Bericht des Vorstands über Beziehungen
zu verbundenen Unternehmen
Die Bundesrepublik Deutschland hält alle Anteile an der DB AG. Gem. § 312 Aktiengesetz (AktG) hat der Vorstand deshalb einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt, der mit folgender Erklärung abschließt: »Wir erklären, dass unsere Gesellschaft nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Die Maßnahme Ukraine-Spendentransporte war mit Kosten verbunden, hat aber das Ansehen des DB-Konzerns erhöht und steht auch in Einklang mit dem Verhaltenskodex, der u. a. den Schutz und die Förderung von Menschenrechten vorsieht. Abgesehen von dieser Maßnahme wurden im Berichtsjahr Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des Bundes oder mit ihm verbundener Unternehmen nicht getroffen oder unterlassen.«