Governance

Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge

Gewinnabführungen und Verlustausgleiche zwischen Gesellschaften in Deutschland sind keine Leis­tungs­beziehungen. Vielmehr wird durch den Ergebnis­ab­füh­rungs­vertrag (EAV) die Frage der Höhe der Gewinn­ausschüt­tung bzw. eines er­for­derlichen Verlustausgleichs nicht jedes Jahr neu gestellt, sondern erfolgt automatisch. Der Zahlungsfluss begründet sich im Recht des Gesellschafters auf die Gewinne oder in seiner Ver­pflich­tung zum Aus­gleich von Verlusten. Des­sen un­­­geach­tet sorgt der DB-Konzern dafür, dass Konzerngesellschaften über eine angemessene Eigenkapital­aus­stat­tung ver­fü­gen – trotz der übernomme­nen Verpflich­tung, mögliche Verluste einzelner Konzern­gesellschaften auszugleichen.

Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge
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Kapi­tal­geber sind nur bereit, Kapital zur Verfügung zu stellen, wenn Amortisation und Verzinsung gewährleis­tet sind. Eine rein schuldenbasierte Finanzierung ist nicht markt­fähig, da mit zu hohen Risiken verbunden. Gewinne sind essen­ziell, um die Investitionsfähigkeit des DB-Kon­zerns zu erhalten. Die erwirtschafteten Gewinne werden entweder thesauriert oder an den Alleingesellschafter Bund aus­ge­schüt­tet. Der im DB-Konzern verbleibende (the­saurierte) Anteil des Ge­winns erhöht die Investitions- und Verschul­dungs­kapazität.

Die Umsetzung der jährlichen Gewinnabführungen und Verlustausgleiche im DB-Konzern spiegelt sich im Beteiligungsergebnis der DB AG wider.

Im Rahmen der LuFV haben Bund und DB-Konzern ver­­­traglich vereinbart, dass im Falle einer Dividendenzahlung der DB AG an den Bund die Dividende vom Bund zur Durchführung von Ersatzinvestitionen in die Schienenwege eingesetzt wird. So werden die Nachsteuerergebnisse der Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) vollständig an den Bund ausgeschüttet und auch vollständig wieder in die Infrastruktur reinvestiert. Durch diesen Mechanismus fließen Gewinne der Infrastruktur als Baukostenzuschüsse vollständig in die Infrastruktur und verbleiben dort. Im Gegensatz zur alternativen Gewinnthesaurierung kommt es hierbei zu kei­ner Mehrung der Kapitalkostenbasis. In der LuFV III wurden Annahmen zur Höhe der jährlichen Dividende getroffen, die in den Gesamtumfang der LuFV-Mittel eingeflossen sind. 2023 erfolgte in Übereinstimmung mit den LuFV-Annahmen eine Dividendenabführung durch die DB AG für das Geschäftsjahr 2022 i. H. v. 650 Mio. €, die wieder vollständig als Baukostenzuschüsse für die Infrastruktur zurückgeflossen sind. Die in 2023 abgeführte Dividende überstieg damit die Gewinne der EIU im Geschäftsjahr 2022 i. H. v. 541 Mio. €.

Finanzflüsse DB AG­ und DB-Infrastruktur­gesellschaften / in Mio. €

2000

bis 2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

Insgesamt

Aus Kapitalerhöhun­gen durch die DB AG

                             

DB InfraGO AG (vormals DB Netz AG)

+1.220

+5

+1.000

+1.125

+1.300

+1.125

+5.775

DB Station&Service AG 1)

+425

+14

+1.000

+49

+2

+1.490

Insgesamt

+1.645

+14

+5

+1.000

+2.125

+1.349

+1.127

+7.265

AUS EAV an die (–)/von der (+) DB AG

                             

DB InfraGO AG (vormals DB Netz AG)

+1.290

–307

–197

–66

–217

–81

–280

–390

–509

–402

+23

+139

–403

+1.634

+234

DB Station&Service AG 1) (bis 30. April 2023)

–463

–155

–160

–169

–188

–203

–176

–186

–190

–146

+32

+61

+2

–7

–1.948

DB Energie GmbH

–563

+38

–62

+37

–39

–51

–35

–59

–12

+3

+66

–126

–140

–166

–1.109

Insgesamt

+264

–424

–419

–198

–444

–335

–491

–635

–711

–545

+121

+74

–541

+1.461

–2.823

Dividendenzahlung an den Bund (für Vorjahr)

                             

DB AG

–500

–525

–525

–200

–700

–850

–600

–450

–650

–650

–650

–6.300

(+) Mittelzufluss
(–) Mittelabfluss
1) Die DB Station&Service AG wurde mit Wirkung zum 1. Mai 2023 auf die DB InfraGO AG verschmolzen.

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