81 Mrd. € aus dem SVIK finanziert werden.

Umsetzung Massnahmen Beschleunigungs­kommission Schiene

Ende 2022 legte die Beschleunigungskommission Schiene (BKS) ihren Abschlussbericht mit konkreten Empfehlungen an die Bundesregierung und die Branche vor. Anfang April 2025 wurde das Monitoring durch einen Umsetzungsbericht des BMV zur BKS abgeschlossen. Von 73 vorgeschlagenen Maßnahmen waren zu diesem Zeitpunkt 42 in der Umsetzung oder bereits vollständig umgesetzt. Weitere 28 Maßnahmen sind – teils aufgrund des vorzeitigen Endes der letzten Legislaturperiode – in Vorbereitung. Die Empfehlungen zum Notfallmanagement, zur Vereinfachung der Infrastrukturinbetriebnahme sowie von Artenschutzstandards sollen durch Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften umgesetzt werden.

Als Teil der Maßnahmen für Bürokratierückbau hat die Bun­­desregierung am 17. Dezember 2025 den Entwurf für ein Infra­struktur-Zukunftsgesetz (InfZuG) beschlossen. Mit die­sem Gesetz sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren von Ver­kehrsinfra­struktur­projekten weiter beschleunigt werden.

Gesetzentwurf zur Vergabebeschleunigung beschlossen

Die Bundesregierung hat am 6. August 2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge (»Vergabebeschleunigungsgesetz«) beschlossen. Der Entwurf beinhaltet u. a. erhöhte Wertgrenzen für Direktaufträge bei Vergaben des Bundes, reduzierte Nachweis- und Dokumentationspflichten, digitalisierte Vergabe- und Nachprüfungsverfahren sowie eine beschränkte Lockerung des Losgrundsatzes bei Investitionen mit den Mitteln des zeitlich befristeten SVIK. Zudem sieht der Entwurf eine Verordnungsermächtigung für den Bund vor, um in einem separaten Vorhaben die vergaberechtlichen Vorgaben zur Beschaffung von klimafreundlichen Produkten zu entwickeln.

Entwurf Bundestariftreuegesetz beschlossen

Die Bundesregierung hat am 6. August 2025 den Gesetzentwurf zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes beschlossen. Das Tariftreuegesetz zielt darauf ab, die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie zu stärken, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und Arbeitnehmende zu schützen.

Entwurf Bundespolizeigesetz beschlossen

Mit der von der Bundesregierung im Kabinett am 8. Oktober 2025 beschlossenen Novellierung des Bundespolizeigesetzes soll die Bundespolizei gestärkt und das Gesetz an technische Entwicklungen sowie neue Gefahrenlagen angepasst werden. Die Bundespolizei ist zentraler Bestandteil der Sicherheitsarchitektur an Bahnhöfen.

Neufassung des Gesetzes über intelligente Verkehrssysteme

Die Bundesregierung hat am 29. Oktober 2025 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern (IVSG) beschlossen. Mit der Neufassung sollen die EU-rechtlichen Verpflichtungen zur Bereitstellung von Mobilitätsdaten umgesetzt werden. Darüber hinaus integriert der Gesetzentwurf Vorgaben aus dem Mobilitätsdatengesetz der letzten Legislatur, hierunter die Bereitstellung von dynamischen Auslastungsdaten im Schienenpersonenverkehr als offene Daten.

Personenverkehr

Deutschland-Ticket

Der Preis für das bundesweit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gültige Deutschland-Ticket wurde zum 1. Januar 2025 von 49 € pro Monat auf 58 € erhöht. Die Zwischenbilanz nach rund zwei Jahren zeigt eine hohe Akzeptanz bei den Kund:innen und eine intensive Nutzung mit rund 13,5 Millionen monatlichen Nutzer:innen. Durch das Ticket sind die Nutzungshäufigkeit sowie die Reiseweiten im ÖPNV gestiegen.

Auf einer Sonder-Verkehrsministerkonferenz am 18. September 2025 haben sich Bund und Länder auf die Finanzierung des Tickets i. H. v. je 1,5 Mrd. € bis 2030 verständigt. Diese Einigung wurde im Rahmen einer im November 2025 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderung des Regionalisierungsgesetzes umgesetzt. Die Gesetzesänderung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.

Der Ticketpreis wurde zum 1. Januar 2026 auf 63 € erhöht. Ab 2027 soll der Preis des Tickets dann anhand eines zu erarbeitenden Kostenindexes ermittelt werden, der z. B. Lohn- und Energiekosten berücksichtigt.

Infrastruktur

Neben den oben beschriebenen Ereignissen wie den Entwicklungen zum Bundeshaushalt und zur gemeinwohlorientierten Infrastruktur sind mehrere Gesetzgebungsverfahren für den Infrastrukturbereich relevant, die nachfolgend erläu­tert werden.

Änderung an § 23 AEG

Die Regelung zur Freistellung eines Grundstücks vom Bahnbetriebszweck in § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) wurde erneut angepasst. Eine entsprechende Änderung ist nach Beschluss von Bundestag und Bundesrat Ende Juli 2025 in Kraft getreten. Durch die Gesetzesänderung sind Freistellungen zugunsten anderer Nutzungen wieder leichter möglich.

Änderung am Eisenbahnregulierungsgesetz zur Abmilderung des Trassenpreisanstiegs

Ende November 2025 ist nach Beschluss von Bundes­tag und Bundesrat eine Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) zur Abmilderung des Trassenentgeltanstiegs bei den Eisenbahnen des Bundes in Kraft getreten. Wesentliches Ziel des Vorhabens ist es, den aus den Eigenkapitalzuführungen des Bundes entstehenden Trassenpreisanstieg zu reduzieren. Dafür wurde die Eigenkapitalverzinsung im Gesetz mit 1,9 % festgelegt. Im bisherigen ERegG galten kapitalmarktübliche Maßstäbe. Daneben wurde das ERegG so angepasst, dass Instandhaltungszuschüsse des Bundes unmittelbar trassenpreissenkend wirken können.

Stärkung kritischer Infrastrukturen

Es gibt zwei EU-Richtlinien zur Stärkung der Resilienz, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen: Die CER-Richtlinie zum physischen Schutz kritischer Infrastrukturen und die NIS2-Richtlinie zur Stärkung der Cybersicherheit. Die Bundesregierung hat hierfür Gesetzentwürfe vorgelegt. Beide Vorhaben bedeuten für den DB-Konzern steigende Anforderungen und Pflichten wie Registrierungs-, Risikobewertungs-, Nachweis- und Meldepflichten.

  • KRITIS-Dachgesetz: Das Gesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen soll die physische Sicherheit und Resilienz von Betreibern stärken. Es basiert auf einem sog. All-Gefahren-Ansatz, der dazu beiträgt, die Versorgungssicherheit und öffentliche Sicher­heit auch unter extremen Bedingungen zu gewährleisten. Das Gesetz wurde am 29. Januar 2026 vom Bundestag beschlossen und kann bei Zustimmung des Bundesrates voraussichtlich noch im ersten Quartal 2026 in Kraft treten.
  • NIS2-Umsetzungsgesetz: Das Gesetz zur Umsetzung der EU-NIS2-Richtlinie und Stärkung der Cybersicherheit (NIS2UmsuCG) überführt die EU-weiten Mindeststandards für Cybersecurity in nationales Recht, ändert das bisherige Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-Gesetz) umfassend und erhöht die Anzahl der regulierten Unternehmen. Nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat im November 2025 ist das Gesetz Anfang Dezember 2025 in Kraft getreten.

Senkung von Stromkosten im Schienenverkehr

Zur Entlastung der Stromkunden erhalten die Übertragungsnetzbetreiber 2026 einen Bundeszuschuss i. H. v. 6,5 Mrd. €. Durch diesen Zuschuss können die Entgelte der Übertragungsnetzbetreiber nach deren Angaben um über 50 % sinken. Diese Entgeltsenkung kommt anteilig auch dem elektrischen Schienenverkehr zugute.

Güterverkehr­

Umsetzung Masterplan Schienengüterverkehr

Die Umsetzung des Masterplans Schienengüterverkehr wird weiterverfolgt. Wichtige Maßnahmen sind die anteilige Förderung der Trassen- und Anlagenpreise, das Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr, die Förderrichtlinie für Gleisanschlüsse sowie die Kombinierter-Verkehr-(KV-)Förderrichtlinie.

Zum 1. Januar 2025 ist die geänderte Richtlinie zum Bundesprogramm Zukunft Schienengüterverkehr zur Förderung von Innovationen (Z-SGV) in Kraft getreten. Sie hat eine Laufzeit bis Ende 2029. Mit dem Z-SGV sollen Ideen für Moderni­sierungen im Schienengüterverkehr in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung und Fahrzeugtechnik schneller zur Anwendungsreife und in den Markt gebracht werden. Im Bundeshaushalt standen 2025 20 Mio. € zur Verfügung, für 2026 sind 27,5 Mio. € eingeplant.

Förderung Einzelwagenverkehr

Die Betriebskostenförderung für den Einzelwagenverkehr im Schienengüterverkehr erfolgt seit 2024. 2024 und 2025 standen im Bundeshaushalt 300 Mio. € zur Verfügung. Für 2026 sind ebenfalls 300 Mio. € im Haushalt eingeplant.

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