Kollektivrechtliche Regelungen
MITARBEITENDE NACH BESCHÄFTIGUNGSART PER 31.12. / in NP | 2021 | 2020 | 2019 | |
Tarifkräfte | 187.379 | 184.508 | 177.286 | |
Beamt:innen | 14.705 | 17.081 | 19.087 | |
Mitarbeitende mit Individualverträgen 1) | 11.936 | 11.298 | 10.742 | |
Insgesamt | 214.020 | 212.887 | 207.115 |
Deutschland (Gesellschaften mit rund 98% der inländischen Mitarbeitenden).
1) In dem Wert für die Mitarbeitenden mit Individualverträgen sind im Wesentlichen leitende Angestellte (Führungskräfte), Mitarbeitende, die übertariflich vergütet werden (sog. AT-Mitarbeitende), und Mitarbeitende mit einzelvertraglichen Vereinbarungen enthalten.
Die Arbeitsbedingungen unserer Mitarbeitenden richten sich weltweit in Ergänzung zu den landesspezifischen gesetzlichen Regelungen überwiegend nach Tarifverträgen, die mit den in den jeweiligen Ländern zuständigen Gewerkschaften vereinbart sind. Grundsätzlich gelten die Tarifverträge für die Mitarbeitenden in Deutschland. Die Tätigkeit der Beamt:innen im DB-Konzern beruht auf einer gesetzlichen Zuweisung im Rahmen des Art. 2 § 12 Eisenbahnneuordnungsgesetz. Auf dieser Grundlage werden für die Beamt:innen die tariflichen Bestimmungen innerhalb des DB-Konzerns sinngemäß angewendet, soweit die beamtenrechtlichen Regelungen dem nicht entgegenstehen.
MITARBEITENDE MIT KOLLEKTIVRECHTLICHEN REGELUNGEN PER 31.12. / in NP | 2021 | 2020 | Veränderung | 2019 | ||
absolut | % | |||||
Mitarbeitende mit Tarifverträgen | 202.059 | 201.555 | +504 | +0,3 | 196.327 | |
Anteil in % | 94,4 | 94,7 | –0,3 | – | 94,8 |
Deutschland (Gesellschaften mit rund 98% der inländischen Mitarbeitenden).
Der Anteil der Mitarbeitenden, für die kollektivrechtliche Regelungen gelten, liegt nahezu unverändert auf einem sehr hohen Niveau.