Weitere Ereignisse
- Im Rahmen der Corona-Unterstützungsmaßnahmen hat der Bund die Trassenpreise für den Schienengüterverkehr in Deutschland temporär (1. März 2020 bis 31. Dezember 2021) über die bereits bestehende Trassenpreisförderung hinaus gefördert. Die coronabezogenen Trassenpreiserstattungen sind Bestandteil des außerordentlichen Ergebnisses und nicht im bereinigten operativen Ergebnis enthalten.
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