Grundlagen

Rechtliche Themen

Verfahren um weitere Finanzierungsbeiträge für Stuttgart 21

Ende 2016 hat der DB-Konzern zur Vermeidung verjährungsrechtlicher Risiken Klage gegen die Projektpartner auf weitere Finanzierungsbeteiligung auf Grundlage der sog. Sprechklausel beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht. Am 8. Mai 2023 beginnend, fanden über den Sommer 2023 insgesamt drei mündliche Verhandlungen statt. Neben Verfahrensfragen wurden einzelne rechtliche Aspekte der geltend gemachten Ansprüche erörtert, ohne dass sich eine Entscheidung abzeichnet. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat nunmehr für den 23. April 2024 zur nächsten mündlichen Verhandlung geladen. Der Ausgang des Verfahrens ist nach wie vor offen.

Europäische Kommission überprüft Maßnahmen zugunsten von DB Cargo

Die Europäische Kommission führt ein Beihilfeverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland betreffend mögliche Unterstützungsmaßnahmen zugunsten der DB Cargo AG. Das 2022 eingeleitete formelle Prüfverfahren geht auf die Beschwerde eines Wettbewerbers aus dem Jahr 2018 zurück, der im Ergebnisabführungsvertrag zwischen der DB Cargo AG und der DB AG sowie in bestimmten anderen Maßnahmen wettbewerbsverzerrende Beihilfen sieht. Das ergebnisoffene Prüfverfahren soll die aufgeworfenen Fragen klären.

Kartellrechtliche Themen

Insgesamt waren DB-Konzerngesellschaften 2023 an sechs kartellrechtlichen Rechtsverfahren beteiligt. Dazu gehörten im Wesentlichen:

  • Lkw-Kartell: Der DB-Konzern verfolgt Schadenersatzansprüche gegen am Lkw-Kartell beteiligte Lkw-Hersteller, die wettbewerbsrechtswidrig im Zeitraum von 1997 bis 2011 Bruttolistenpreise mittelschwerer und schwerer Lkw, die Kostenweitergabe für die Einführung von Emissionssenkungstechnologien an die Kunden sowie den Zeitplan für die Einführung solcher Technologien abgesprochen haben. Die DB Competition Claims GmbH verfolgt die gebündelten Ansprüche des DB-Konzerns und Ansprüche der Bundeswehr sowie von mehr als 40 konzernexternen Unternehmen in einem Verfahren vor dem Landgericht München. Inzwischen konnte mit einem Lkw-Hersteller eine erste außergerichtliche einvernehmliche Einigung über Schaden­ersatzzahlungen erzielt werden.
  • Luftfrachtkartell: Der DB-Konzern verfolgt Schadenersatzansprüche gegen die an dem sog. Luftfrachtkartell beteiligten Fluggesellschaften. Ein von DB Schenker geführtes US-Verfahren konnte inzwischen durch außer­gerichtliche Vergleiche beendet werden. Ferner konnte die DB Barnsdale AG, die Schadenersatzansprüche des DB-Konzerns sowie konzernexterner Geschädigter bündelt, in einem Verfahren vor dem Landgericht (LG) Köln bisher mit zehn Fluggesellschaften außergerichtliche Vergleiche zur Beilegung des in Deutschland anhängigen Verfahrens abschließen.
  • Schienenkartell: Gegen das Urteil des LG Frankfurt am Main vom 3. August 2022 haben DB-Konzerngesellschaften aufgrund von gravierenden Fehlern im Sachverhalt und in der rechtlichen Bewertung Berufung vor dem Oberlandgericht (OLG) Frankfurt am Main eingelegt. Das LG Frankfurt am Main hatte die Schadenersatzklage der DB Netz AG (jetzt DB InfraGO AG) und anderer DB-Konzerngesellschaften gegen Moravia Steel, einen tschechischen Stahlhersteller, und andere Unternehmen wegen Verjährung abgewiesen. Mehrere Schienenlieferanten hat­ten zwischen 2001 und 2010/2011 rechtswidrig Lieferquoten und Preise für Lieferungen von Schienen an den DB-­Konzern abgesprochen. Das Bundeskartellamt ver­häng­­­te 2012 und 2013 gegen Moravia Steel und andere Kar­tell­anten Bußgelder i. H. v. insgesamt 134,5 Mio. €. Der DB-Konzern hatte im Dezember 2012 eine Schadener­satzklage über mehrere 100 Mio. € vor dem LG Frankfurt am Main erhoben.
  • Online-Vertrieb: In einem seit 2019 durch das Bundeskartellamt (BKartA) geführten Verwaltungsverfahren gegen die DB AG hat das BKartA am 26. Juni 2023 eine Untersagungsverfügung gegen die DB AG erlassen. Das BKartA kommt darin zu dem Ergebnis, dass die Ausgestaltung der Beziehung der DB AG zu Online-Vertriebsdienstleistern, die für die DB AG als Handelsvertreter deren Fahrscheine vertreiben, in bestimmten Punkten unzulässig ist. Hierbei geht es um neuartige rechtliche Fragestellungen zum Online-Vertrieb, zu denen es bislang an gefestigter Rechtsprechung und Behördenpraxis fehlt. Durch die Verfügung wurde die DB AG verpflichtet, kurzfristig Änderungen an ihrem Vertriebssystem vorzunehmen. Ein Bußgeld wurde nicht verhängt. Die DB AG hält den Beschluss für rechtswidrig und hat hiergegen Rechtsmittel eingelegt.
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