Rahmenbedingungen
Genehmigung der Stationsentgelte 2022
Am 17. September 2021 erfolgte, nach geänderter Rechtslage (ERegG-Novelle), die Entgeltgenehmigung für die Stationspreise 2022 durch Beschluss der BNetzA. Die Behörde genehmigte die Stationspreise 2022 mit wenigen Kürzungen. Gegen die von der BNetzA vorgenommenen Kürzungen bei den Stationsentgelten für ausgefallene Stationshalte hat die DB Station&Service AG, wie bereits im Vorjahr, Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingelegt. Gesamthaft wurde eine durchschnittliche Preissteigerung i.H.v. 2,46% genehmigt.
Konjunkturprogramm des Bundes für attraktive Bahnhöfe
Im Rahmen eines Konjunktur-/Handwerkerprogramms wurden 2021, als Verlängerung des Konjunkturprogramms aus 2020, für die Stärkung kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe und die gleichzeitige Attraktivitätssteigerung der Bahnhöfe zusätzlich 120 Mio. € durch den Bund bereitgestellt. Dazu wurden 2021 über 2.000 Maßnahmen an rund 1.000 Stationen geplant, baulich umgesetzt und abgerechnet.
Gleichzeitig steigern wir gemeinsam mit dem Bund die Nachhaltigkeit unserer Bahnhöfe: An rund 90 Stationen wurde die Beleuchtung auf LED umgestellt und an rund 50 Stationen die Heizungsanlage energetisch verbessert.