Governance

Menschenrechte

Managementansatz und Ziele

Für uns sind der Schutz und die Förderung von Menschenrechten von größter Bedeutung. Über die Wahrung von Menschenrechten in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Nichtdiskriminierung sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz innerhalb des DB-Konzerns berichten wir insbesondere im Kapitel Mitarbeitende.

Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie die Menschenrechte respektieren. Unsere diesbezüglichen Anforderungen sind u.a. im DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner formuliert. Dieser nimmt Bezug auf die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), etwa zum Schutz gegen Kinder- und Zwangsarbeit und vor Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Er enthält Regelungen zu einer angemesse­­nen Entlohnung, zu geregelten Arbeitszeiten sowie zur Präferenz von regulären Beschäftigungsverhältnissen. In Verträgen mit Geschäftspartnern kann das Recht zur Auditierung vereinbart werden, samt negativen Rechtsfolgen bei Nichteinhalten des Kodex.

Wir lehnen jegliche Form moderner Sklaverei ab, sei es Zwangs- oder Pflichtarbeit, Leibeigenschaft, Menschenhandel oder Kinderarbeit, und berichten hierzu auch gem. den Vorgaben des UK Modern Slavery Acts. Für die weltweiten Aktivitäten von DB Schenker gelten aufgrund der anderen Risikolage eigens entwickelte Social Minimum Standards. Dieses Regelwerk spezifiziert den übergeordneten Verhaltenskodex des DB-Konzerns und bietet insbesondere im internationalen Kontext Mindeststandards auch für Situationen, in denen nationale und internationale Gesetze keine angemessenen Sozialmaßnahmen vorsehen. Die Einhaltung der Social Minimum Standards wird regelmäßig in Stichproben an ausgewählten Standorten von der Konzernrevision überprüft.

Bei Anhaltspunkten für Verstöße zu Menschenrechtsthemen stehen Mitarbeitenden, Kund:innen, Lieferanten und weiteren potenziell Betroffenen, auch anonym, verschiedene Kanäle für Meldungen zur Verfügung. Neben dem zentralen Hinweismanagement sowie zur Verfügung stehende Vertrauensanwält:innen zählt auch unser elektronisches Hinweisgebersystem dazu. DB-Mitarbeitende können sich an die Ombudsfrau Personal wenden. Eingehenden Hinweisen auf mögliche menschenrechtsrelevante Verstöße gehen wir im Rahmen eines Follow-up-Prozesses nach. 2021 wurden über das Hinweisgebersystem Verdachtsfälle im Bereich Menschenrechte im mittleren zweistelligen Bereich gemeldet (überwiegend Fälle möglicher problematischer Arbeitsbedingungen sowie potenzieller Diskriminierung).

Wo würden Sie sich am ehesten einordnen?Wie gefällt Ihnen unser digitaler Bericht?Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
Wo sehen Sie Verbesserungsbedarf?

Kurz und Kompakt: Unsere Quick Reads

Hier haben Sie die Möglichkeit sich durch unsere sog. Quick Reads zu klicken. Es handelt sich dabei um Zusammenfassungen von spannenden Themen. Über den Themenfilter können Sie die Rubrik auswählen.
Themenfilter: