Rahmenbedingungen
Trassenpreise für 2026
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 11. Dezember 2025 das Trassenpreissystem (TPS) 2026 genehmigt. Die Entgeltveränderung gegenüber dem Vorjahr beträgt –1,2 % im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV), +6,1 % im Schienengüterverkehr (SGV) und +3,0 % im Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Über alle Verkehrsarten beträgt die Entgelterhöhung rund 2,4 %.
Stationsentgelte für 2026
Am 2. Dezember 2025 erfolgte die Entgeltgenehmigung für die Stationsentgelte 2026 durch Beschluss der BNetzA. Die Behörde genehmigte die Stationsentgelte 2026 mit wenigen Kürzungen. Gesamthaft wurden durchschnittliche Preissteigerungen i. H. v. 2,94 % (SPNV) und 11,10 % (SPFV) genehmigt. Gegen den Beschluss der BNetzA zur Genehmigung der Entgelte für die Nutzung der Personenbahnhöfe (Entgeltgenehmigung 2026) hat die DB InfraGO AG Klage bezüglich des SPNV-Preisdeckels erhoben.