Mitarbeitende

Beschäftigungs­bedingungen

Wir entwickeln Beschäftigungsbedingungen auf Basis aktueller und zukünftiger gesellschaftlicher Entwicklungen sowie der Erwartungen von Mitarbeitenden und Bewerber:innen an einen modernen Arbeitgeber konsequent im Sinne der Strategie Starke Schiene weiter. Dabei sind Themen wie Flexi­bilisierung, Partizipation und Individualisierung wesentlich.

Im Mai 2020 hat der DB-Konzern zusammen mit dem Bundesverkehrsminister, der EVG, dem Konzernbetriebsrat und dem Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V. (AGV MOVE) das Bündnis für unsere Bahn (Integrierter Bericht 2020) unterzeichnet. Vor diesem Hintergrund haben wir uns im September 2020 mit der EVG auf ein umfassendes Tarifpaket verständigt. Das Gesamt­paket umfasst neben Regelungen für moderate Lohnsteigerungen in 2022 und einer Laufzeit bis Februar 2023 zahlreiche Verab­redungen zu relevanten Zukunftsthemen. Nach weiteren Verhandlungen verständigten wir uns mit der EVG im Oktober 2021 auf zusätzliche tarifv­ertragliche Regelungen, die die Vereinbarungen zum Bündnis für unsere Bahn ergänzen:

  • 2021 erhalten die Mitarbeitenden 600€ und weitere 500€ im März 2022 als Corona-Prämie. Für die Themen Zulagen, Ausbildung sowie Wohnen und Mobilität wurden Lösungen gefunden, z.B. wurden zusätzliche Mittel für die Mobilität der Mitarbeitenden bereitgestellt.
  • Die Regelungen kommen in den Betrieben des DB-Konzerns zur Anwendung, in denen die EVG entsprechend dem Tarifeinheitsgesetz (TEG) die Mehrheit der Mit­arbeitenden organisiert.
  • Dort gelten auch weiterhin die Tarifverträge, die DB-Konzern und EVG im September 2020 geschlossen haben. Neben einer Entgelterhöhung von 1,5% zum 1. Januar 2022 beinhalten diese auch einen erweiterten Kündigungsschutz für die Mitarbeitenden. Die Verträge haben eine Gesamtlaufzeit von 24 Monaten bis Februar 2023.

Nach mehreren Verhandlungsrunden haben wir uns mit der GDL im September 2021 auf einen Tarifabschluss verständigt:

  • Die Entgelte steigen zum 1. Dezember 2021 um 1,5% und um weitere 1,8% zum 1. März 2023. Insgesamt wurde eine Laufzeit von 32 Monaten von März 2021 bis Oktober 2023 vereinbart.
  • Die Mitarbeitenden erhalten zum 1. Dezember 2021 eine Corona-Prämie, die je nach Entgeltgruppe 600€, 400€ bzw. 300€ beträgt. Für den 1. März 2022 wurde eine zweite Corona-Prämie i. H. v. 400€ vereinbart.
  • DB-Konzern und GDL haben Tarifverträge für das Zugpersonal und erstmals auch für Mitarbeitende in den Werkstätten und der Verwaltung bei den sechs Eisenbahnverkehrsunternehmen DB Fernverkehr AG, DB Cargo AG, DB Regio AG, DB RegioNetz Verkehrs GmbH, S-Bahn Berlin GmbH und S-Bahn Hamburg GmbH geschlossen.
  • DB-Konzern und GDL stimmen darin überein, dass das TEG im DB-Konzern Grundlage für die Anwendung der Tarifverträge ist. Danach kommt in solchen Betrieben, in denen sich unterschiedliche Tarifverträge in ihrem Geltungsbereich überschneiden, der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft zur Anwendung, die in dem jeweiligen Betrieb die meisten in einem Arbeitsverhältnis stehenden Mitglieder organisiert (Mehrheitstarifvertrag).

Die Abschlüsse berücksichtigen die Interessen der Reisenden, der Mitarbeitenden und des DB-Konzerns gleichermaßen: So enthalten sie u.a. einen Lohnabschluss, der die Corona-Schäden berücksichtigt und das Engagement unserer Mitarbeitenden insbesondere während der Corona-Pandemie würdigt.

Wir werden den gesellschaftlichen Veränderungen und den Wünschen der Mitarbeitenden bei der Arbeitszeitgestaltung gerecht. Unsere Bemühungen, Flexibilisierungsmöglichkeiten in der Arbeitszeitgestaltung stetig weiterzuentwickeln, zahlt auf die Steigerung der Arbeitgeberattraktivität ein und hat so­­­mit hohe Bedeutung für die Mitarbeitendenbindung und -rekrutierung. In diesem Zusammenhang bieten wir z.B. das Wahlmodell Arbeitszeit an. Mitarbeitende können entscheiden, ob sie ihre Arbeitszeit um eine oder zwei Wochen­stunden reduzieren, sechs oder zwölf Tage zusätzlichen Urlaub im Jahr nehmen oder ein erhöhtes Entgelt vorziehen. Für 2021 haben sich rund zwei Drittel der Tarifarbeitnehmer:innen im Geltungsbereich der Regelung für ein Modell mit zusätzlichem Urlaub entschieden.

Auch bei der Verwendung erbrachter Mehrleistung bieten sich für unsere Mitarbeitenden mehrere Wahlmöglichkeiten.Neben den klassischen Optionen der Freistellung oder Auszahlung können tarifliche Mitarbeitende Zeitguthaben aus Überzeit sowie Urlaubstage und Entgelt in ein individuelles Langzeitkonto einbringen und sich zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt freistellen lassen. Ende 2021 nutzten über 60.000 Mitarbeitende ein Wertguthabenkonto.

Mit arbeitgeberfinanzierten Beiträgen in den DEVK-Pensionsfonds bietet der DB-Konzern eine die gesetzliche Rente ergänzende attraktive Altersversorgung an.

Tarifliche Mitarbeitende können zudem auf Antrag Zeitguthaben aus Überzeit, Zusatzurlaub für Wechselschicht-, Schicht- und Nachtarbeit oder tariflichen Urlaub, der über den gesetzlichen Urlaub hinausgeht, ganz oder teilweise in betriebliche Altersvorsorge (bAV) umwandeln und damit auch für die Zeit nach dem Arbeitsleben vorsorgen. Beide Modelle (Einbringung in ein Langzeitkonto und Umwandlung in die bAV) werden vom DB-Konzern zusätzlich gefördert.

In den Betrieben mit Schicht- und Wechseldienst stärken wir im Rahmen von betrieblichen Arbeitszeitprojekten die Be­­teiligung und Partizipation der Mitarbeitenden an der Ar­beits­zeitgestaltung sowie die Individualisierung der Ar­beitszeitgestaltung. Im Rahmen eines standardisierten Pro­jektvor­­g­ehens und einer mit den Tarifparteien und Geschäftsfeldern ab­gestimmten Projektschablone erfolgt unter aktiver Einbindung der Mitarbeitenden die Suche nach passenden, machbaren, kundengerechten und nachhaltigen Lösungen – immer im Abgleich zwischen den Wünschen der Mitarbeitenden sowie betrieblichen und wirtschaftlichen Erfordernissen. Bspw. wurden 2021 mit den App-Anwendungen »Meine Zeit« und »Mein Tausch« Lösungen zur individuellen Dienstplangestaltung für das Bordpersonal bei DB Fernverkehr eingeführt. Sie ermöglichen es, Dienstpläne möglichst eng an den individuellen Wünschen der Mitarbeitenden auszurichten.

Weitere Informationen im Abschnitt Sozial- und Nebenleistungen.

Mit einer digitalen Wohnungsbörse erleichtern wir unseren Mitarbeitenden den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum. Gleichzeitig haben wir die Zusammenarbeit mit Wohnungsgesellschaften intensiviert und vertraglich modernisiert. 2020 haben wir Kooperationsverträge mit sechs Wohnungsunternehmen abgeschlossen, die unseren Mitarbeitenden Zugang zu einem Pool von rund 600.000 Wohnungen ermöglichen. Wir achten bei der Auswahl der Kooperationspartner neben der Lage der Wohnungen auch auf die durchschnittlichen Miethöhen. Zusätzlich analysieren wir die Bedarfslage unserer Mitarbeitenden, um künftig konkrete Wohnungsprojekte planen und bei Bedarf umsetzen zu können.

Wir streben an, unseren Mitarbeitenden ein vielseiti­­ges, grünes, flexibles und unkompliziertes Mobilitätsportfolio aus v.a. DB-eigenen und digital verwaltbaren Diensten anzubieten. Das DB Firmenrad oder auch die Fahrvergünstigungen, insbesondere im DB-Fernverkehr, bilden hierbei den für die Mitarbeitenden bereits gelegten Grundstein. Außertarifliche und leitende Angestellte können darüber hinaus zu Sonderkonditionen unser Bikesharing-Angebot Call a Bike und un­­ser Carsharing-Angebot Flinkster nutzen und die BahnCard 100 statt Firmenwagen wählen. Auch für den Weg zur Arbeit ermöglichen wir unseren Mitarbeitenden Zugang zu günstigen Angeboten für das monatliche Verbund-Jobticket. Hierzu schließen wir sukzessive Kooperationsverträge mit Verkehrsverbünden.

Während der Corona-Pandemie konnten wir wichtige Mobi­litätsangebote durchgehend gewährleisten. Hieran hat insbe­sondere unsere Krisenstabsarbeit des betrieblichen Gesundheitsmanagements einen wichtigen Anteil. Das betriebliche Gesundheitsmanagement folgt mit seinen Aktivitäten und Schutzmaßnahmen dem deutschen Nationalen Pandemieplan, den Arbeitsschutzregelungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und Vorsorgeempfehlungen des Robert-Koch-Instituts. Ziele der Krisenstabsarbeit sind u.a. die Minimierung des Infektionsrisikos am Arbeitsplatz, die Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe, der Erhalt der betrieblichen Infrastruktur und die Sicherstellung der Grundversorgung. Das Gesundheitsmanagement steht in ständigem Austausch mit den Gesundheitsbehörden von Bund und Ländern, dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sowie dem BMDV. Mitarbeitenden und Führungskräften bietet das Gesundheitsmanagement Hilfestellungen, Informations- und Unterstützungsangebote, um die Corona-Pandemie gemeinsam zu bewältigen. Ein Beitrag zur Gestaltung moder­ner Beschäftigungsbedingungen ist in diesem Zusammenhang auch die Digitalisierung von Gesundheitsangeboten. Daneben sind die Folgeerscheinungen der Corona-­Pandemie im besonderen Fokus, wie z.B. Long bzw. Post-Covid und auch der Umgang mit psychischen Belastungen während der Corona-Pandemie. Hierzu und zur ergonomischen Beratung wurden, jeweils mithilfe der Sozialpartnerschaften mit der Stiftungsfamilie BSW&EWH, dem Verband Deutscher Eisenbahner-Sportvereine (VDES), BAHN-BKK sowie der Knappschaft-Bahn-­See, Angebote entwickelt.

Weitere Informationen im Abschnitt Arbeitsschutz und Gesund­heitsmanagement.

Zur Unterstützung der Corona-Impfkampagne in Deutschland bieten wir unseren Mitarbeitenden ein eigenes Impfangebot an. Dazu haben wir an zehn zentralen Standorten (Hamburg, Hannover, Berlin, Leipzig, Frankfurt am Main, Köln, Duisburg, Karlsruhe, Nürnberg und München) eigene Impfzentren ein­gerich­tet und betreiben diese selbstständig mit Unterstützung durch die betriebsärztlichen Dienstleister PIMA und ASAM prevent. Die DB-internen Impfzentren waren zunächst von Juni 2021 bis Ende August 2021 geöffnet. Vor dem Hintergrund aus­­reichend zur Verfügung stehender Ressourcen an Impfstoff und medizinischem Personal konnte das Impfangebot auch auf Familienangehörige von DB-Mitarbeitenden sowie auf Mitarbeitende der Sozialpartner ausgeweitet werden. Insgesamt wurden rund 32.000 Imp­­­fungen vorgenommen.

Am 6. Dezember 2021 öffneten die DB-internen Impfzentren erneut. Neben der Grundimmunisierung ist es auch möglich, eine Auffrischungsimpfung zu erhalten. Das Angebot richtete sich erneut an Mitarbeitende, konnte aber bereits Mitte Dezember 2021 auf Familienangehörige sowie auf Mitarbeitende von Sozialpartnern ausgeweitet werden.

Wir gehen konsequent weitere Schritte zur Etablierung neuer und flexibler Formen der Zusammenarbeit. Im Sommer 2021 wurde die Grundsatzentscheidung getroffen, für Mitarbeitende wie Führungskräfte mit Bürotätigkeiten mobiles Arbeiten als festen Bestandteil des Arbeitsalltags zu verankern. Überdies werden an allen bundesweiten Bürostandorten sukzessive Desksharing und ein tätigkeitsorientiertes Bürokonzept eingeführt. Wir knüpfen damit an die positiven Erfahrungen der coronabedingt intensiven digitalen Zusammenarbeit, die vielfältigen und langjährigen Erfahrungen bei der Gestaltung moderner Bürostrukturen und die Bedürfnisse der Mitarbeitenden nach flexiblen Arbeitsbedingungen an.

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