Rahmenbedingungen
Festlegungsverfahren zum Bahnstromnetzzugang
Das bereits 2019 von der BNetzA eingeleitete Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Geschäftsprozesse für den Zugang zum Bahnstromnetz ist Ende Juni 2022 mit der Festlegung zum Abschluss gekommen. Zuvor hatte die BNetzA dem Markt zwei Fassungen für die zukünftigen automatisierten Geschäftsprozesse zur öffentlichen Konsultation gestellt. Mit der Festlegung werden Transparenz und Verbindlichkeit der Zugangsregeln bewirkt und die Datenformate und Kommunikationsfristen für alle Marktpartner (Stromlieferanten, EVU, Fahrzeughalter und Bahnstromnetzbetreiber) verbessert. Auch hat die BNetzA die Verantwortung der Halter der Fahrzeuge gestärkt. Um den Bahnstromnetzbetreiber fristgerecht mit verbindlichen Nutzungsdaten zu versorgen, müssen diese Informationen zukünftig durch die Halter der Fahrzeuge bereitgestellt werden. Hierdurch werden Qualität und Geschwindigkeit der Zugangsprozesse bis hin zur Abrechnung verbessert. In der Rolle des Bahnstromnetzbetreibers begrüßt DB Netze Energie diese Weiterentwicklung. Die Marktteilnehmer sind nun gehalten, die Festlegung bis zum 1. Juli 2026 in ihren IT-Systemen umzusetzen.