Entwicklung der Geschäftsfelder

Umweltmaßnahmen

  • Am 16. Juli 2021 wurde die Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung (Mantelverordnung) beschlossen. Die Verordnung tritt nach einer Übergangsphase von zwei Jahren zum 1. August 2023 in Kraft. Mit der Mantelverordnung werden bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Regelungen für die Verwertung von mineralischen Abfällen geschaffen. Ziel ist es, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und die Akzeptanz von Ersatzbaustoffen zu verbessern. Die Verwendung von Primärbau­stoffen soll dadurch reduziert und natürliche Ressourcen geschont werden. Wir sind von ortsfesten oder mobilen Aufbereitungsanlagen für mineralische Ersatzbaustoffe bei allen Baumaßnahmen betroffen. Die Einführung der Mantelverordnung hat daher weitreichende Auswirkungen auf das Regelwerk und unsere Prozesse zum Baugeschehen in Deutschland. Innerhalb der kommenden zweijährigen Übergangszeit werden im Rahmen eines konzernübergreifenden Projekts die erforderlichen Anpassungen und Änderungen vorgenommen und die Mitarbeitenden informiert und qualifiziert.
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