Chancen- und Risikobericht

Infrastrukturfinanzierung

Für das Bestandsnetz haben wir mit dem Bund Anfang 2020 eine Vereinbarung abgeschlossen, die die Finanzierung bis 2029 festschreibt. Die LuFV III und die damit verbundene langfristige Sicherung von Infra­struk­tur­qualität und -verfügbarkeit verbessern die Attrak­tivität des Schienenverkehrs, die über Mehrverkehr auch zu höheren Erlösen bei den In­fra­struktur­gesell­schaf­ten füh­rt. Risiken resultieren aus einer möglichen Nichterreichung der in der LuFV fest­ge­legten Vertragsziele und aus möglichen Rück­for­derungen des Bundes durch die Prüfung der zweckentsprechenden Mittel­verwendung. Aufgrund der stark steigenden Baukosten sind die Mengenziele der LuFV mit dem bisherigen Mittelansatz nicht mehr erreichbar. Neuverhandlungen mit dem Bund wurden angestoßen.

Die wirtschaftliche Tragfähigkeit von aus Eigenmitteln ge­leisteten Investitionen oder Finanzierungsbeiträgen zu In­ves­titionsprojekten ist essenziell, um die Investitions­fä­hig­keit des DB-Konzerns langfristig zu sichern.

Des Weiteren ist die haushalterische Ausstattung insbesondere des Bundes von entscheidender Relevanz für den Ausbau der Infrastrukturkapazität zur Umsetzung einer Verkehrswende in Deutschland. Für die Realisierung des Deutschland-Takts entsteht erheblicher Infrastrukturausbaubedarf, der deutlich über den bisherigen Bundesverkehrswegeplan hinausgeht. Daher gehen wir davon aus, dass eine deutliche Erhöhung der Mittel für den Infrastrukturausbau vom Bund erforderlich ist. Sollten die Bundesmittel für die Infrastruktur nicht deutlich aufgestockt werden, würden sich erhebliche Risiken für Netzqualität, Transportleistung und wirtschaftliche Entwicklung materialisieren. Die verkehrspolitischen Ziele wären damit nicht erreichbar.

Die in 2024 geplante Eigenkapitalerhöhung des Bundes steht in Abhängigkeit von Einnahmen aus Veräußerungen von Beteiligungen des Bundes, soll aber spätestens zum 15. Juli 2024, unter der Voraussetzung, dass mindestens 2 Mrd. € an Beteiligungserlösen erzielt wurden, erfolgen. Für die Um­setzung der Finanzierungsmaßnahmen in 2024 sind zudem eine Novelle des BSWAG und ein Nachtrag zur LuFV er­forder­­­­lich. Risiken bestehen auch durch geringere Auf­wands­­­finan­zierungen für die Infrastruktur seitens des Bundes, z. B., wenn geplante Aufwandsthemen als nicht zuschuss­fähig angesehen werden.

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