Rahmenbedingungen
Trassenpreise für 2022 und 2023
Mit Beschluss vom 5. März 2021 hat die BNetzA die Entgelte für die Trassenpreise 2022 genehmigt. Die Trassenentgelte werden für den Fernverkehr um 3,8%, für den Güterverkehr um 0,5% und für den Nahverkehr um 1,8% steigen. Gem. dem Entgeltantrag war für den Fernverkehr im Vergleich zum Fahrplanjahr 2021 eine Entgelterhöhung von 4,6% und für den Güterverkehr eine Absenkung der Entgelte um 0,6% vorgesehen. Abweichend von der Beantragung ging die BNetzA von einer höheren Tragfähigkeit des Güterverkehrs aus und hat einen wesentlichen Eingangsparameter entsprechend angepasst. Im Ergebnis erfolgt eine Entgeltverschiebung zulasten des Güterverkehrs und zugunsten des Fernverkehrs. Der Entgeltgenehmigungsantrag für die Trassenentgelte der Netzfahrplanperiode 2022/2023 wurde Anfang Oktober 2021 durch die DB Netz AG gestellt. Der Bescheid der BNetzA hierzu steht noch aus.
Schlichtungsverfahren Tunnel Rastatt
Nach der Havarie in der Oströhre des Tunnels Rastatt laufen seit 2018 vorbereitende Arbeiten zur Sanierung des Tunnels. Seit 2017 läuft außerdem auch das zwischen dem DB-Konzern und der Arbeitsgemeinschaft Tunnel Rastatt vereinbarte Beweiserhebungs- und Schlichtungsverfahren zur Klärung der Ursachen und der damit verbundenen Verantwortlichkeit. Das Verfahren dauert aufgrund zahlreicher zu ermittelnder potenzieller Schadensursachen weiter an. Eine Entkoppelung des Weiterbaus vom Schlichtungsverfahren wurde erreicht. Im Dezember 2021 wurde der Tunneldurchschlag bei der Weströhre erreicht.